Unternehmensgründung und Betriebsstätten im Ausland

Wenn Unternehmen eine nachhaltige Repräsentanz in einem anderen Staat errichten möchten, ist zunächst die geeignete Form zu finden. In der Regel fällt die Wahl auf eine Tochtergesellschaft oder eine Betriebsstätte. Die Entscheidung bzgl. der optimalen Organisationsstruktur hat unterschiedliche rechtliche und steuerliche Konsequenzen zur Folge. Diese gilt es bei der Entscheidung der geeigneten Form der Auslandsaktivität im Vorfeld gründlich zu durchdenken. Eine pauschale und für alle Unternehmen gleichermaßen zu empfehlende Lösung, in welcher Form das Auslandsengagement idealerweise gestaltet werden soll, gibt es nicht. Vielmehr analysieren wir viele rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Faktoren, um ein für Ihr Unternehmen maßgeschneidertes Ergebnis zu finden.

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