Niederlande Spezial
Im Rahmen unseres Spezialgebietes Internationales Steuerrecht sind in regionaler Hinsicht die Niederlande ein Schwerpunkt unserer Kanzlei. Aufgrund seiner niederländischen Wurzeln ist Nils Hoefer als Partner der PBS seit vielen Jahren als Rechtsanwalt und Steuerberater auf dem Gebiet der grenzüberschreitenden Beratung zwischen Deutschland und den Niederlanden tätig. Konzentrieren Sie sich voll auf ihre Kerntätigkeit und wirtschaftliche oder private Interessen. Um Ihre Rechts-, Finanz- und Steuerangelegenheiten mit Bezug zu den Niederlanden kümmern wir uns und dies zweisprachig – in Ihrer Muttersprache und in der Sprache Ihres Ziellandes.
Wir als PBS bieten grenzüberschreitende Beratung von niederländischen Unternehmen und Privatpersonen, die eine Geschäftstätigkeit aufbauen wollen oder sonstige rechtliche oder steuerliche Interessen in Deutschland haben. Ebenso betreuen wir deutsche Unternehmer und Personen bei ihren rechtlichen und steuerlichen Interessen in den Niederlanden. Wir fungieren als Schnittstelle zu unseren niederländischen Kollegen und sind dank langjähriger Erfahrung der hier tätigen Berater mehr als nur der steuerliche Ansprechpartner in Deutschland. Wir sind der Partner an Ihrer Seite in beiden Ländern und vertrauen dabei auf ein landesweites Netzwerk von Experten der Rechtsberatung, Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung in Deutschland und den Niederlanden.
Neben dem Markt und den Geschäftsgepflogenheiten sprechen wir die Sprachen und schätzen und kennen die Menschen und Kultur in beiden Ländern. Auch wenn beide Länder nah beieinanderliegen und viele Gemeinsamkeiten haben, sind es oft die kleinen, aber wichtigen Feinheiten, die den Unterschied ausmachen. Daher garantieren wir Beratung auf Augenhöhe mit unseren Mandanten, Kollegen und den Finanzbehörden in beiden Ländern in einem grenzüberschreitenden und interkulturellen Kontext.
Hier bieten wir von PBS Ihnen als niederländischer Unternehmer bei Bedarf einen maßgeschneiderten Full-Service in Deutschland an. Je nach individuellen Wünschen reicht dieser von rechtlichen und steuerlichen Beratungen im Vorfeld der Aktivität, über Melde- und Registrierungsaufgaben in den Niederlanden bis hin zur Erstellung von Finanzbuchhaltungen und Steuererklärungen in beiden Ländern. Unser Beratungs- und Dienstleistungsangebot richtet sich nicht nur an deutsche Personen und Unternehmen mit wirtschaftlichen Interessen in den Niederlanden. Auch in umgekehrter Richtung betreuen wir niederländische Personen in Deutschland – rechtlich wie steuerlich. Und dies natürlich immer zweisprachig. Neem gerust contact met ons op ?
Die PBS ist in der Rechts- und Steuerberatung in den Niederlanden bestens vernetzt. Hier verfügen wir über eigene Kontakte zu niederländischen Rechtsanwälten, Steuerberatern, Notaren und Wirtschaftsprüfern, die wir im Laufe unserer Beratertätigkeit in den Niederlanden und anderen Ländern aufbauen und pflegen konnten. Daneben sind wir auch in deutsch-niederländischen Netzwerkverbänden und grenzüberschreitenden Berufsorganisationen vertreten. Nennen Sie uns Ihre Bedürfnisse und wir benennen Ihnen einen verlässlichen Kontakt im Nachbarland, der am besten zu Ihnen passt!
Wir sind Mitglied der Deutsch-Niederländischen Handelskammer. Die Deutsch-Niederländische Handelskammer ist mit 115 Jahre Erfahrung und mehr als 1.500 Mitgliedsunternehmen eines der größten unternehmerischen Netzwerke im deutsch-niederländischen Geschäftsleben. Unter den Mitgliedern sind Industrieunternehmen, Dienstleister und Handelsunternehmen beider Länder aus nahezu sämtlichen Branchen, die in einem aktiven Austausch stehen.
