Die tägliche Herausforderung, die Ihre Arbeit als Arzt, Zahnarzt, Apotheker, Physiotherapeut oder Freiberufler im Gesundheitswesen mit sich bringt, verlangt Ihre volle Kraft und Aufmerksamkeit. Für den kaufmännischen Bereich bleibt wenig Zeit. Hier kommen wir ins Spiel: Wir unterstützen Sie in allen steuerlichen und steuerrechtlichen Fragen, bei Ihrer Buchführung und der Erledigung Ihrer betriebswirtschaftlichen Pflichten.
Mit Hilfe unserer systematischen Analysemethode speziell für Ihre Berufsgruppe schaffen wir die Voraussetzung, Ihr Unternehmen auf einem sicheren Fundament zu betreiben.
Im Folgenden finden Sie eine Zusammenstellung von Informationen, Videos und Merkblättern, die Ihnen helfen, Zeit zu sparen und typische Fehler zu vermeiden.
Aktuelles
Ohne Teilzeit geht es nicht Apotheken kämpfen mit Personalmangel mehr...
Der Fachkräftemangel stellt Apotheken in Deutschland weiterhin vor große Herausforderungen. Laut dem aktuellen Apothekenkonjunkturindex (APOkix) des IFH Köln sind rund 80 % der befragten Apotheken von Personalknappheit betroffen. Besonders stark trifft es ländliche Regionen. Gesucht werden vor allem pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) sowie approbierte Fachkräfte, doch die Besetzung offener Stellen gestaltet sich zunehmend schwierig. So blieb die Suche nach PTA in etwa jeder zweiten Apotheke im vergangenen Jahr teilweise oder ganz erfolglos, bei Approbierten gilt dies für 42 % der Betriebe.
Eine zentrale Rolle im Umgang mit dem Fachkräftemangel spielt die Teilzeitarbeit. Eine überwältigende Mehrheit von 95 % der Apothekeninhaber gibt an, ohne Teilzeitkräfte den Betrieb nicht aufrechterhalten zu können. Zudem sehen 77 % in flexiblen Arbeitszeitmodellen einen wichtigen Faktor für die Gewinnung und Bindung von Beschäftigten. Teilzeit wird dabei vor allem durch nachvollziehbare Gründe wie Kinderbetreuung motiviert und weniger als „Lifestyle-Entscheidung“ verstanden. Darüber hinaus gilt sie für viele als geeignetes Instrument, um erfahrene Fachkräfte über das Renteneintrittsalter hinaus im Beruf zu halten.
Neben flexiblen Arbeitszeiten sind auch andere Faktoren für die Attraktivität als Arbeitgeber entscheidend. Besonders wichtig sind laut Befragung ein wertschätzender Führungsstil, gutes Arbeitsklima im Team sowie eine angemessene Vergütung. Gleichzeitig sehen sich viele Apotheken gezwungen, über Tarif zu zahlen, um Personal zu gewinnen und zu halten - was für einen Großteil zunehmend finanziell schwer zu stemmen ist.
Erschwert wird die Personalsuche zusätzlich durch veränderte Erwartungen der Bewerber : 80 % der Apotheken berichten, dass viele nicht bereit sind, abends oder am Wochenende zu arbeiten. Zudem nimmt der Wettbewerb mit anderen Arbeitgebern weiter zu - etwa aus Industrie, Krankenhäusern oder Krankenkassen.
Pharmazeutische Dienstleistungen Mehr als jede zweite Apotheke macht mit mehr...
Das Angebot pharmazeutischer Dienstleistungen (pDL) in deutschen Apotheken wächst kontinuierlich und gewinnt für die Patientenversorgung zunehmend an Bedeutung. Nach aktuellen Angaben der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V. (ABDA) bietet inzwischen mehr als die Hälfte aller Apotheken diese zusätzlichen Leistungen an. Im dritten Quartal 2025 erbrachten rund 8.800 der insgesamt etwa 16.600 Apotheken rund 216.000 pDL. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zeigt sich damit ein deutlicher Anstieg: Im dritten Quartal 2024 waren es noch etwa 7.900 Apotheken mit rund 156.000 erbrachten Leistungen. Diese Entwicklung unterstreicht die zunehmende Etablierung der pDL im Apothekenalltag.
Die pDL wurden im Jahr 2020 eingeführt und umfassen derzeit fünf Leistungsbereiche , darunter die Unterstützung bei der richtigen Anwendung von Inhalativa sowie Medikationsanalysen. Ziel ist es, die Arzneimitteltherapiesicherheit zu verbessern und die Therapietreue der Patienten zu erhöhen. Eine geplante Weiterentwicklung im Rahmen des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes sieht zudem die Einführung weiterer Dienstleistungen vor.
Hinweis: Um die Integration der Dienstleistungen in den Apothekenalltag zu erleichtern, hat die ABDA umfangreiche Schulungs- und Informationsangebote entwickelt. Dazu zählen unter anderem Schulungsvideos, Podcasts, Workshops sowie Materialien zur besseren Patientenansprache. Ein besonderer Fokus liegt darauf, Apothekenteams bei der Kommunikation der Angebote zu unterstützen.
Arztrechnung Fantasieziffer kostet Patientin die Erstattung mehr...
