Personalmanagement
Voraussetzung ist die korrekte Bereitstellung der Daten lt. Vereinbarung
Voraussetzung für unser Angebot ist, dass vom Mandanten alle erforderlichen Rationalisierungsmaßnahmen umgesetzt werden, insbesondere:
- Bereitstellung der Lohndaten über die Lohnvorerfassung
- Einreichung der Unterlagen für Stundenlohnabrechnungen bis zum 10. des Folgemonats
- Einreichung der Unterlagen für Lohnabrechnungen bis zum 15. des Folgemonats.
Bei zu später Einreichtung der Unterlagen wird das Honorar für den jeweiligen Monat um 25% erhöht.
Sonderleistungen Personalmanagement
Wenn die Sonderleistungen nicht direkt in der Fixpreisvereinbarung mitgebucht werden, erfolgt eine Berechnung gemäß der unten angegebenen Preisliste. D.h. wenn Sie z.B. viele AAG-Erstattungsanträge aufgrund häufiger Krankheit der Arbeitnehmer zu erwarten haben, lohnt sich das Kreuz bei der Zusatzleistung für 0,50 € pro Arbeitnehmer. Ansonsten wird jeder einzelne Antrag mit 15,00 € abgerechnet.
Ersteinrichtung Lohnbuchhaltung (inklusive Anmeldung bei den Kassen und Ämtern) | 150,00 € |
Ersteinrichtung Baulohn | 250,00 € |
Einrichtung von Mitarbeitern | 35,00 € |
Einrichtung von Mitarbeitern (Baulohn) | 60,00 € |
Ersteinrichtung Arbeitszeitkonten (AZK) | 50,00 € |
Führung automatischer AZK (Baulohn) je AN monatlich | 2,00 € |
Führung manueller AZK je AN monatlich | 5,00 € |
Bearbeiten von Lohnpfändungen nach Zeitaufwand je angefangene 1/4 Std. | 22,50 € |
Meldung Künstlersozialkasse, je angefangene 1/4 Std. | 22,50 € |
Bearbeitung Fragebogen für statistische Zwecke, nach Zeitaufwand je angefangene 1/4 Std. | 22,50 € |
Ausfüllen Bescheinigung und Anträge ; je Bescheinigung ; je Antrag | 15,00 € |
Verwendung von Kostenstellen bei Lohn- und Gehaltsabrechnungen je Arbeitnehmer | 3,00 € |
Vorschussabruf je Arbeitnehmer | 2,00 € |
Probeabrechnung nach Zeitaufwand je angefangene 1/4 Std. | 22,50 € |
Wiederholungsabrechnungen für alle AN auf Veranlassung des AG | 50,00 € |
Wiederholungsabrechnungen für einzelne AN auf Veranlassung des AG, je AN | 15,00 € |
Direktversand an Arbeitnehmer pro AN | 1,50 € |
Meldung zur Berufsgenossenschaft inkl. Bescheidprüfung | 75,00 € |
Meldung Schwerbehindertenausgleichsabgabe, je angefangene 1/4 Std. | 22,50 € |
Reisekostenerfassung inkl. Prüfung nach Zeitaufwand je angefangene 1/4 Std. | 22,50 € |
Berechnung private Kfz-Nutzung inkl. Abruf BLP nach Schwacke-Liste | 50,00 € |
Einrichtung und Abrechnung AG-Darlehen | 50,00 € |
Einrichtung betriebliche Altersvorsorge / Direktversicherung | 50,00 € |
Personalkostenplanung je Arbeitnehmer | 15,00 € |
Mehrarbeit im Zusammenhang mit KUG-Abrechnungen | |
Mehrarbeiten im Zusammenhang mit KUG-Abrechnungen, je AN | 1,50 € |
bei Aufstockung KUG durch Arbeitgeber, nach Zeitaufwand je angefangene 1/4 Std. | 22,50 € |
Sonstige lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Beratungsleistungen nach Zeitaufwand | |
nach Zeitaufwand je angefangene 1/4 Std. durch Lohnsachbearbeiter | 22,50 € |
nach Zeitaufwand je angefangene 1/4 Std. durch Steuerberater | 40,00 € |
Datev Unternehmen-Online (sofern nicht bereits im Rechnungswesen inkludiert) monatlich | 20,00 € |
Lohn-Archiv DVD | 100,00 € |
Datev mI-Dentity Stick zum Selbstkostenpreis (der 1. ist kostenfrei) einmalig | 54,00 € |
Übernahme Lohndaten aus Datev Lohn und Gehalt bzw. LODAS einmalig | 100,00 € |
Übernahme Lohndaten aus Fremdsystemen nach Zeitaufwand je angefangene 1/4 Std. | 22,50 € |
Die Pflicht zur Verschwiegenheit entfällt, sofern und soweit dies zur Durchführung einer Zertifizierung des Beraters erforderlich ist und der Zertifizierende über seine Verschwiegenheitspflicht belehrt wurde.
Es gelten die Allgemeinen Auftragsbedingungen die ausgehändigt und besprochen wurden.
Der vorstehende Auftrag wird durch die nachfolgenden Unterschriften vereinbart und gilt auf unbestimmte Zeit.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine höhere oder niedrigere Vergütung als die gesetzliche Vergütung vereinbart werden kann.
Der Mandant erklärt sich damit einverstanden, dass die Honorar-Rechnungen elektronisch an die von ihm mitgeteilte E-Mail-Adresse versendet werden dürfen. Er verzichtet ausdrücklich auf die Unterschriftsformerfordernis des § 9 StBVV.