Bei der Ausweitung der geschäftlichen Aktivitäten von deutschen Unternehmen in die Niederlande und umgekehrt beraten und unterstützen wir alle steuerlichen und rechtlichen Themen, von der Planung bis zur Umsetzung. Für deutsche und niederländische Unternehmen ist das direkte Nachbarland ein wichtiger Markt. Dies gilt nicht nur für die Grenzregionen an der 567 Kilometer langen direkten Grenze. Darüber hinaus sind wirtschaftliche Ballungsräume zusammengewachsen, die über ein verzweigtes und modernes Verkehrsnetz aus Straßen-, Schienen-, und natürlich Wasserwegen verfügen und miteinander verbunden sind. Die Metropolregionen Rhein-Ruhr auf deutscher Seite und die niederländische Randstand bilden zusammen einen zusammenhängenden Wirtschaftsraum mit 18 Millionen Einwohnern, in dem vielfältige und umfangreiche Liefer- und Handelsbeziehungen aller Branchen bestehen.
Die gute Erreichbarkeit der beiden Märkte und eine zusammengewachsene Infrastruktur lassen sich auch mit Zahlen belegen: Die Niederlande sind 2018 mit einem Handelsvolumen von 189,4 Mrd. Euro für Deutschland einer der wichtigsten Handelspartner der Welt, noch vor den USA (Handelsbilanz 2018: 178 Mrd. Euro). Nur China (Handelsbilanz 2018: 199,3 Mrd. Euro) hatte für deutsche Unternehmen noch mehr Bedeutung (Quelle: Statistisches Bundesamt, Deutsch-Niederländische Handelskammer).
Es gibt also viele gute Gründe und Chancen für deutsche und niederländische Unternehmen auf dem Markt im Nachbarland direkt aktiv zu werden. Gerne unterstützen wir Sie hier tatkräftig!
Aus unserem Leistungsangebot für Unternehmer:
- Rechtliche und steuerliche Betreuung von Vertriebsaktivitäten in den Niederlanden und Deutschland durch ausländische Unternehmen
- Beratung bei der Begründung von und Tochtergesellschaften und Betriebsstätten im Nachbarland
- Beratungen zu Verrechnungspreisen bei Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten in Deutschland oder den Niederlanden
- Beratungen auf dem Gebiet des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA Deutschland-Niederlande)
- Beratung von Mitarbeiterentsendung durch Unternehmen nach Deutschland, in die Niederlande und sonstige Beneluxstaaten
- Beratung deutscher und niederländischer Unternehmen bei Personaleinstellung im Nachbarland
- Beratung bei Immobilieninvestitionen in Deutschland und den Niederlanden
- Beratung bei Bauleistungen oder Montagearbeiten in Deutschland und den Niederlanden
- Umsatzsteuerberatung, insbesondere bei Lieferketten und Leistungsbeziehungen zwischen Deutschland und den Niederlanden
- Umsatzsteuerregistrierungen und -deklarationen, Warenanmeldung und sonstige Deklarationspflichten in Deutschland und den Niederlanden
- Beratungen zur niederländischen Innovationsbox
- Beratungen zu den Niederlanden als Holdingstandort
Weitere Informationen für die Interessenvertretung von niederländischen Unternehmen in Deutschland finden Sie hier auf unserer niederländischen Internetpräsenz. Neem gerust contact met ons op!
Nicht nur Unternehmen sind durch ein Zusammenwachsen von Wirtschafträumen häufig mit dem benachbarten Ausland verflochten. Auch auf privater Ebene und durch die europäische Freizügigkeit für Wohnen und Arbeiten, sind vielfältige grenzüberschreitende private und berufliche Verflechtungen zwischen Deutschland und den Niederlanden vorhanden und nicht mehr wegzudenken. Dies gilt natürlich verstärkt in den Grenzregionen von Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen und sind dort längst zum Alltag im Leben der Menschen dort geworden.
Bei privaten und familiären Aktivitäten mit Bezug zu Deutschland und den Niederlanden bieten wir umfassende Beratung in rechtlichen und steuerlichen Themen: Für „Grenzgänger“, Tätigkeitsaufnahme in den Niederlanden oder Deutschland, bei Wohnsitzwechsel und Immigrationen, Familien- und Erbangelegenheiten, Immobilieninvestitionen und vielem mehr. Gern unterstützen wir Sie in Ihrer Sprache bei allen privaten und beruflichen Belangen und Vorhaben mit grenzüberschreitendem Bezug zu den Niederlanden. Für diese Beratungen steht uns über unseren Kooperationspartner PBL Rechtsanwälte ein neuer Standort in Köln für dieses Beratungssegment zur Verfügung, um noch besser für Sie und Ihre Bedürfnisse in der Grenzregion erreichbar zu sein. Vereinbaren Sie gern einen Termin und wir sprechen persönlich miteinander über Ihre Belange.