Ein gesetzlich versicherter Patient hat keinen Anspruch auf Kostenerstattung durch die Krankenkasse, wenn die Arztrechnung eine nicht in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vorgesehene Gebührenziffe r enthält. Dies hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) entschieden.
Im Besprechungsfall hatte eine gesetzlich Versicherte bei ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme für eine Immunadsorption beantragt - ein Blutreinigungsverfahren, das insbesondere bei Autoimmunerkrankungen eingesetzt wird. Nachdem die Krankenkasse die Leistung ablehnte, ließ sich die Frau auf eigene Kosten privatärztlich behandeln und reichte anschließend die Rechnungen zur Erstattung ein. Die Krankenkasse verweigerte jedoch erneut die Zahlung.
Sowohl das Sozialgericht als auch das LSG wiesen die Klage der Patientin ab. Nach Auffassung der Richter setzt ein Anspruch auf Kostenerstattung voraus, dass eine wirksame Zahlungsverpflichtung besteht und eine ordnungsgemäße, fällige Rechnung vorliegt. Daran fehlte es hier. Der behandelnde Arzt hatte für die durchgeführte Therapie eine Gebührenziffer verwendet, die im Gebührenverzeichnis der GOÄ nicht existiert. Eine solche „Fantasieziffer“ erfüllt nicht die formalen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Arztrechnung. Infolgedessen ist die Rechnung nicht fällig. Damit besteht auch keine Grundlage für eine Kostenerstattung durch die Krankenkasse.
Das Gericht stellte klar, dass Ärzte bei privatärztlichen Leistungen keine eigenen Gebührenziffern verwenden dürfen. Versicherte, die das Kostenerstattungsprinzip wählen und zunächst selbst zahlen, tragen somit das Risiko, dass nur korrekt abgerechnete Leistungen erstattungsfähig sind.
Hinweis: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Klägerin kann beim Bundessozialgericht die Zulassung der Revision beantragen.
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Video-Tipps
Hier finden Sie Erklärvideos zu Steuerfragen, die praktisch in jeder Arztpraxis auftauchen. Die Videos zeigen Ihnen kurz und verständlich, wie Sie Steueroptimierungen nutzen und Fallen vermeiden.
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Merkblätter und Checklisten
Umfassende Informationen und Empfehlungen zu Steuerthemen für Ärzte finden Sie in unseren Merkblättern. Sie können sich die Merkblätter direkt am Bildschirm ansehen oder sie ausdrucken.
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Systematische Analyse als Voraussetzung für erfolgreiche Arbeit
Gemeinsam mit Ihnen prüfen wir:
Wie hoch sind meine Einnahmen? Welche Bereiche erzielen welche Umsätze?
Wie hoch sind meine monatlichen Aufwendungen?
Welchen Gewinn habe ich erzielt? Wie ist die Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr und zur Branche?
Wie gestaltet sich meine Liquidität nach Abzug von Steuern, privaten Vorsorgeaufwendungen und Entnahmen?
Planen für die Zukunft. Die Kunst, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Selbstverständlich beraten wir Sie auch, wenn es um die Planung Ihrer privaten Finanzen geht. Gerade für Angehörige des Gesundheitswesens ist der Aufbau einer zukunftssicheren Altersversorgung von ganz entscheidender Bedeutung.
Wir analysieren Ihre Einkünfte und geben Ihnen Antworten auf alle drängenden Fragen:
Wie hoch ist mein privates Reinvermögen?
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Schwarz auf weiß. Wir erstellen eine genaue Aufstellung Ihrer Finanzen, beraten Sie zu den Themen Vermögens-, Risiko-, Vorsorge- und Generationenplanung und entwickeln abschließend eine individuelle Strategie. Übersichtlich, strukturiert und zukunftssicher.
Video-Tipps
Die E-Rechnung in Arztpraxen
Wie für andere Unternehmen gilt auch für Arztpraxen die E-Rechnungspflicht. Was für die Ausstellung von E-Rechnungen gilt, welche Dateiformate zulässig sind und wichtige Fragen zur Archivierung erläutert dieses Video kompakt in drei Minuten.
Datenschutzgrundverordnung: Das ist beim Umgang mit Patientendaten zu beachten
Gesundheitsdaten sind besonders sensible persönliche Daten. Entsprechend streng ist der gesetzlich vorgeschriebene Schutz durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und weitere Regelungen. Bei Verstößen drohen Strafen bis hin zu Haftstrafen. Das Video erklärt, wie Sie bei der Umsetzung der aktuellen Datenschutzbestimmungen vorgehen sollten.
Verfahrensdokumentation: So müssen Sie Ihre Buchführung für das Finanzamt beschreiben
Bei Betriebsprüfungen werden Sie künftig eine Verfahrensdokumentation für die Buchführung in Ihrer Arzt- oder Zahnarztpraxis vorlegen müssen. Die Dokumentation soll beschreiben, wie Belege von der Eingabe bis zur Speicherung verarbeitet werden. Welche Bestandteile eine Verfahrensdokumentation haben soll und wie Sie die Dokumentation erstellen, erfahren Sie in diesem Video.
Gewerbesteuerfallen für Praxen
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Der Grundsatz, dass ärztliche Leistungen von der Umsatzsteuer befreit sind, wird immer mehr aufgeweicht. Grund sind die Zunahme von umsatzsteuerpflichtigen IGe-Leistungen sowie aktuelle Urteile des EuGH. So gehen Sie richtig damit um.
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