Buchhaltung und Jahresabschluss

Sorgfältige Verarbeitung und Aufbereitung Ihrer Unternehmensdaten

Wir stecken unsere Nasen in Ihre Bücher. Warum? Ganz einfach, weil eine geregelte, sorgfältige Verarbeitung und Aufbereitung Ihrer Unternehmensdaten die Basis einer stabilen Unternehmensführung und Grundlage zukunftsfähiger Entscheidungen ist. Damit Sie sich voll auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren können, nehmen wir Ihnen diese Aufgaben gerne ab. Direkt bei Ihnen vor Ort oder online – ganz egal, wo Sie uns brauchen. Wir sind für Sie da.

Selbstverständlich können wir Sie auch beraten, wenn Sie Ihre Buchhaltung In-House erstellen wollen. Der Umfang der Zusammenarbeit kann dabei unterschiedlich ausgeprägt sein. Wir achten in jedem Fall darauf, dass die Qualität der Buchführung unseren Ansprüchen gerecht wird und wir möglichst ausschließlich Daten automatisiert und über Schnittstellen erhalten. Sie können mit Ihrer eigenen Software buchen (z.B. Lex-Office, Sevdesk o.ä.) und uns die Daten über Datev Connect Online digital zur Plausibilitätsprüfung oder zur Erstellung des Jahresabschlusses zur Verfügung stellen.

Oder darf es etwas mehr sein? Dann nutzen Sie doch unsere Mandantenanbindung. Was das ist? Ganz einfach! Wir richten Ihnen einen Zugang zu unserem Rechenzentrum ein. Dort können Sie dann Ihre Buchhaltung auf Basis von Datev Kanzlei Rechnungswesen ausführen. Das hat den Vorteil, dass Buchhaltungsdaten nicht mehr zwischen Unternehmen und Kanzlei hin- und hergeschickt werden müssen, sie benötigen selbst also auch keine Buchhaltungssoftware mehr und wir können Ihre Buchhaltung laufend prüfen, sie beraten und auch Korrekturen schnell und unkompliziert vornehmen. Wir beraten Sie gern bei der Einrichtung der entsprechenden Systeme und der Optimierung Ihrer Abläufe.

Unsere Leistungen:

  • Unterstützung bei der Einrichtung und Betreuung der Kontokorrentbuchhaltung, Bearbeitung der laufenden Finanzbuchführung und Übermittlung der termingerechten Umsatzvorsteueranmeldungen
  • Erstellung von aussagekräftigen Auswertungen, z.B. Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA), Soll-/Ist Vergleiche und Besprechung dieser im Rahmen von Monats- oder Quartalsgesprächen
  • Erstellung von Jahresabschlüssen (ggf. mit Plausibilitätsbeurteilung)
  • Offenlegung im elektronischen Bundesanzeiger
  • Erstellen von Zwischenabschlüssen und Sonderbilanzen
  • Erläuterungsberichte zum Jahresabschluss
  • Erstellung von steuerlichen Gewinnermittlungen (EÜR)
  • Erstellung der nach GoBD notwendigen Verfahrensdokumentation

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