Aus unserem Leistungsangebot für Privatpersonen
- Rechtliche und steuerliche Beratung deutscher Arbeitnehmer bei Tätigkeitsaufnahme in den Niederlanden, insbesondere zur niederländischen 30%-Regel
- Beratungen auf dem Gebiet des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) zwischen Deutschland und den Niederlanden
- Beratungen und Steuererklärungen für Expatriats
- Beratungen und Erstellung von Einkommensteuererklärungen bei Grenzgängern mit Arbeitgeber in den Niederlanden und Deutschland
- Beratung zur 30%-Regelung in den Niederlanden für ausländische Arbeitnehmer
- Beratung und Steuerdeklaration von Personen mit beschränkter Steuerpflicht in Deutschland und den Niederlanden (bei Einkunftsquellen im Nachbarland)
- Erstellung von deutschen und niederländischer Einkommensteuererklärungen
- Beratung und rechtliche und steuerliche Interessenvertretung bei Immigrationen aus Deutschland in die Niederlande und umgekehrt
- Beratung bei Emigrationen aus Deutschland im Bereich der Wegzugsbesteuerung (Außensteuergesetz)
- Rechtliche und steuerliche Beratung bei Immobilieninvestitionen in Deutschland und den (Zur Selbstnutzung, als Anlageobjekt oder Ferienimmobilie)
- Steuerliche Beratung bei grenzüberschreitendem Familienrecht
- Grenzüberschreitende Erbfälle oder Schenkungen: Gestaltungsberatungen und Erstellung von deutschen und niederländischen Erbschaftsteuererklärungen mit Bezug zum internationalem Erbschaftssteuerrecht, zum Beispiel aufgrund des letzten Wohnsitzes oder Auslandsvermögen.
Weitere Informationen für die Interessenvertretung von niederländischen Privatpersonen in Deutschland finden Sie hier auf unserer niederländisch sprachigen Internetpräsenz. Praat hierover met ons!
Haben Sie Mandanten mit wirtschaftlichen Beziehungen zu den Niederlanden? Oder sind Sie niederländischer Steuerberater und Ihre Mandanten haben steuerliche Interessen in Deutschland? Gern unterstützen wir Sie hier in allen rechtlichen und steuerlichen Belangen Ihrer Mandanten mit Bezug zum Nachbarland. Selbstverständlich garantieren wir Ihnen Mandantenschutz. Wir übernehmen nur die rechtlichen und steuerlichen Bereiche, die Sie zur Wahrnehmung der Interessen im internationalem Kontext auslagern und mit PBS zusammen bearbeiten wollen. Hier können wir bestimmte und im Vorfeld abgestimmte Beratungen direkt gegenüber Ihren Mandanten übernehmen oder Ihre Kanzlei im Hintergrund punktuell zu einzelnen Themen unterstützen. Auch bei Betriebsprüfungen in den Bereichen des Internationalen Steuerrechts oder der Umsatzsteuer sind wir gern unterstützend an Ihrer Seite!
Aus unserem Leistungsangebot für Berufskollegen und deren Mandanten:
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Betriebsprüfungen mit Bezug zum Internationalen Steuerrecht
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Gründung und Betreuung von Tochtergesellschaft oder Betriebsstätten
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Aufbau von Vertriebsstrukturen in Deutschland und den Niederlanden
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Umsatzsteuer im internationalem Kontext, insbesondere im Warenverkehr und Leistungsaustausch zwischen Deutschland und den Niederlanden
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Bau- oder Montagearbeiten in Deutschland und den Niederlanden
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Mitarbeiterentsendungen durch Arbeitgeber und Entsendeunternehmen und Anstellung von Personal in Deutschland und den Niederlanden
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Immobilieninvestitionen
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Beratungen für Expatriats und Grenzgänger
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Beratungsinteressen von Mandanten zum niederländischen Steuerrecht, insbesondere Beratung zur niederländischen Innovationsbox und den Niederlanden als Holdingstandort
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Beratung zu grenzüberschreitenden Angelegenheiten des Familien- und Erbrechts mit steuerlichem Bezug
Weitere Informationen für niederländische Steuerberater und Rechtsanwälte finden Sie hier auf unserer niederländisch sprachigen Internetpräsenz. Kom graag een keer langs!
