Die tägliche Herausforderung, die Ihre Arbeit als Arzt, Zahnarzt, Apotheker, Physiotherapeut oder Freiberufler im Gesundheitswesen mit sich bringt, verlangt Ihre volle Kraft und Aufmerksamkeit. Für den kaufmännischen Bereich bleibt wenig Zeit. Hier kommen wir ins Spiel: Wir unterstützen Sie in allen steuerlichen und steuerrechtlichen Fragen, bei Ihrer Buchführung und der Erledigung Ihrer betriebswirtschaftlichen Pflichten.
Mit Hilfe unserer systematischen Analysemethode speziell für Ihre Berufsgruppe schaffen wir die Voraussetzung, Ihr Unternehmen auf einem sicheren Fundament zu betreiben.
Im Folgenden finden Sie eine Zusammenstellung von Informationen, Videos und Merkblättern, die Ihnen helfen, Zeit zu sparen und typische Fehler zu vermeiden.
Aktuelles
Apotheken in Deutschland Aktuelle Versorgungsdichte, Beschäftigung und Umsatzentwicklung mehr...
Apotheken spielen eine zentrale Rolle in der ambulanten Gesundheitsversorgung . Ende 2023 versorgte eine Apotheke in Deutschland durchschnittlich 4.819 Menschen, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Dieser Wert hat sich in den letzten zehn Jahren deutlich erhöht. Im Jahr 2013 kamen noch durchschnittlich 3.909 Personen auf eine Apotheke.
Die Zahl der Menschen, die von einer Apotheke versorgt werden, variiert je nach Bundesland stark. Besonders in den Stadtstaaten ist sie höher: In Bremen müssen sich 5.321 Menschen eine Apotheke teilen, in Berlin 5.290 und in Hamburg 5.177. Im Gegensatz dazu ist die Situation etwa im Saarland entspannter, wo nur 3.781 Personen auf eine Apotheke kommen. Auch Sachsen-Anhalt (3.894) und Thüringen (4.288) weisen geringere Werte auf.
Die langfristige Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung durch Apotheken wird durch verschiedene Berufsgruppen gewährleistet. 2023 arbeiteten rund 214.000 Menschen in deutschen Apotheken, von denen 82,2 % Frauen waren. Apothekerinnen und Apotheker stellen dabei 27,9 % der Erwerbstätigen, während pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten mit 31,5 % vertreten sind. Verkaufspersonal, wie pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte, machen 16,8 % aus, Fahrerinnen und Fahrer 6,4 %.
Der Umsatz von Apotheken ist in den letzten zehn Jahren real um 34 % gestiegen, was deutlich über dem Zuwachs des stationären Einzelhandels liegt, der im selben Zeitraum nur um 9,1 % zulegte. Besonders während der Coronapandemie in den Jahren 2020 und 2021 erzielten Apotheken hohe Umsatzsteigerungen von 7 % bzw. 7,8 % im Vergleich zum jeweiligen Vorjahr. Das lag auch daran, dass Apotheken im Gegensatz zu vielen anderen Einzelhandelsunternehmen während der Pandemie nicht schließen mussten. Allerdings verzeichneten Apotheken im Jahr 2023 einen Umsatzrückgang von 3 %, was nach den starken Vorjahreszahlen eine bemerkenswerte Entwicklung darstellt.
Die Daten zur Versorgungsdichte basieren auf der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011 und auf Informationen der Bundesvereinigung Deutscher Apothekenverbände. Die Beschäftigungszahlen stammen aus den Erstergebnissen des Mikrozensus´ 2023, einer Stichprobenerhebung, bei der jährlich rund 1 % der Bevölkerung befragt wird.
Gesetzliche Versorgungsaufgabe Apotheker muss „Pille danach“ trotz Gewissenskonflikt abgeben mehr...
Ein selbständiger Apotheker darf die Abgabe der „Pille danach“ nicht aus Gewissensgründen verweigern, entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG). Der Apotheker im Besprechungsfall, der wiederholt die Abgabe dieses Notfallverhütungsmittels verweigerte und es in seiner Apotheke nicht vorrätig hielt , hatte sich auf sein Gewissen berufen. Er argumentierte, dass die Abgabe der „Pille danach“ eine Beteiligung an der Tötung bereits entstandenen Lebens bedeute, was er mit seinem Gewissen nicht vereinbaren könne.
Die Apothekerkammer Berlin hatte daraufhin ein berufsgerichtliches Verfahren gegen den Apotheker eingeleitet. Das Berufsobergericht für Heilberufe beim OVG entschied, dass der selbständige Pharmazeut mit seiner Apotheke dem gesetzlichen Versorgungsauftrag mit Arzneimitteln nachkommen müsse. Die „Pille danach“ sei ein apothekenpflichtiges Arzneimittel, dessen Abgabe der Apotheker nicht aus Gewissensgründen verweigern dürfe.
