
Einkommensteuer
Allgemeine Auftragsbedingungen
Es gelten im Fall dieser Beauftragung die Regelungen der zwischen den Parteien getroffenen Mandatsrahmenvereinbarung, die u.a. auch die Vergütungsvereinbarung nach § 4 StBVV beinhaltet. Die Unterzeichnung der Vereinbarung ist für die Annahme des Auftrages obligatorisch. Die vorstehenden Leistungen und Konditionen werden durch die nachfolgende Unterschrift des Mandanten beauftragt und gelten auch für weitere Leistungszeiträume, bis eine neue Beauftragung zu geänderten Konditionen erfolgt oder die Mandatsvereinbarung oder der Auftrag gekündigt wird. Nimmt der Mandant ein neues Auftragsangebot der PBS nicht an, kann diese die Bearbeitung des Auftrages unter den bisherigen Bedingungen mit einer Frist von einem Monat kündigen, sofern dies nicht zur Unzeit erfolgt. Es wird darauf hingewiesen, dass durch Vereinbarung eine höhere oder niedrige Vergütung vereinbart werden kann (§ 4 Steuerberatervergütungsverordnung). Es gelten ergänzend die berufsrechtlichen Vorschriften für Steuerberater.
Besondere Auftragsvereinbarungen Einkommensteuererklärungen
Voraussetzung für unser Angebot ist, dass vom Mandanten die erforderlichen und abgestimmten Maßnahmen eingehalten werden (Workflow), insbesondere:
- Bereitstellung der Unterlagen über einen bestimmten digitalen Zugang (PBS digiTAX oder DATEV Meine Steuern oder Sortierung der Unterlagen gemäß PBS-Vorgabe. Digitale Belege sind in einer ausreichenden Qualität als vollständiges Belegbild und im Format PDF bereitzustellen.
- Vorerfassung Reisekosten über Reisekosten- oder Arbeitgebersoftware oder von PBS vorkonfigurierte Excel-Datei
- Erteilung einer Vollmacht für den elektronischen Abruf von Steuerdaten von der Finanzverwaltung
- Einreichung der Unterlagen bis zum 30.09. des Folgejahres. Bei späterer Einreichung der Unterlagen behält sich PBS vor, das Honorar für den jeweiligen Veranlagungszeitraum um 25% zu erhöhen. Ebenso wird bei verspäteter Einreichung der Unterlagen keine Garantie für eine fristgerechte Einreichung der Unterlagen beim Finanzamt übernommen.
Erfolgt die Mitwirkung des Mandanten nicht in dem definierten Rahmen und wird hierdurch zusätzlicher Aufwand seitens der PBS notwendig, wird diese Leistung oder notwendige Mehrarbeiten zusätzlich nach Zeitgebühr gemäß der Allgemeinen Vergütungsvereinbarung und den aktuell geltenden Stundensätzen in Rechnung gestellt. Sind Zusatzleistungen nicht in die Fix-fee einbezogen, werden diese im Falle der Inanspruchnahme entweder gemäß der PBS-Sonderleistungen oder nach Zeitaufwand mit den jeweils aktuellen Stundensätzen abgerechnet.
Aktuelle PBS-Stundensätze bei Zeithonorar (Stand 01.01.2025):
Partner | 220,00 EUR |
Steuerberater | 170,00 EUR |
Diplom-Finanzwirte oder Master | 120,00 EUR |
Steuerfachwirte | 100,00 EUR |
Fachmitarbeiter | 80,00 EUR |
Berechnung erfolgt je angefangene 15 min.
Die Abrechnung erfolgt mit Erstellung der Steuererklärung und Übermittlung zur Freigabe an den Mandanten. PBS behält sich insbesondere bei Neumandanten vor, einen berufsüblichen Vorschuss bei Leistungsbeginn in Rechnung zu stellen. Laufende Beratungsanfragen, nicht im Fixpreis inkludierte Zusatzleistungen und/oder Nachberechnungen von Mehraufwand werden in Abhängigkeit vom Aufwand monatlich, quartalsweise oder jährlich in Rechnung gestellt.
Sonderleistungen Einkommensteuererklärung
Einmalige Einrichtungsgebühr Einkommensteuer-Mandat | 75,00 EUR |
Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen | 100,00 EUR |
Planung der voraussichtlichen Steuerbelastung | Zeithonorar |
Erinnerungsservice Vorauszahlungen jährlich | 100,00 EUR |
Antrag auf Steuerklassenwechsel (ohne Berechnung) | 80,00 EUR |
Kommunikation mit der Finanzverwaltung (u.a. Beleganforderungen und Rückfragen) | Zeithonorar |
Datenübergabe bei Beendigung Mandat | 50,00 EUR |
Laufende Beratungs- bzw. Optimierungsanfragen | Zeithonorar |
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Weitere Sonderleistungen und Preise finden Sie in unserer Investitionsliste, die in diese Beauftragung als Anlage einbezogen wird. Es gilt die jeweils gültige Fassung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung. (Sonderleistungen).