Die tägliche Herausforderung, die Ihre Arbeit als Arzt, Zahnarzt, Apotheker, Physiotherapeut oder Freiberufler im Gesundheitswesen mit sich bringt, verlangt Ihre volle Kraft und Aufmerksamkeit. Für den kaufmännischen Bereich bleibt wenig Zeit. Hier kommen wir ins Spiel: Wir unterstützen Sie in allen steuerlichen und steuerrechtlichen Fragen, bei Ihrer Buchführung und der Erledigung Ihrer betriebswirtschaftlichen Pflichten.
Mit Hilfe unserer systematischen Analysemethode speziell für Ihre Berufsgruppe schaffen wir die Voraussetzung, Ihr Unternehmen auf einem sicheren Fundament zu betreiben.
Im Folgenden finden Sie eine Zusammenstellung von Informationen, Videos und Merkblättern, die Ihnen helfen, Zeit zu sparen und typische Fehler zu vermeiden.
Aktuelles
Etwas mehr Geld für Pflegekräfte Mindestlöhne steigen in zwei Schritten mehr...
Die Pflegekommission hat am 19.11.2025 einstimmig höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege beschlossen. Die Erhöhung erfolgt in zwei Schritten bis zum 01.07.2027 und ist nach Qualifikationsstufen gestaffelt:
Der Pflegemindestlohn gilt bundesweit für alle stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen - ausgenommen Krankenhäuser - und bleibt die einzige einklagbare Vergütung, wenn kein Tarifvertrag besteht. Rund 1,3 Millionen Beschäftigte fallen unter diese Regelung. Zusätzlich empfiehlt die Pflegekommission, dass Altenpflegekräfte weiterhin neun Tage bezahlten Zusatzurlaub pro Kalenderjahr erhalten (bei einer Fünftagewoche), eine Regelung, die bis zum 30.09.2028 gelten soll.
Die Gewerkschaften kritisieren den Beschluss, da die Anpassungen nicht ausreichen würden, um die Abwanderung aus der Altenpflege in Krankenhäuser zu stoppen. Arbeitgeberverbände bewerten die Erhöhung hingegen als moderat und weisen auf die wirtschaftlich schwierige Lage der Branche hin. Eigentlich soll die Anpassung der Mindestlöhne die Attraktivität des Pflegeberufs steigern, die Sicherstellung der Pflegeversorgung unterstützen und den Einrichtungen Planungssicherheit geben.
Hinweis: Die aktuelle Pflegemindestlohn-Verordnung gilt noch bis Juni 2026. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales plant, die neuen Mindestlöhne auf Grundlage der Empfehlung der Pflegekommission per Verordnung verbindlich festzusetzen.
Trend in der Zahnmedizin Vom Festgehalt zur Umsatzbeteiligung mehr...
Die Vergütung angestellter Zahnärzte verändert sich deutlich: Immer mehr Praxen und medizinische Versorgungszentren (MVZ) setzen auf Umsatzbeteiligung statt auf reines Festgehalt. Eine aktuelle Umfrage der Apobank zeigt, dass dieses Modell inzwischen zum Standard geworden ist und für die Beschäftigten deutlich höhere Einnahmen ermöglicht.
Laut der Studie erzielen Zahnärzte mit Festgehalt im Schnitt ein Jahresbrutto von 64.800 €. Angestellte, die am Praxisumsatz beteiligt sind, erhalten zwar zunächst ein geringeres Fixum von durchschnittlich 52.000 €, erreichen aber inklusive Umsatzbeteiligung ein Jahresbrutto von 91.300 €. Zwei Drittel der rund 300 befragten Berufsträger gaben an, mittlerweile nach diesem Modell vergütet zu werden - ein Anstieg um 10 % im Vergleich zu 2021.
Besonders verbreitet ist die Umsatzbeteiligung in MVZ : Hier profitieren 87 % der angestellten Zahnärzte von diesem Modell und verdienen im Schnitt etwa 20 % mehr als ihre Kollegen in Einzelpraxen oder Berufsausübungsgemeinschaften. Gleichzeitig zeigen die Daten, dass Vollzeitkräfte in MVZ durchschnittlich 41,2 Stunden pro Woche arbeiten (etwa drei Stunden mehr als in Praxen) und auch mehr Überstunden leisten.
