Die tägliche Herausforderung, die Ihre Arbeit als Arzt, Zahnarzt, Apotheker, Physiotherapeut oder Freiberufler im Gesundheitswesen mit sich bringt, verlangt Ihre volle Kraft und Aufmerksamkeit. Für den kaufmännischen Bereich bleibt wenig Zeit. Hier kommen wir ins Spiel: Wir unterstützen Sie in allen steuerlichen und steuerrechtlichen Fragen, bei Ihrer Buchführung und der Erledigung Ihrer betriebswirtschaftlichen Pflichten.
Mit Hilfe unserer systematischen Analysemethode speziell für Ihre Berufsgruppe schaffen wir die Voraussetzung, Ihr Unternehmen auf einem sicheren Fundament zu betreiben.
Im Folgenden finden Sie eine Zusammenstellung von Informationen, Videos und Merkblättern, die Ihnen helfen, Zeit zu sparen und typische Fehler zu vermeiden.
Aktuelles
Neues Allzeittief Zahl der Apotheken bundesweit gesunken mehr...
Die Zahl der Apotheken in Deutschland ist zum Jahresende 2023 auf das Allzeittief von 17.571 gesunken. Das sind fast 500 Apotheken weniger als ein Jahr zuvor - der größte jährliche Verlust an Apotheken in der Geschichte der Bundesrepublik. 559 Schließungen stehen nur 62 Neueröffnungen gegenüber.
Seit dem Höchststand im Jahr 2008 ist die Anzahl der Apotheken um mehr als 18 % gesunken. Mit 21 Apotheken pro 100.000 Einwohner liegt Deutschland bei der Apothekendichte weit unter dem europäischen Durchschnitt von 32 Apotheken. Das belegt eine Berechnung der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), die auf Meldungen der Landesapothekerkammern aus allen 16 Ländern basiert.
Ganz ohne Zweifel sind Apotheken ein unverzichtbarer Teil der lokalen Infrastruktur, da sie die wohnortnahe Arzneimittelversorgung der gesamten Bevölkerung sichern. Viele Apotheken mussten jedoch aufgeben, weil ihnen die wirtschaftliche Basis wegbrach. Zudem werde die Neugründung einer Apotheke für den pharmazeutischen Nachwuchs wegen fehlender wirtschaftlicher Perspektiven unattraktiver, so der Verband. Das Apothekenhonorar ist seit mehr als zehn Jahren nicht angepasst worden, obwohl der Verbraucherpreisindex um 38 % und die Kosten in den Apotheken sogar um 60 % gestiegen sind. Der Verband fordert daher ein Apotheken-Rettungsgesetz , das künftig eine automatische Anpassung des Apothekenhonorars an wirtschaftliche Entwicklungen beinhaltet.
Hohe juristische Hürden Landgericht weist Klage gegen Impfstoffhersteller ab mehr...
Eine Klage gegen den Impfstoffhersteller Biontech wurde vom Landgericht Frankfurt am Main (LG) abgewiesen. Geklagt hatte eine Frau, die unmittelbar nach der ersten Coronaimpfung unter starken Migräneattacken litt. Insgesamt ließ sich die Frau dreimal mit dem Vakzin von Biontech impfen. Bis heute leidet sie an einer akuten Herzerkrankung sowie an Konzentrationsstörungen und Leistungseinbußen. Sie begehrte Schmerzensgeld in Höhe von 150.000 €.
Das LG entschied zugunsten des Impfstoffherstellers. Maßgeblich für die Klageabweisung ist die Zulassung des Impfstoffes durch die Europäische Arzneimittelagentur (EMA). Damit wurde bindend festgestellt, dass der Impfstoff kein ungünstiges Nutzen-Risiko-Verhältnis aufweist, so die Richter. Eine Haftung komme allenfalls für solche schädlichen Wirkungen in Betracht, die nach den Zulassungen bekannt geworden sind. Diese seien jedoch nicht ersichtlich.
