Unter Nachfolgeberatung verstehen wir die ganzheitliche Beratung unserer Mandanten im Rahmen von Vermögensübertragungen. Dies betrifft: die private Vermögensübertragung und die Unternehmensnachfolge, die lebzeitige Vermögensübertragung – zum Beispiel im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolgegestaltung – wie auch die Übertragung von Todes wegen die geplante Vermögensnachfolge – zum Beispiel durch Testament oder Erbvertrag – und die ungeplante Übertragung … Nachfolgeberatung weiterlesen
Füge diese URL in deine WordPress-Website ein, um sie einzubetten
Füge diesen Code in deine Website ein, um ihn einzubinden