
Rechnungswesen
Allgemeine Auftragsbedingungen
Es gelten im Fall dieser Beauftragung die Regelungen der zwischen den Parteien getroffenen Mandatsrahmenvereinbarung, die u.a. auch die Vergütungsvereinbarung nach § 4 StBVV beinhaltet. Die Unterzeichnung der Vereinbarung ist für die Annahme des Auftrages obligatorisch. Die vorstehenden Leistungen und Konditionen werden durch die nachfolgende Unterschrift des Mandanten beauftragt und gelten auch für weitere Leistungszeiträume, bis eine neue Beauftragung zu geänderten Konditionen erfolgt oder die Mandatsvereinbarung oder der Auftrag gekündigt wird. Nimmt der Mandant ein neues Auftragsangebot der PBS nicht an, kann diese die Bearbeitung des Auftrages unter den bisherigen Bedingungen mit einer Frist von einem Monat kündigen, sofern dies nicht zur Unzeit erfolgt. Es wird darauf hingewiesen, dass durch Vereinbarung eine höhere oder niedrige Vergütung vereinbart werden kann (§ 4 Steuerberatervergütungsverordnung). Es gelten ergänzend die berufsrechtlichen Vorschriften für Steuerberater.
Besondere Auftragsvereinbarungen Rechnungswesen
Voraussetzung für unser Angebot ist, dass vom Mandanten die erforderlichen und abgestimmten Maßnahmen umgesetzt und in der laufenden Zusammenarbeit eingehalten werden (Workflow), insbesondere:
- Nutzung von DATEV Unternehmen Online (DUO) oder PBS digiTAX
- Bereitstellung der digitalen Belege auf Basis der Abwicklungsvereinbarung
- Kontoauszugsmanager / elektronische Bankbuchungen
- Online Kassenbuch bzw. Datev Kassenerfassung oder anderweitiger Daten-Import über Schnittstellen
- Bereitstellung von Debitoren- und Kreditorendaten sofern das Rechnungsprogramm eine Schnittstelle oder Exportfunktion besitzt. Digitale Belege sind in einer ausreichenden Qualität als vollständiger Beleg und im abgestimmten Format (PDF o.a.) bereitzustellen."
- Sortierung von Unterlagen nach Vorgabe PBS (sofern Scanservice genutzt wird)
- Einreichung der vollständigen Unterlagen bis zum 20. des Folgemonats bei Dauerfristverlängerung bzw. wenn keine Dauerfristverlängerung bis 05. des Folgemonats. Bei späterer Einreichung der Unterlagen behält sich PBS vor, das Honorar für den jeweiligen Monat um 25% zu erhöhen
Erfolgt die Mitwirkung des Mandanten nicht in dem definierten Rahmen und wird hierdurch zusätzlicher Aufwand seitens der PBS notwendig, wird diese Leistung oder notwendige Mehrarbeiten zusätzlich nach Zeitgebühr gemäß der Allgemeinen Vergütungsvereinbarung und den aktuell geltenden Stundensätzen in Rechnung gestellt. Sind Zusatzleistungen nicht in die Fix-fee einbezogen, werden diese im Falle der Inanspruchnahme entweder gemäß der PBS-Sonderleistungen oder nach Zeitaufwand mit den jeweils aktuellen Stundensätzen abgerechnet.
Aktuelle PBS-Stundensätze bei Zeithonorar (Stand 01.01.2025):
Partner | 220,00 EUR |
Steuerberater | 170,00 EUR |
Diplom-Finanzwirte oder Master | 120,00 EUR |
Steuerfachwirte | 100,00 EUR |
Fachmitarbeiter | 80,00 EUR |
Berechnung erfolgt je angefangene 15 min.
Das vereinbarte Fixpreishonorar wird monatlich in gleichbleibenden Beträgen abgerechnet. Bei unterjähriger Auftragserteilung erfolgt die Verteilung anhand der Anzahl der bearbeiteten Kalendermonate. Laufende Beratungsanfragen, nicht im Fixpreis inkludierte Zusatzleistungen und/oder Nachberechnungen von Mehraufwand werden in Abhängigkeit vom Aufwand monatlich, quartalsweise oder jährlich in Rechnung gestellt.
Als Berechnungsgrundlage für die Fix-fee werden die Vorjahreswerte oder Vorgaben/Schätzung des Mandanten zu Grunde gelegt. Sollte sich im Nachhinein nach Abschluss der Leistungserbringung herausstellen, dass die tatsächlichen Werte um mehr oder weniger als 20% von der Berechnungsgrundlage abweichen, erfolgt eine Nachkalkulation der Fix-fee. In beiderseitigem Einverständnis kann eine Anpassung der Fix-fee auch bereits unterjährig erfolgen.
Sonderleistungen Rechnungswesen
Einmalige Einrichtungsgebühr von Unternehmensmandanten | 200,00 EUR |
Übernahme Datenbestand von Datev eG | 200,00 EUR |
Übernahme Datenbestand Fremdanbieter | 300,00 EUR |
Einrichtung von externen Schnittstellen (z.B. Datev connect, Schnittstellen Fremdanbieter oder Individualsoftware) | Zeithonorar |
Beendigung Mandat mit Datenübergabe oder Datev Daten Export | 150,00 EUR |
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Weitere Sonderleistungen und Preise finden Sie in unserer Investitionsliste, die in diese Beauftragung als Anlage einbezogen wird. Es gilt die jeweils gültige Fassung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung. (Sonderleistungen)