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FAQ
Um den Umgang mit dem Honorarrechner zu vereinfachen und Ihnen einige Begrifflichkeiten näher zu erläutern, haben wir im Honorarrechner Verlinkungen angelegt. Wenn Sie im Honorarrechner auf die Verlinkung klicken, gelangen Sie automatisch zur Erläuterung in die FAQ.
Abhol- und Zustellservice | Mandanten im Umkreis von 25 km zum Stammsitz der Kanzlei bieten wir einen monatlichen Fixpreis für die Abholung und Zustellung ihrer Unterlagen an. |
Abweichung +/- 20 Prozent | Wir verstehen das vereinbarte Honorar als Fixpreisvereinbarung. Sofern sich die Bemessungsgrundlage nicht um +/- 20% verändert, sind die vereinbarten Leistungen mit dem Fixpreis abgegolten. Bei Abweichungen größer 20% erfolgt eine Nachberechnung nach Ablauf des Kalenderjahres. Sofern bereits im Laufe des Kalenderjahres Abweichungen auftreten, kann eine Anpassung auch vorher erfolgen. |
An- und Abmeldung | Die unterjährige An- und Abmeldung von Mitarbeitern wird über diese Zusatzleistung abgedeckt. Für die erstmalige Einrichtung eines Mitarbeiters (digitale Personalakte) inkl. Anmeldung bei der Krankenkasse berechnet PBS einen gesonderten Fixpreis. |
Arbeitnehmer Online | Sie wollen die Lohn- und Gehaltsabrechnungen nicht mehr in Papier an ihre Mitarbeiter ausgeben? Kein Problem! Mit Hilfe von Arbeitnehmer Online der DATEV eG stellen wir ihren Mitarbeiter die monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie weitere Personalauswertungen elektronisch zur Verfügung. Ihre Mitarbeiter erhalten einen gesonderten Zugang zu einem Portal und können dort auf ihre Unterlagen zugreifen. |
Baulohn | Für Unternehmen der Baubranche gelten eine Reihe von Besonderheiten. Für Baulohnabrechnungen wird daher ein Zuschlag pro Mitarbeiter vorgenommen. |
Bescheidprüfung | In der Regel wird der Steuerbescheid aufgrund der PBS vom Mandanten erteilten Vollmacht direkt an die Kanzlei gesendet. PBS prüft, ob der Bescheid mit der eingereichten Steuererklärung übereinstimmt oder abweicht. Der Originalbescheid wird im Anschluss inkl. Anschreiben an den Mandanten versendet. Sofern der Steuerbescheid von der Steuererklärung abweicht, gibt PBS dem Mandanten nach Möglichkeit direkt eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. |
Bilanzsumme | Die Bilanzsumme ist im Rechnungswesen die Summe der Vermögensgegenstände auf der Aktivseite bzw. die Summe des Gesamtkapitals auf der Passivseite einer Bilanz zum Bilanzstichtag. |
Buchungsrhythmus | Der Buchungsrhythmus bei PBS ist grundsätzlich monatlich und unabhängig vom Voranmeldungszeitraum. Auf Wunsch kann der Buchungsrhythmus auf 14-tägig, wöchentlich oder täglich angepasst werden. |
Einheitsbilanz | Unter dem Begriff Einheitsbilanz versteht man eine einheitliche Handels- und Steuerbilanz, die sowohl den handels- als auch den steuerrechtlichen Anforderungen genügt. Liegen keine Abweichungen vor, reicht die Erstellung einer Einheitsbilanz aus. |
Erläuterungsbericht | Mandanten, Banken oder Investoren wünschen häufig eine Erläuterung des Jahresabschlusses. Über die Zusatzleistung Erläuterungsbericht kommen wir diesem Wunsch nach und erläutern die wesentlichen Punkte des Jahresabschlusses. |
Existenzgründerrabatt | Gründern gewähren wir im ersten Jahr ihrer selbständigen Tätigkeit einen Rabatt auf die Leistungen im Bereich des Rechnungswesens. |
Fixpreishonorar Unternehmen | Das Honorar für die Dienstleistungsbereiche Rechnungswesen, Personalmanagement, Jahresabschluss und betriebliche Steuererklärungen wird jeweils für ein Jahr vereinbart. Grundlage für die Berechnung des Honorars bildet der Jahresumsatz bzw. die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl. Aus den ausgewählten Dienstleistungsbereichen bilden wir eine Summe und berechnen jeden Monat ein Zwölftel davon. Sie erhalten monatlich eine Abrechnung, in der die jeweiligen Dienstleistungen ausgewiesen werden. |