Das Gericht betonte, dass die grundgesetzlich geschützte Gewissensfreiheit gemäß Art. 4 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) einen ernsthaften Gewissenskonflikt voraussetze, dem man sich nicht auf zumutbare Weise entziehen könne. Wer sich jedoch zur Führung einer öffentlichen Apotheke entscheide, müsse die umfassende Versorgung gewährleisten. Andernfalls sei sogar das Aufgeben der Selbständigkeit zumutbar. Es gebe für Pharmazeuten berufliche Alternativen, in denen dieser Gewissenskonflikt nicht bestehe.
Der Apotheker hat nun die Möglichkeit, vor dem Bundesverwaltungsgericht Revision einzulegen und gegebenenfalls eine Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung der Gewissensfreiheit und der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) zu erhebenn.
Hinweis: In der Entscheidung des OVG wird zudem auf die hohe Bedeutung der Gewissensfreiheit in der höchstrichterlichen Rechtsprechung verwiesen. So hatte das Bundesarbeitsgericht einem Mitarbeiter eines Pharmaunternehmens aus Gewissensgründen das Recht zugesprochen, die Entwicklung von Medikamenten zur Behandlung von Nuklearkriegsfolgen zu verweigern.
Verbraucherfreundliche Werbung für Biozidprodukte EuGH untersagt irreführende Kennzeichnung von Desinfektionsmitteln mehr...
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass der Begriff „hautfreundlich“ auf Desinfektionsmitteln künftig nicht mehr verwendet werden darf . Dieses Urteil betrifft insbesondere eine deutsche Drogeriekette, die ein Desinfektionsmittel mit dieser Bezeichnung vermarktet hatte. Die Entscheidung folgt einer Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, die die Bezeichnung als irreführend ansah.
Das besagte Desinfektionsmittel fällt unter die Kategorie der Biozidprodukte und muss daher den strengen Werbevorschriften der EU-Biozidverordnung (Nr. 528/2012) entsprechen. Diese Verordnung besagt, dass die Werbung für Biozidprodukte hinsichtlich der Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier oder für die Umwelt nicht irreführend sein darf. Es ist verboten, Begriffe wie „ungiftig“, „unschädlich“, „natürlich“, „umweltfreundlich“, „tierfreundlich“ oder „ähnliche Hinweise“ zu verwenden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Verfahren ausgesetzt und den EuGH um Auslegung der Bezeichnung „ähnliche Hinweise“ gebeten. Das europäische Gericht sollte klären, ob der Begriff „hautfreundlich“ in diese Kategorie fällt. In seinem Urteil entschied der EuGH, dass die Bezeichnung „hautfreundlich“ auf Desinfektionsmitteln unzulässig ist. Er stellte fest, dass solche Produkte oft Alkohol oder andere chemische Substanzen enthalten, die die Haut austrocknen, reizen oder allergische Reaktionen hervorrufen können.
Die Bezeichnung „hautfreundlich“ vermittelt demgegenüber eine positive Konnotation und vermeidet jegliche Erwähnung der Risiken, wodurch sie irreführend wirkt. Verbraucher könnten so veranlasst werden, die Produkte häufiger oder in größeren Mengen zu verwenden, als es für ihre Haut ratsam ist. Der Fall geht nun an den BGH zurück, der auf Basis der Vorgaben des EuGH entscheiden wird.
Hinweis: Die Entscheidung des EuGH ist ein bedeutender Schritt zum Schutz der Verbraucher und stellt sicher, dass die Werbung für gesundheitlich bedenkliche Produkte nicht verharmlosend oder irreführend ist. Hersteller müssen ihre Werbestrategien überdenken, um den strengen Anforderungen der EU-Biozidverordnung gerecht zu werden.
Alle News ansehen
Video-Tipps
Hier finden Sie Erklärvideos zu Steuerfragen, die praktisch in jeder Arztpraxis auftauchen. Die Videos zeigen Ihnen kurz und verständlich, wie Sie Steueroptimierungen nutzen und Fallen vermeiden.
Zu unseren Video-Tipps
Merkblätter und Checklisten
Umfassende Informationen und Empfehlungen zu Steuerthemen für Ärzte finden Sie in unseren Merkblättern. Sie können sich die Merkblätter direkt am Bildschirm ansehen oder sie ausdrucken.
Zur Liste der Merkblätter und Checklisten
Systematische Analyse als Voraussetzung für erfolgreiche Arbeit
Gemeinsam mit Ihnen prüfen wir:
Wie hoch sind meine Einnahmen? Welche Bereiche erzielen welche Umsätze?
Wie hoch sind meine monatlichen Aufwendungen?
Welchen Gewinn habe ich erzielt? Wie ist die Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr und zur Branche?
Wie gestaltet sich meine Liquidität nach Abzug von Steuern, privaten Vorsorgeaufwendungen und Entnahmen?
Planen für die Zukunft. Die Kunst, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Selbstverständlich beraten wir Sie auch, wenn es um die Planung Ihrer privaten Finanzen geht. Gerade für Angehörige des Gesundheitswesens ist der Aufbau einer zukunftssicheren Altersversorgung von ganz entscheidender Bedeutung.
Wir analysieren Ihre Einkünfte und geben Ihnen Antworten auf alle drängenden Fragen:
Wie hoch ist mein privates Reinvermögen?