Immobilieninvestitionen im Ausland sind immer eine Herausforderung! Bei Immobilieninvestitionen in den Niederlanden (Holland) können wir Ihnen über unseren Partner, Rechtsanwalt und Steuerberater Nils Hoefer, einen kompetenten Ansprechpartner an die Seite stellen, der auf diesem Gebiet seit über zehn Jahren Beratungen durchführt. Zudem verfügen wir über ein weitgefächertes Netzwerk an niederländischen Immobilienspezialisten aus Steuerberatern, Rechtsanwälten, Notaren und Maklern.
Hierbei kann es sich um reine Anlageobjekte mit Renditeabsichten oder privat motivierte Anschaffungen, wie ein eigenes Ferienhaus oder eine Ferienwohnung in den Niederlanden (Holland) zur eigenen Nutzung, handeln. Bei Zweit- oder Ferienimmobilien ist häufig auch eine gemischte Nutzung geplant.
Handelt es sich beim Käufer um eine Gesellschaft oder Privatperson aus Deutschland, gelten besondere steuerliche Regelungen: Hier greifen das deutsche und das niederländische Steuerrecht sowie das einschlägige Doppelbesteuerungsabkommen mit vielfältigen Regelungen ineinander: Es gilt dann die individuelle Konstellation auf die steuerlichen Folgen in beiden Ländern genau zu analysieren, um die Wirtschaftlichkeit einer Investition auch anhand der Steuerbelastungen einschätzen zu können.
In rechtlicher Hinsicht gilt für den Erwerb und das sonstige Sachenrecht ausschließlich niederländisches Immobilienrecht, welches deutliche Unterschiede zum Immobilienrecht in Deutschland aufweist.
Aus unserem Leistungsangebot bei Immobilieninvestitionen in den Niederlanden:
- Beratung bezüglich der Besteuerung der Immobilieninvestition für Investoren und Privatpersonen unter Einbeziehung der Besteuerung in den Niederlanden, Deutschland und des einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommens
- Optimierung der Immobilieninvestition durch Vergleichsberechnungen zur Eigentümerstruktur (Einbindung von Personen- oder Kapitalgesellschaften) und Finanzierungsmodellen
- Beratung zu sonstigen steuerlichen Themen des Immobilienerwerbs (niederländische Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer)
- Rechtliche Begleitung des Ankaufs durch niederländische Rechtsanwälte und Notare
- Begleitung der notwenigen steuerlichen Registrierungen und Steuererklärungen (Einkommensteuer und Umsatzsteuer) in den Niederlanden durch Einbindung niederländischer Steuerberater (deutschsprachig)
- Prüfung der steuerlichen Folgen einer Immobilienveräußerung, insbesondere eines steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns in Deutschland
- Einbindung der niederländischen Immobilie in Vermögensnachfolgeplanungen unter Berücksichtigung der erbschaftsteuerlichen Folgen in Deutschland einschließlich Erstellung der notwenigen Erb- und Schenkungsgestaltungen
- Übernahme der Erb- und Schenkungssteuererklärungen in Deutschland unter Einbeziehung niederländischer Immobilien und deren steuerlicher Bewertung nach deutschen Bewertungsmaßstäben
Spezialthemen Niederlande
Es gibt einige niederländische Spezialitäten, die wir gern gesondert darstellen möchten. Es sind die steuerlichen Themen, für die die Niederlande auch außerhalb der Landesgrenzen in steuerlicher Hinsicht bekannt geworden sind, sozusagen die „Frikandels special“ des niederländischen Steuerrechts:
Holdingstandort Niederlande
Die Niederlande sind seit langem als Holdingstandort bekannt und weltweit einer der am stärksten frequentierten Standorte für den Aufbau von internationalen Unternehmensstrukturen. Dies ist ein Ergebnis von gezielter politischer Förderung durch die Schaffung von steuerlichen Anreizen, verbunden mit der Förderung von Standortvorteilen. Hierzu gehören einer der am besten erreichbaren Märkte der Welt, eine moderne Verkehrsinfrastruktur, ein umfassendes Angebot an Finanzdienstleistern sowie ein international ausgerichtetes Bildungssystem mit gut ausgebildeten Arbeitskräften.
Für viele Unternehmen außerhalb von Europa sind die Niederlande zudem als Standort für Ihre europäischen Hauptquartiere seit Jahren erste Adresse, aufgrund attraktiver steuerlicher Bedingungen und beste Voraussetzungen für einen Holdingstandort. Auch deutsche Firmen mit Auslandsstrukturen nutzen die Niederlande immer mehr, um Ihre Auslandsgesellschaften zu bündeln und in eine Struktur mit niederländischer Holding neu zu strukturieren.