Zudem habe die Klägerin nicht hinreichend dargelegt, dass ein zeitlicher Zusammenhang zwischen der Impfung und dem Schaden besteht. Insbesondere habe sie nicht belegt, dass sie vor der ersten Impfung noch nicht an den Beschwerden gelitten habe. Aussagekräftige Krankenunterlagen und Untersuchungsberichte zu ihrem Gesundheitszustand vor der Impfung wurden nicht vorgelegt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Für die Klägerin ist eine Berufung beim Oberlandesgericht möglich.
Hinweis: Für Coronaimpfstoffe gelten dieselben Haftungsregelungen wie für andere Arzneimittel. Der Hersteller kann zur Verantwortung gezogen werden, wenn etwa ein Produktionsfehler vorliegt oder nicht ausreichend auf mögliche schädliche Folgen hingewiesen wurde. Eine Besonderheit ergibt sich jedoch bei der Kostenübernahme: Mit den Herstellern wurde vereinbart, dass bei erfolgreichen Klagen nicht sie die Kosten übernehmen, sondern die jeweiligen EU-Mitgliedstaaten.
Bundesrat billigt Digital-Gesetz E-Rezept und E-Akte mehr...
Das Gesundheitswesen wird digitaler. Das elektronische Rezept (E-Rezept) und die elektronische Patientenakte (E-Akte) sollen künftig Standard sein. Der Bundesrat hat in diesem Zusammenhang am 02.02.2024 zwei Bundestagsbeschlüsse zur weiteren Digitalisierung im Gesundheitswesen gebilligt. Darin geht es um Änderungen beim Einsatz der E-Akte und zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten. Ziel ist es, digitale Anwendungen stärker zu verbreiten und verfügbare Gesundheitsdaten für die Versorgung und die Forschung besser nutzbar zu machen.
Das E-Rezept ist bereits verfügbar und hat das rosafarbene Papierrezept abgelöst. Seit Juli 2023 besteht die Möglichkeit, das E-Rezept über die elektronische Gesundheitskarte abzurufen. Durch das Digital-Gesetz (DigiG) ist es seit dem 01.01.2024 für Ärzte verpflichtend, Rezepte elektronisch auszustellen. Patienten erhalten das E-Rezept über ihre Gesundheitskarte, über eine spezielle App oder in Form eines Ausdrucks mit E-Rezept-Code.
Ein weiterer Bestandteil des Digital-Gesetzes ist die E-Akte, die ab 2025 grundsätzlich für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet wird. Wer diese nicht nutzen möchte, muss aktiv widersprechen . In der E-Akte soll dann die gesamte Krankengeschichte per Knopfdruck einsehbar sein. Es können darin Befunde, Röntgenbilder, Untersuchungsergebnisse und Medikamentenverordnungen gespeichert werden. Das soll den Bürokratieaufwand vermindern und Mehrfachuntersuchungen vermeiden.
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Video-Tipps
Hier finden Sie Erklärvideos zu Steuerfragen, die praktisch in jeder Arztpraxis auftauchen. Die Videos zeigen Ihnen kurz und verständlich, wie Sie Steueroptimierungen nutzen und Fallen vermeiden.
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Merkblätter und Checklisten
Umfassende Informationen und Empfehlungen zu Steuerthemen für Ärzte finden Sie in unseren Merkblättern. Sie können sich die Merkblätter direkt am Bildschirm ansehen oder sie ausdrucken.
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Systematische Analyse als Voraussetzung für erfolgreiche Arbeit
Gemeinsam mit Ihnen prüfen wir:
Wie hoch sind meine Einnahmen? Welche Bereiche erzielen welche Umsätze?
Wie hoch sind meine monatlichen Aufwendungen?
Welchen Gewinn habe ich erzielt? Wie ist die Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr und zur Branche?
Wie gestaltet sich meine Liquidität nach Abzug von Steuern, privaten Vorsorgeaufwendungen und Entnahmen?
Planen für die Zukunft. Die Kunst, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Selbstverständlich beraten wir Sie auch, wenn es um die Planung Ihrer privaten Finanzen geht. Gerade für Angehörige des Gesundheitswesens ist der Aufbau einer zukunftssicheren Altersversorgung von ganz entscheidender Bedeutung.
Wir analysieren Ihre Einkünfte und geben Ihnen Antworten auf alle drängenden Fragen:
Wie hoch ist mein privates Reinvermögen?