Gegenstandswert | Der Begriff Gegenstandswert bezeichnet die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Steuerberaterhonorars. Damit der Mandant den Gegenstandswert einfacher ermitteln kann, berechnen wir das Honorar in der Regel nach dem Jahresumsatz, der durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter bzw. der Summe der Einnahmen eines Kalenderjahres. Bezüglich des Umsatzes gilt ersatzweise die Summe des Aufwandes, wenn dies der jeweils höhere Betrag ist. |
Grundpaket | Im Grundpaket sind alle Leistungen enthalten, die gesetzlich notwendig sind. |
Jahresabschluss Verwaltungsgesellschaft mbH | In der Regel nehmen Verwaltungsgesellschaften mbH in einer Kommanditgesellschaft die Position eines Komplementärs ein, ohne am Kapital der Gesellschaft beteiligt zu sein (GmbH & Co. KG). Für die Haftungsübernahme erhalten diese meist eine Haftungsvergütung. Den Jahresabschluss solcher Verwaltungsgesellschaften übernehmen wir zum Fixpreis. Die Buchführung der Verwaltungsgesellschaft erledigen wir nach Zeithonorar. Umsatzsteuervoranmeldungen sind in der Regel nicht notwendig. |
Jahresabschlussgespräch | Im Rahmen des Jahresabschlussgesprächs wird der Jahresabschluss mit dem Mandanten besprochen. Darüber hinaus wird der Blick auf die aktuelle Periode und sich daraus ergebende Anpassungen gerichtet. |
Gebundener Jahresabschluss | Der Jahresabschluss wird grundsätzlich in elektronischer Form bereitgestellt, da dies nicht nur den aktuellen Standards entspricht, sondern auch eine schnelle und flexible Weiterverarbeitung ermöglicht. Wir verstehen, dass in bestimmten Fällen der Wunsch nach einer gebundenen Version besteht. Das Erstellen einer solchen Fassung bringt jedoch zusätzliche Arbeitsschritte mit sich, wie den hochwertigen Druck, die Bindung sowie den Versand. Diese Arbeiten erfordern zusätzliche Ressourcen und verursachen Kosten, die über die standardisierte elektronische Bereitstellung hinausgehen. Um den damit verbundenen Aufwand und die entstehenden Zusatzkosten zu decken, wird dieser Service gesondert berechnet. |
Jahreshonorar | Das Honorar für die Dienstleistungen wird vollständig im laufenden Jahr abgerechnet. Daher müssen keine Rückstellungen für Jahresabschlusskosten gebildet werden. |
Kapitalkontenentwicklung | In Personengesellschaften werden für jeden Gesellschafter sog. Kapitalkonten geführt. Je nach Regelungen des Gesellschaftsvertrages werden Kapitalkonten im 2-, 3- oder 4-Konten-Modell geführt. Die jährliche Entwicklung der Kapitalkonten bildet PBS über die Zusatzleistung ab. |
Keine Dauerfristverlängerung | Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen grundsätzlich bis zum 10. des Folgemonats an das Finanzamt übermittelt werden. Durc /h eine Dauerfristverlängerung wird diese Frist um 4 Wochen verschoben. Ohne Dauerfristverlängerung bleibt in der Regel wenig Zeit die monatliche Finanzbuchhaltung fristgerecht fertigzustellen. Für diese Fälle berechnen wir zum Ausgleich einen Zuschlag auf das Grundpaket. |
Keine Vorerfassung durch Mandant | Im Rahmen einer optimierten Zusammenarbeit zwischen Mandant und Kanzlei erfasst der Mandant die monatlichen Bewegungsdaten im Personalbereich über eine Lohnvorerfassungsdatei. Dadurch können Abstimmungsschwierigkeiten vermieden werden. Wenn keine Lohnvorerfassung genutzt wird, erfolgt ein Zuschlag auf den Grundpreis. |
Kommunikation mit dem Finanzamt | PBS versendet nach Übermittlung der elektronischen Steuererklärung regelmäßig alle von der Finanzverwaltung geforderten Unterlagen in Papierform. Dennoch können Finanzverwaltungen nach Einreichung der Unterlagen weitere Nachweise und Erläuterungen anfordern. PBS kümmert sich selbstverständlich um diese Anfragen und erledigt alle Formalitäten im Sinne der Mandanten. Der PBS dadurch entstehende Mehraufwand wird nach Zeithonorar abgerechnet. |
Mach's rund | Nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) sind Auslagen für Telefon- und Postdienstleistungen zu berechnen. Statt einen gesonderten Zuschlag zu berechnen, runden wir die vereinbarten Fixpreise auf volle zehn Euro auf. |