Die steuerlichen Vorteile des Holdingstandorts Niederlande - kompakt:
- Schachtelprivileg
- Taxrulings
- Weltweites Netz der Doppelbesteuerungsabkommen
- Niedrige Körperschaftssteuersätze von 16% - 21% (Absenkung bis 2021)
In steuerlicher Sicht bieten die Niederlande ein vollständiges Schachtelprivileg mit einer vollständigen Steuerbefreiung für Beteiligungserträge zwischen verbundenen Körperschaften – sofern eine qualifizierte Beteiligung von mindestens 5 % vorliegt. Zudem haben auch die Niederlande das Schachtelprivileg anpassen müssen, um doppelte Begünstigungen vorzubeugen und die Mutter-Tochter-Richtlinie einzuhalten. So kann seit dem 1. Januar 2016 das Schachtelprivileg für erhaltene Gewinnausschüttungen nicht mehr in Anspruch genommen werden, wenn diese Gewinnausschüttungen von den zahlenden Tochtergesellschaften steuermindernd abgesetzt wurden (möglich bei hybriden Finanzinstrumenten). Des Weiteren wurden die Bestimmungen betreffend Mindestsubstanzanforderungen für bestimmte Zwischengesellschaften ausgeweitet, um Briefkastenfirmen einzudämmen.
Zusätzlich haben die Niederlande im Laufe der Jahrzehnte ein umfassendes Netz an Doppelbesteuerungsabkommen mit der ganzen Welt gesponnen, die immer auf das eigene Steuersystem abgestimmt werden. Als „Exoten“ des Steuerrechts gelten die niederländischen Überseegebiete auf den niederländischen Antillen, für die besondere Vorteile aus steuerlicher Sicht gelten. Bei Ausschüttungen an natürliche Personen als Anteileigner besteht bei niederländischen Kapitalgesellschaften eine Dividendenbesteuerung von 25 %, vorbehaltlich der Zuordnungsregelung des Doppelbesteuerungsabkommens, falls der Anteilseigner seinen Wohnsitz nicht in den Niederlanden hat.
Bekannt und vielleicht auch berüchtigt sind hier die verbindlichen Abstimmungen mit den Finanzbehörden über steuerliche Folgen und Belastungen für Unternehmen, sogenannte Taxrulings. Das niederländische Finanzamt versteht sich hier – anders als es uns in Deutschland vorkommen mag - als Dienstleister am Steuerpflichtigen, der mehr als Kunde angesehen wird. Auch in Betriebsprüfungen sind die niederländischen Finanzbehörden gesprächsbereit und an pragmatischen Lösungen orientiert. Auch hier sind in der Praxis durchaus verbindliche Absprachen im Einzelfall möglich, die nicht am Buchstaben des Steuergesetzes festhalten, sondern eher lösungsorientiert sind.
Mit gezielten Maßnahmen nehmen die Niederlande den Wettbewerb gegenüber andern europäischen Ländern stetig auf, um den Ruf als interessanter Holdingstandort in Europa zu festigen. 2017 wurde in diesem Zusammenhang beschlossen, die Körperschaftsteuersätze in den Jahren 2018 bis 2021 schrittweise von 20% - 25% um insgesamt 4 % zu senken! Ab 2019 werden diese um 1 % sowie in 2020 und 2021 jeweils um 1,5 % herabgesenkt.
Das Ergebnis ist, dass bis zu einem unternehmerischen Gewinn von 200.000 € der Körperschaftsteuersatz von 20 % im Jahre 2017 auf 16 % im Jahre 2021 herabgesenkt wird. Für den über 200.000 € liegenden Gewinn wird der Steuersatz somit von 25 % in 2017 auf 21 % in 2021 gesenkt. Damit bieten die Niederlande zukünftig einen der niedrigsten Körperschaftsteuersätze im westeuropäischen Vergleich.
Patentbox oder Innovationsbox Niederlande („Innovatiebox“)
Die Niederlande sind ein Forschungs- und Wissenschaftsland mit einer Vielzahl von renommierten Universitäten und Forschungseinrichtungen. Seit jeher setzen die Niederlande nicht auf reines Wachstum von Unternehmen, sondern auf Innovationen und konstante Verbesserungen Ihres Standortes zur gezielten zukunftsorientierten und nachhaltigen Steigerung der Wirtschaftskraft. Nicht nur aus diesem Grund gibt es in den Niederlanden bereits seit vielen Jahren die niederländische Innovationsbox, eine auf Forschung und Entwicklung gerichtete steuerliche Förderungsmaßnahme des niederländischen Fiskus.