Wie gestaltet sich meine Vermögensstruktur?
Wie hoch ist mein frei verfügbares Einkommen?
Schwarz auf weiß. Wir erstellen eine genaue Aufstellung Ihrer Finanzen, beraten Sie zu den Themen Vermögens-, Risiko-, Vorsorge- und Generationenplanung und entwickeln abschließend eine individuelle Strategie. Übersichtlich, strukturiert und zukunftssicher.
Video-Tipps
Datenschutzgrundverordnung: Das ist beim Umgang mit Patientendaten zu beachten
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Gesundheitsdaten sind besonders sensible persönliche Daten. Entsprechend streng ist der gesetzlich vorgeschriebene Schutz durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und weitere Regelungen. Bei Verstößen drohen Strafen bis hin zu Haftstrafen. Das Video erklärt, wie Sie bei der Umsetzung der aktuellen Datenschutzbestimmungen vorgehen sollten.
Verfahrensdokumentation: So müssen Sie Ihre Buchführung für das Finanzamt beschreiben
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Bei Betriebsprüfungen werden Sie künftig eine Verfahrensdokumentation für die Buchführung in Ihrer Arzt- oder Zahnarztpraxis vorlegen müssen. Die Dokumentation soll beschreiben, wie Belege von der Eingabe bis zur Speicherung verarbeitet werden. Welche Bestandteile eine Verfahrensdokumentation haben soll und wie Sie die Dokumentation erstellen, erfahren Sie in diesem Video.
Kassenaufzeichnungen in Arzt- und Zahnarztpraxen
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Betriebsprüfer dürfen zu unangekündigten Kassen-Nachschauen in die Praxis kommen. Geprüft wird, ob Bareinnahmen und -ausgaben korrekt aufgezeichnet wurden. Wie Sie das gewährleisten, erklärt dieses Video.
Gewerbesteuerfallen für Praxen
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Arzt- und Zahnarztpraxen können schnell gewerbesteuerpflichtig werden. Für Gemeinschaftspraxen besteht sogar die Gefahr, dass auch nicht gewerbliche Umsätze umqualifiziert werden. Die damit zusammenhängenden bürokratischen und finanziellen Belastungen gilt es zu vermeiden. Wie, dazu bekommen Sie wichtige Hinweise in diesem Video.
Investitionen in die Praxis: Warum sich Schulden lohnen können
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Mit Fremdfinanzierungen können Sie finanzielle Sicherheit gewinnen und auch noch Steuern sparen. Aber vor jeder Investition sollten die Umstände und verschiedene Finanzierungen geprüft werden. Dieses Video zeigt warum.
Elektronische Betriebsprüfung: Wann eine Prüfung droht und wie Sie sich richtig vorbereiten
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Betriebsprüfungen in Arztpraxen haben häufig konkrete Anlässe. Welche Anlässe immer wieder vorkommen, erfahren Sie in diesem Video. So können Sie sie vermeiden und das Risiko von Betriebsprüfungen in Ihrer Praxis verringern.
Umsatzsteuerfreie ärztliche Leistungen
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Der Grundsatz, dass ärztliche Leistungen von der Umsatzsteuer befreit sind, wird immer mehr aufgeweicht. Grund sind die Zunahme von umsatzsteuerpflichtigen IGe-Leistungen sowie aktuelle Urteile des EuGH. So gehen Sie richtig damit um.
Praxis-PKW: Günstig fahren und Ärger mit dem Finanzamt vermeiden
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Bei Praxis-Pkws streicht das Finanzamt des Öfteren Betriebsausgaben. Halten Sie die in diesem Video erläuterten Vorgaben ein, müssen Sie keine Abzüge befürchten.
Steuerfreie Gehaltsextras: Attraktive Zusatzzahlungen ohne Steuer- und Abgabenbelastung
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Diese Leistungen können Sie Mitarbeitern Ihrer Praxis gewähren, ohne dass Sie als Arbeitgeber Steuern und Abgaben tragen müssen. So können Sie mit attraktiven Gehältern gute Mitarbeiter locken.