Die meisten Umsatzbeteiligungen sind an bestimmte Umsatzschwellen gebunden: 83 % der Befragten erhalten die Vergütung nur, wenn definierte Ziele erreicht werden. Für angestellte Zahnärzte bedeutet dies, dass wirtschaftliches Denken und effizientes Arbeiten auch im Angestelltenverhältnis entscheidend für das eigene Einkommen sind. Neben den finanziellen Vorteilen schätzen viele Zahnärzte die Vorteile der Festanstellung, darunter ein geringeres unternehmerisches Risiko und eine bessere Work-Life-Balance. Entsprechend steigt der Anteil der Angestellten: Laut Bundeszahnärztekammer sind inzwischen fast ein Drittel der Zahnärzte Arbeitnehmer - Tendenz steigend.
Praxismanagement Ärzte setzen zunehmend auf Privatabrechnungen mehr...
Der Anteil der Einnahmen aus Kassenabrechnungen in deutschen Arztpraxen ist im Jahr 2023 auf 67 % gesunken - der niedrigste Wert seit Beginn der Datenerhebung im Jahr 2000. Gleichzeitig stieg der Anteil der Privatabrechnungen auf 28 %, während weitere 5 % der Einnahmen aus sonstiger selbständiger ärztlicher Tätigkeit (z. B. als Gutachter oder Betriebs- und Durchgangsarzt) erzielt wurden.
Laut dem Statistischen Bundesamt ist ein wesentlicher Faktor die steigende Zahl reiner Privatpraxen . 2023 gaben 6,5 % der Praxen an, überhaupt keine Einnahmen aus Kassenabrechnungen zu erzielen - gegenüber 5,4 % im Vorjahr. Die Verteilung zwischen Kassen- und Privatabrechnungen variiert stark nach Fachrichtung. Besonders hoch ist der Privatanteil in der Dermatologie (über 52 %) sowie in der Orthopädie und in der Unfallchirurgie (rund 47 %). Auch in der Chirurgie und Neurochirurgie sind Privatabrechnungen bedeutend. Dagegen liegt der Privatanteil bei Allgemeinmedizinern, Neurologen sowie bei Kinder- und Jugendmedizinern mit 13 % bis 16 % deutlich niedriger. Zahnarztpraxen erzielten 2023 etwas mehr als die Hälfte ihrer Einnahmen (51 %) über Kassenabrechnungen, während Privatleistungen auch hier weiter an Bedeutung gewinnen. Psychotherapeutische Praxen hingegen sind überwiegend kassengebunden: Rund 89 % ihrer Einnahmen stammen aus Kassenabrechnungen.
Die steigende Abhängigkeit von Privatabrechnungen kann für Patienten zu höheren Kosten und auch Härten führen; insbesondere für jene, die nicht bereit oder in der Lage sind, private Leistungen zu bezahlen. Gleichzeitig zeigt sich, dass bestimmte Fachrichtungen zunehmend auf private Einnahmen angewiesen sind, was die Finanzstruktur vieler Praxen langfristig verändert.
Hinweis: Die Daten des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2023 verdeutlichen einen klaren Trend: Deutsche Arztpraxen diversifizieren ihre Einnahmen zunehmend durch Privatabrechnungen, während die Abhängigkeit von Kassenleistungen sinkt. Fachspezifische Unterschiede und der wachsende Anteil reiner Privatpraxen prägen diesen Wandel.
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Video-Tipps
Hier finden Sie Erklärvideos zu Steuerfragen, die praktisch in jeder Arztpraxis auftauchen. Die Videos zeigen Ihnen kurz und verständlich, wie Sie Steueroptimierungen nutzen und Fallen vermeiden.
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Merkblätter und Checklisten
Umfassende Informationen und Empfehlungen zu Steuerthemen für Ärzte finden Sie in unseren Merkblättern. Sie können sich die Merkblätter direkt am Bildschirm ansehen oder sie ausdrucken.
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Systematische Analyse als Voraussetzung für erfolgreiche Arbeit
Gemeinsam mit Ihnen prüfen wir:
Wie hoch sind meine Einnahmen? Welche Bereiche erzielen welche Umsätze?
Wie hoch sind meine monatlichen Aufwendungen?
Welchen Gewinn habe ich erzielt? Wie ist die Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr und zur Branche?
