Erb- und Schenkungssteuerrecht

Auch im Erb- und Schenkungssteuerrecht gibt es grenzüberschreitende Sachverhalte, die Berührungspunkte zum Internationalen Steuerrecht aufweisen. Anknüpfungspunkte im Internationales Erb- und Schenkungssteuerrecht können für die Begründung einer Steuerpflicht neben dem Wohnsitz der beteiligten Personen oder die Belegenheit des Vermögens in manchen ausländischen Rechtsordnungen auch die Nationalität des Erblassers sein. Hier in Deutschland kann bei Inlandsvermögen eine beschränkte Erb- und Schenkungssteuerpflicht in Deutschland für Personen ohne deutschen Wohnsitz entstehen.

Aus unserem Leistungsangebot auf dem Gebiet der Internationalen Erb- und Schenkungssteuer:

  • Gestaltungen der Vermögensnachfolge unter Einbindung von Auslandsvermögen unter Berücksichtigung des anwendbaren Erbrechts
  • Erstellung von deutschen Erb- und Schenkungssteuererklärungen bei unbeschränkter Steuerpflicht unter Prüfung der Freistellung oder Anrechnung ausländischer Erb- oder Schenkungssteuer
  • Erstellung von deutschen Erb- und Schenkungssteuer für Steuerausländer bei deutschem Inlandsvermögen
  • Prüfung und Koordinierung von Erb- und Schenkungsangelegenheiten im Ausland unter Einbindung von ausländischen Berufskollegen
  • Prüfung des anwendbaren Erbrechts, Gestaltung von Rechtsformklauseln und Beantragung Europäischer Nachlasszeugnisse bei Auslandssachverhalten

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