Steuerberatung_Niederlande

Niederlande Spezial

Im Rahmen unseres Spezialgebietes Internationales Steuerrecht sind in regionaler Hinsicht die Niederlande ein Schwerpunkt unserer Kanzlei. Aufgrund seiner niederländischen Wurzeln ist Nils Hoefer als Partner der PBS seit vielen Jahren als Rechtsanwalt und Steuerberater auf dem Gebiet der grenzüberschreitenden Beratung zwischen Deutschland und den Niederlanden tätig. Konzentrieren Sie sich voll auf ihre Kerntätigkeit und wirtschaftliche oder private Interessen. Um Ihre Rechts-, Finanz- und Steuerangelegenheiten mit Bezug zu den Niederlanden kümmern wir uns und dies zweisprachig – in Ihrer Muttersprache und in der Sprache Ihres Ziellandes.

PBS – Niederlande
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Spezialthemen Niederlande

Es gibt einige niederländische Spezialitäten, die wir gern gesondert darstellen möchten. Es sind die steuerlichen Themen, für die die Niederlande auch außerhalb der Landesgrenzen in steuerlicher Hinsicht bekannt geworden sind, sozusagen die „Frikandels special“ des niederländischen Steuerrechts:

Holdingstandort Niederlande

Die Niederlande sind seit langem als Holdingstandort bekannt und weltweit einer der am stärksten frequentierten Standorte für den Aufbau von internationalen Unternehmensstrukturen. Dies ist ein Ergebnis von gezielter politischer Förderung durch die Schaffung von steuerlichen Anreizen, verbunden mit der Förderung von Standortvorteilen. Hierzu gehören einer der am besten erreichbaren Märkte der Welt, eine moderne Verkehrsinfrastruktur, ein umfassendes Angebot an Finanzdienstleistern sowie ein international ausgerichtetes Bildungssystem mit gut ausgebildeten Arbeitskräften.

Für viele Unternehmen außerhalb von Europa sind die Niederlande zudem als Standort für Ihre europäischen Hauptquartiere seit Jahren erste Adresse, aufgrund attraktiver steuerlicher Bedingungen und beste Voraussetzungen für einen Holdingstandort. Auch deutsche Firmen mit Auslandsstrukturen nutzen die Niederlande immer mehr, um Ihre Auslandsgesellschaften zu bündeln und in eine Struktur mit niederländischer Holding neu zu strukturieren.

Die steuerlichen Vorteile des Holdingstandorts Niederlande - kompakt:

  • Schachtelprivileg
  • Taxrulings
  • Weltweites Netz der Doppelbesteuerungsabkommen
  • Niedrige Körperschaftssteuersätze von 16% - 21% (Absenkung bis 2021)

Patentbox oder Innovationsbox Niederlande („Innovatiebox“)

Die Niederlande sind ein Forschungs- und Wissenschaftsland mit einer Vielzahl von renommierten Universitäten und Forschungseinrichtungen. Seit jeher setzen die Niederlande nicht auf reines Wachstum von Unternehmen, sondern auf Innovationen und konstante Verbesserungen Ihres Standortes zur gezielten zukunftsorientierten und nachhaltigen Steigerung der Wirtschaftskraft. Nicht nur aus diesem Grund gibt es in den Niederlanden bereits seit vielen Jahren die niederländische Innovationsbox, eine auf Forschung und Entwicklung gerichtete steuerliche Förderungsmaßnahme des niederländischen Fiskus.

Vorteile der Innovationsförderung Niederlande – kompakt:

  • Begünstigter Steuersatz von 7 % auf Gewinne aus Innovationstätigkeit
  • Pauschalermäßigungen bei der Lohnsteuer für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten
  • Weiter gefasste Definition der Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten für kleine Unternehmen
  • Notwendigkeit eines Antrags auf Forschungs- und Entwicklungsbescheinigung für kleine Unternehmen
  • Möglichkeit der vorherigen Abstimmung mit den Finanzbehörden
  • 30%-Regel in den Niederlanden für Arbeitnehmer

30%-Regelung (Expat Tax Regine Niederlande)

Die Niederlande locken ausländische Arbeitnehmer mit einer 30%-Steuerbefreiung. Wenn diese Arbeitnehmer aus dem Ausland zum Arbeiten in die Niederlande kommen, erhalten diese als Anreiz oft vom Arbeitgeber eine Vergütung für die Zusatzkosten, die durch den Aufenthalt außerhalb des Herkunftslandes entstehen, die sogenannten extraterritorialen Kosten. In diesem Rahmen können Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen entscheiden, die 30%-Regelung anzuwenden. Diese bedeutet, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unter bestimmten Bedingungen 30% des Bruttogehalts steuerfrei auszahlen kann.

Die 30%-Regel in den Niederlanden – kompakt:

  • 30% pauschalierte Steuerbefreiung bei der Einkommensteuer
  • Auch bei Entsendungen anwendbar
  • Arbeitgeberwechsel während der 8 Jahre Laufzeit möglich
  • Keine Anwendung für Grenzgänger (150 km Radius)
  • Ausnahmen für Doktoranden

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