Nachfolgeberatung

Unter Nachfolgeberatung verstehen wir die ganzheitliche Beratung unserer Mandanten im Rahmen von Vermögensübertragungen. Dies betrifft:

  • die private Vermögensübertragung und die Unternehmensnachfolge,
  • die lebzeitige Vermögensübertragung – zum Beispiel im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolgegestaltung – wie auch die Übertragung von Todes wegen
  • die geplante Vermögensnachfolge – zum Beispiel durch Testament oder Erbvertrag - und die ungeplante Übertragung im Falle eines Todes.
  • Die Beratung vor Erteilung eines Erbscheins und nach Erteilung eines Erbscheins. Hier können zum Beispiel auch Ausschlagungen eines Erbteils, Pflichtteilsverzichte oder Abfindungsvereinbarungen in Betracht kommen.

Unser Leistungsangebot umfasst die steuerliche Beratung auf insbesondere den Gebieten Unternehmensnachfolge sowie der Erb- und Schenkungsteuerberatung. Gegebenenfalls erbringen wir unsere Leistung über unsere Schwestergesellschaft PBL Bandl und Partner mbB Rechtsanwälte.

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