Wie gestaltet sich meine Vermögensstruktur?
Wie hoch ist mein frei verfügbares Einkommen?
Schwarz auf weiß. Wir erstellen eine genaue Aufstellung Ihrer Finanzen, beraten Sie zu den Themen Vermögens-, Risiko-, Vorsorge- und Generationenplanung und entwickeln abschließend eine individuelle Strategie. Übersichtlich, strukturiert und zukunftssicher.
Video-Tipps
Die neue E-Rechnung - So bereiten Sie Ihre Praxis darauf vor
Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von mandantenvideo.de zu laden.
Inhalt laden
Wie für andere Unternehmen gilt ab 2025 auch für Arztpraxen die E-Rechnungspflicht. Welche Übergangsfristen es gibt, welche Dateiformate zulässig sind und weitere wichtige Fragen zur Einführung erläutert dieses Video kompakt in drei Minuten.
Datenschutzgrundverordnung: Das ist beim Umgang mit Patientendaten zu beachten
Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von mandantenvideo.de zu laden.
Inhalt laden
Gesundheitsdaten sind besonders sensible persönliche Daten. Entsprechend streng ist der gesetzlich vorgeschriebene Schutz durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und weitere Regelungen. Bei Verstößen drohen Strafen bis hin zu Haftstrafen. Das Video erklärt, wie Sie bei der Umsetzung der aktuellen Datenschutzbestimmungen vorgehen sollten.
Verfahrensdokumentation: So müssen Sie Ihre Buchführung für das Finanzamt beschreiben
Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von mandantenvideo.de zu laden.
Inhalt laden
Bei Betriebsprüfungen werden Sie künftig eine Verfahrensdokumentation für die Buchführung in Ihrer Arzt- oder Zahnarztpraxis vorlegen müssen. Die Dokumentation soll beschreiben, wie Belege von der Eingabe bis zur Speicherung verarbeitet werden. Welche Bestandteile eine Verfahrensdokumentation haben soll und wie Sie die Dokumentation erstellen, erfahren Sie in diesem Video.
Kassenaufzeichnungen in Arzt- und Zahnarztpraxen
Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von mandantenvideo.de zu laden.
Inhalt laden
Betriebsprüfer dürfen zu unangekündigten Kassen-Nachschauen in die Praxis kommen. Geprüft wird, ob Bareinnahmen und -ausgaben korrekt aufgezeichnet wurden. Wie Sie das gewährleisten, erklärt dieses Video.
Gewerbesteuerfallen für Praxen
Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von mandantenvideo.de zu laden.
Inhalt laden
Arzt- und Zahnarztpraxen können schnell gewerbesteuerpflichtig werden. Für Gemeinschaftspraxen besteht sogar die Gefahr, dass auch nicht gewerbliche Umsätze umqualifiziert werden. Die damit zusammenhängenden bürokratischen und finanziellen Belastungen gilt es zu vermeiden. Wie, dazu bekommen Sie wichtige Hinweise in diesem Video.
Investitionen in die Praxis: Warum sich Schulden lohnen können
Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von mandantenvideo.de zu laden.
Inhalt laden
Mit Fremdfinanzierungen können Sie finanzielle Sicherheit gewinnen und auch noch Steuern sparen. Aber vor jeder Investition sollten die Umstände und verschiedene Finanzierungen geprüft werden. Dieses Video zeigt warum.
Elektronische Betriebsprüfung: Wann eine Prüfung droht und wie Sie sich richtig vorbereiten
Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von mandantenvideo.de zu laden.
Inhalt laden
Betriebsprüfungen in Arztpraxen haben häufig konkrete Anlässe. Welche Anlässe immer wieder vorkommen, erfahren Sie in diesem Video. So können Sie sie vermeiden und das Risiko von Betriebsprüfungen in Ihrer Praxis verringern.
Umsatzsteuerfreie ärztliche Leistungen
Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von mandantenvideo.de zu laden.
Inhalt laden
Der Grundsatz, dass ärztliche Leistungen von der Umsatzsteuer befreit sind, wird immer mehr aufgeweicht. Grund sind die Zunahme von umsatzsteuerpflichtigen IGe-Leistungen sowie aktuelle Urteile des EuGH. So gehen Sie richtig damit um.
Praxis-PKW: Günstig fahren und Ärger mit dem Finanzamt vermeiden
Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von mandantenvideo.de zu laden.
Inhalt laden
Bei Praxis-Pkws streicht das Finanzamt des Öfteren Betriebsausgaben. Halten Sie die in diesem Video erläuterten Vorgaben ein, müssen Sie keine Abzüge befürchten.
Steuerfreie Gehaltsextras: Attraktive Zusatzzahlungen ohne Steuer- und Abgabenbelastung
Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von mandantenvideo.de zu laden.
Inhalt laden
Diese Leistungen können Sie Mitarbeitern Ihrer Praxis gewähren, ohne dass Sie als Arbeitgeber Steuern und Abgaben tragen müssen. So können Sie mit attraktiven Gehältern gute Mitarbeiter locken.