Offenlegung/Hinterlegung | Jahresabschlüssen von Kapitalgesellschaften und GmbH & Co. KG müssen beim elektronischen Bundesanzeiger zu fest vorgegebenen Terminen offengelegt bzw. bei Kleinstgesellschaften hinterlegt werden. PBS kümmert sich für Mandanten gern auch um die Erledigung dieser Verpflichtung. |
OPOS-Buchhaltung | Wir buchen ihre Ein- und Ausgangsrechnungen über Forderungskonten (Debitoren) oder Verbindlichkeitskonten (Kreditoren), damit sie jederzeit einen Überblick über ihre nicht ausgeglichenen Positionen haben. Diese sog. OPOS-Konten werden bei Zahlung über die Bank – oder Barkasse ausgeglichen. |
IT- und Servicepauschale | Wir haben vollständig auf ein digitales Rechnungswesen umgestellt und nutzen diesbezüglich kanzleiweit die Software Unternehmen Online (DUO) der DATEV eG. Die Software dient als Datendrehscheibe zwischen Mandant und Kanzlei. |
OSS Erklärung | Die Abkürzung OSS steht für 'One-Stop-Shop'. Der OSS ist ein EU-weites Verfahren, der es Unternehmen erleichtert, die Umsatzsteuer für grenzüberschreitende Verkäufe (B2C) innerhalb der EU zu melden und abzuführen. Statt sich in jedem EU-Land einzeln steuerlich registrieren zu müssen, können Unternehmen alle relevanten Umsätze zentral über das OSS-Portal ihres Heimatlandes deklarieren. Dies spart Zeit und Verwaltungsaufwand. Im Fixpreis ist die Aufbereitung der Daten sowie die elektronische Übermittlung der OSS Meldung an das BZSt enthalten. |
Scanservice | Mandanten, die ihre Buchhaltungsunterlagen nicht eigenständig einscannen möchten, bieten wir unseren Scanservice an. Die Preise für den Scanservice variieren in Abhängigkeit von der Anzahl der zu scannenden Unterlagen. |
Sonderleistungen | Für zahlreiche Leistungen haben wir Fixpreise festgelegt. Diese finden Sie im jeweiligen Honorarrechner oder im Bereich der Sonderleistungen. Wenn kein Fixpreis aufgenommen oder explizit mit Ihnen vereinbart wurde, berechnen wir unsere Leistungen nach Zeitaufwand. Die jeweils gültigen Stundensätze, je nach Qualifizierung der Mitarbeiter, finden Sie auf unserer Homepage. Die Abrechnung erfolgt je angefangene 15 min. Zusatzleistungen können nach Abschluss der jeweiligen Tätigkeit monatlich, quartalsweise oder jährlich abgerechnet werden. Die Abrechnungsperiode wird in Abhängigkeit des Zeiteinsatzes festgelegt und kann in Abstimmung mit dem Mandanten angepasst werden. |
Steuerbilanz | Es gibt Fälle, in denen die steuerlichen Vorschriften von denen des Handelsrechtes abweichen (insbesondere Bewertungsvorschriften und Wahlrechte). Dann muss neben der Handelsbilanz eine eigene Bilanz für steuerliche Zwecke erstellt werden. Die Steuerbilanz ist demnach eine auf steuerrechtlichen Maßstäben beruhende Bilanz, die aus der Handelsbilanz abgeleitet wird. Durch das Ergebnis der Steuerbilanz wird die Höhe der Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer begründet. Die Steuerbilanz ist eine Vermögensübersicht und unterliegt dem Maßgeblichkeitsprinzip, sodass auch handelsrechtliche Maßstäbe bei der Erstellung der Steuerbilanz zu beachten sind. |
Telefon- und Mail-Support Flat | Im Rahmen der Finanz- und Lohnbuchhaltung ergeben sich naturgemäß immer wieder Rückfragen. Damit wir diese nicht nach Zeitgebühr abrechnen müssen, bieten wir unseren Mandanten eine Telefon- und Mail-Support Flat an. Im Rahmen dieser Zusatzleistungen erhalten sie ein Budget von monatlich 90 min. für ihre Rückfragen und Abstimmungen. |
Umsatz | Unter Umsatz verstehen wir den Wert aus Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Waren und Dienstleistungen. Dabei ist unerheblich, ob es sich um umsatzsteuerpflichtige, umsatzsteuerfreie oder nicht steuerbare Umsätze handelt. |
Weitere Einheiten Anlage V | De Kosten für die jeweilige Anlage V ist von der Anzahl der vermieteten Einheiten/Flächen abhängig. Das kalkulierte Honorar für eine Anlage V geht von einer vermieteten Einheit aus. Je weiterer Einheit werden die Honorare zur Abdeckung des zusätzlichen Aufwandes um EUR 50,00 erhöht. |
Zusatzleistungen | Mandanten, die mehr als Standardleistungen von uns erwarten, können verschiedene Zusatzleistungen hinzubuchen. |