Nachfolgeberatung
Sie sind Unternehmer/ Unternehmerin im besten Alter und denken an Ihren Ruhestand? Was geschieht mit Ihrem Lebenswerk? Wie geht es für Ihre Belegschaft weiter? Gibt es jemanden, der fachlich und menschlich qualifiziert ist, um in Ihre Fußstapfen zu treten? Und nicht zuletzt die Mutter aller Fragen: Ist das Unternehmen tatsächlich bereit für eine Übergabe an den Nachfolger? Um diese Fragen zu klären, braucht es eine gewisse Vorlaufzeit. Wir empfehlen Ihnen daher, sich rechtzeitig zu kümmern, um eine Unternehmensnachfolge strukturiert und gut geplant zu ermöglichen.
Schließlich geht es auch um Ihre persönliche finanzielle Sicherheit. Ist durch die Übergabe des Unternehmens Ihr Lebensstandard und der Ihrer Partnerin/ Ihres Partners weiterhin gesichert? Soll gegebenenfalls ein Teil des Unternehmensvermögens (z.B. die Betriebsimmobilie) zur Unterhaltssicherung zurückbehalten werden? Wir begleiten Sie gern in dieser komplexen Phase des Umbruchs und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen rechtzeitig tragfähige rechtliche und steuerliche Lösungen.
Basis für eine erfolgreiche Unternehmensübergabe ist die Ermittlung und Formulierung der Ziele, die Sie mit der Übergabe verfolgen. Möchten Sie die Übertragung in einem Schritt vornehmen oder sich sukzessive aus dem Unternehmen zurückziehen? Beides hat Vor- und Nachteile und hängt natürlich auch vom Nachfolger ab, von dessen Fähigkeiten und finanziellen Möglichkeiten. Die schrittweise Übertragung des Unternehmens bietet dem Nachfolger die Möglichkeit, das Unternehmen und die Unternehmensphilosophie besser kennenzulernen. Der Übergeber kann seine Ideale besser an den Nachfolger weitergeben.
Soll das Unternehmen verkauft werden? Welcher Kaufpreis ist hierbei erzielbar oder angemessen? Gerne geben wir Ihnen anhand einer einfachen Unternehmensbewertung mit Hilfe der Unternehmens- und Branchenkennzahlen Hilfestellung. Oder soll das Unternehmen an ein Familienmitglied schenkweise z.B. im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge übertragen werden? Wir beraten Sie gern und erstellen für Sie entsprechende Verträge. Zur Sicherung Ihres Unterhalts können Vermögensteile zurückbehalten werden oder z.B. ein Nießbrauch am Unternehmen bestellt werden oder Rentenzahlungen vereinbart werden.
Des Weiteren sind vielleicht vertragliche Rückforderungs- oder Rückfallrechte zu vereinbaren. Immer zu berücksichtigen ist die Rechtsform Ihres Unternehmens. Diese hat Einfluss auf die Übertragbarkeit des Unternehmens bzw. der Anteile am Unternehmen und auf eine eventuelle Nachhaftung. Immer zu berücksichtigen sind auch die steuerlichen Folgen einer Übertragung oder auch Zurückbehaltung von Vermögen. Dies betrifft neben den Ertragsteuern auch die Erb- und Schenkungsteuer sowie die Grunderwerbsteuer.
Ob Unternehmer und/oder Privatperson: Wenn der Nachlass nicht zu Lebzeiten geregelt ist, greift die gesetzliche Erbfolge, die vielleicht ungeliebte entfernte Verwandte mit einbezieht. Besser ist es, sich im Vorfeld Gedanken zu machen: Wer soll was, wann und wie bekommen? Welche Möglichkeiten bestehen über den Tod hinaus, Einfluss auf den Nachlass bzw. die Nachlassverwaltung zu nehmen z.B. mittels einer Testamentsvollstreckung oder einer Vor- und Nacherbschaft. Gerne beraten wir Sie auch im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge, z.B. wenn es darum geht, dass Ihre Lieben schon zu Ihren Lebzeiten von Ihrem Vermögen profitieren, oder Sie diese an eine vernünftige Vermögensverwaltung heranführen möchten.
Für den Ernstfall klug vorsorgen
Das Thema Nachfolge geht jeden Unternehmer in jedem Alter zu jeder Zeit an. Auch jüngere Unternehmer sind vor Tragödien wie Erkrankungen, Unfälle und Unglücke nicht gefeit. Wer führt die Geschäfte im Notfall weiter? Banken erwarten ein Konzept zum Notfall-Management-System für jedes Unternehmen. Aber auch im Interesse der Angehörigen und Mitarbeiter sollte jeder Unternehmer vorausschauend denken und handeln.
Es sollte im Interesse eines jeden Unternehmers liegen, einen qualifizierten Nachfolger für den Notfall parat zu haben, der über Geschäfte und Interna informiert und eingeweiht ist. Zumindest muss die Handlungsfähigkeit des Unternehmens durch den sogenannten „unternehmerischen Notfallkoffer“ sichergestellt sein.
Für den Ausfall des Unternehmers müssen entsprechende Vertretungsregelungen und Vollmachten vorliegen, für den Todesfall müssen Erbfolge und Gesellschaftsvertrag abgestimmt sein, gegebenenfalls auch eine Abstimmung mit dem Ehevertrag erfolgen.
Die Überprüfung übernehmen wir gerne für Sie. Falls notwendig sind wir Ihnen auch bei der Erstellung oder Anpassung der Verträge behilflich. Kaum eine Phase im Leben eines Unternehmens ist so komplex und mit Emotionen verbunden wie die Unternehmensnachfolge. Es gibt bei diesem Vorhaben keinen Königsweg und es stellt viele Betriebe und Familienunternehmen vor eine große Herausforderung. Für eine geordnete Übergabe sollte ein Zeitraum von möglichst fünf Jahren eingeplant werden. Kommen Sie auf uns zu.
Unser Leistungsangebot umfasst:
- Unterstützung bei der Formulierung Ihrer Nachfolgeziele
- Erstellung von Stellungnahmen zu rechtlichen und steuerlichen Vor- und Nachteilen unterschiedlicher Übertragungsformen
- Beratung im Umwandlungsrecht/ Umwandlungssteuerrecht
- Unterstützung bei Erstellung eines individuellen Notfallkoffers/ Notfall-Management-Systems
- Überprüfung von Vollmachten
- Überprüfung von Gesellschaftsverträgen und Abstimmung mit vorhandenen Testamenten/ Erbverträgen
- Erstellung und Anpassung von Gesellschaftsverträgen
- Erstellung und Anpassung von Testamenten oder Erbverträgen
- Erstellung von Eheverträgen / Güterstandsvereinbarungen
- Beratung hinsichtlich Pflichtteilsansprüchen und -verzichten
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- Paderborn
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