Wie gestaltet sich meine Liquidität nach Abzug von Steuern, privaten Vorsorgeaufwendungen und Entnahmen?
Planen für die Zukunft. Die Kunst, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Selbstverständlich beraten wir Sie auch, wenn es um die Planung Ihrer privaten Finanzen geht. Gerade für Angehörige des Gesundheitswesens ist der Aufbau einer zukunftssicheren Altersversorgung von ganz entscheidender Bedeutung.
Wir analysieren Ihre Einkünfte und geben Ihnen Antworten auf alle drängenden Fragen:
Wie hoch ist mein privates Reinvermögen?
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Wie hoch ist mein frei verfügbares Einkommen?
Schwarz auf weiß. Wir erstellen eine genaue Aufstellung Ihrer Finanzen, beraten Sie zu den Themen Vermögens-, Risiko-, Vorsorge- und Generationenplanung und entwickeln abschließend eine individuelle Strategie. Übersichtlich, strukturiert und zukunftssicher.
Video-Tipps
Die E-Rechnung in Arztpraxen
Wie für andere Unternehmen gilt auch für Arztpraxen die E-Rechnungspflicht. Was für die Ausstellung von E-Rechnungen gilt, welche Dateiformate zulässig sind und wichtige Fragen zur Archivierung erläutert dieses Video kompakt in drei Minuten.
Datenschutzgrundverordnung: Das ist beim Umgang mit Patientendaten zu beachten
Gesundheitsdaten sind besonders sensible persönliche Daten. Entsprechend streng ist der gesetzlich vorgeschriebene Schutz durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und weitere Regelungen. Bei Verstößen drohen Strafen bis hin zu Haftstrafen. Das Video erklärt, wie Sie bei der Umsetzung der aktuellen Datenschutzbestimmungen vorgehen sollten.
Verfahrensdokumentation: So müssen Sie Ihre Buchführung für das Finanzamt beschreiben
Bei Betriebsprüfungen werden Sie künftig eine Verfahrensdokumentation für die Buchführung in Ihrer Arzt- oder Zahnarztpraxis vorlegen müssen. Die Dokumentation soll beschreiben, wie Belege von der Eingabe bis zur Speicherung verarbeitet werden. Welche Bestandteile eine Verfahrensdokumentation haben soll und wie Sie die Dokumentation erstellen, erfahren Sie in diesem Video.
Gewerbesteuerfallen für Praxen
Arzt- und Zahnarztpraxen können schnell gewerbesteuerpflichtig werden. Für Gemeinschaftspraxen besteht sogar die Gefahr, dass auch nicht gewerbliche Umsätze umqualifiziert werden. Die damit zusammenhängenden bürokratischen und finanziellen Belastungen gilt es zu vermeiden. Wie, dazu bekommen Sie wichtige Hinweise in diesem Video.
Investitionen in die Praxis: Warum sich Schulden lohnen können
Mit Fremdfinanzierungen können Sie finanzielle Sicherheit gewinnen und auch noch Steuern sparen. Aber vor jeder Investition sollten die Umstände und verschiedene Finanzierungen geprüft werden. Dieses Video zeigt warum.
Elektronische Betriebsprüfung: Wann eine Prüfung droht und wie Sie sich richtig vorbereiten
Betriebsprüfungen in Arztpraxen haben häufig konkrete Anlässe. Welche Anlässe immer wieder vorkommen, erfahren Sie in diesem Video. So können Sie sie vermeiden und das Risiko von Betriebsprüfungen in Ihrer Praxis verringern.
Umsatzsteuerfreie ärztliche Leistungen
Der Grundsatz, dass ärztliche Leistungen von der Umsatzsteuer befreit sind, wird immer mehr aufgeweicht. Grund sind die Zunahme von umsatzsteuerpflichtigen IGe-Leistungen sowie aktuelle Urteile des EuGH. So gehen Sie richtig damit um.
Praxis-PKW: Günstig fahren und Ärger mit dem Finanzamt vermeiden
Bei Praxis-Pkws streicht das Finanzamt des Öfteren Betriebsausgaben. Halten Sie die in diesem Video erläuterten Vorgaben ein, müssen Sie keine Abzüge befürchten.
Steuerfreie Gehaltsextras: Attraktive Zusatzzahlungen ohne Steuer- und Abgabenbelastung
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