Vorteile der Innovationsförderung Niederlande – kompakt:
- Begünstigter Steuersatz von 7 % auf Gewinne aus Innovationstätigkeit
- Pauschalermäßigungen bei der Lohnsteuer für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten
- Weiter gefasste Definition der Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten für kleine Unternehmen
- Notwendigkeit eines Antrags auf Forschungs- und Entwicklungsbescheinigung für kleine Unternehmen
- Möglichkeit der vorherigen Abstimmung mit den Finanzbehörden
- 30%-Regel in den Niederlanden für Arbeitnehmer
Die Niederlande bieten eine besondere Besteuerungsbegünstigung für Gewinne aus selbst entwickelten immateriellen Vermögensgegenständen, einschließlich Lizenzzahlungen. Viele kleine und große Unternehmen profitieren seit Jahren von dieser steuerlichen Innovationsförderung, durch die nicht 25%, sondern nur 5% Unternehmenssteuer auf Gewinne aus ihren Patenten und sonstigen Innovationen zählten. Hinzu kamen internationale Steuerplanungen mit länderübergreifendem Kontext, die Lizenzzahlungen von verbundenen Unternehmen in Ländern mit höheren Steuersätzen ausnutzen. Während der niederländische Lizenzgeber die Einnahmen nur mit den genannten 5% Steuerbelastung versteuert, konnte der Lizenznehmer seine Betriebseinnahmen senken und somit seinen höher zu versteuernden Gewinn mindern.
Seit 2017 wurden verschiedene Einschränkungen durch den niederländischen Steuergesetzgeber eingeführt, auch auf Druck der europäischen Mitgliedsstaaten. Die Steuerbegünstigungen sind ab dem 01.01.2017 nur zu erlangen, sofern es sich um eigene und sogenannte qualifizierte Forschungs- und Entwicklungsarbeit handelt. Zudem wurde der begünstigte Steuersatz auf 7 % angehoben.
Die Innovationsbox unterscheidet seit 2017 zudem zwischen kleinen und großen steuerpflichtigen Unternehmen. Ein Unternehmen wird als großes Unternehmen angesehen, wenn es im Schnitt über fünf Jahre hinweg einen Netto-Konzernumsatz von mehr als 50 Mio. € pro Jahr (250 Mio. € in 5 Jahren) oder einen Bruttogewinn aus innovativen Vermögenswerten von mehr als 7,5 Mio. € pro Jahr (37,5 Mio. € in 5 Jahren) erzielt. Wer diese Grenzen nicht überschreitet, ist automatisch ein kleines steuerpflichtiges Unternehmen.
Für kleine Unternehmen ist im Zuge der vorgenannten Steuerreform zukünftig eine formelle Forschungs- und Entwicklungserklärung (S&O-Verklaring) notwendig. Diese Bescheinigung wird durch eine spezielle Behörde des niederländischen Wirtschaftsministeriums erteilt. Der Bereich der geförderten Forschungs- und Entwicklungsarbeiten bleibt für kleine Unternehmen aber weiter gefasst.
Große steuerpflichtige Unternehmen müssen seit 2017 ein Patent oder sonstiges eintragungsfähiges Schutzrecht für Entwicklungsgut aufweisen, um von der Innovationsbox profitieren zu können. Im Zuge der Reform wurde allerdings auch eine großzügige Übergangsfrist bis in das Jahr 2021 für bestehende Innovationen gewährt. Diese gilt allerdings nur für vor dem 01.01.2017 geschaffenen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten.
Steuerbegünstigte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten liegen vor, wenn diesbezüglich eintragungsfähige Patente, Gebrauchsmuster oder sonstige Schutzrechte eingetragen werden können. Bei anderem geschaffenen geistigem Eigentum ist in jedem Fall eine vorherige Prüfung des Einzelfalls zu empfehlen, ob begünstigte Einkünfte aus Innovationstätigkeit gemäß der neuen Gesetzgebung vorliegen.
Für alle niederländischen Innovationsprogramme gilt grundsätzlich, dass die Forschung und Entwicklung durch ein niederländisches Unternehmen erfolgt, das in den Niederlanden steuerlich ansässig ist. Mit einer reinen Briefkastenfirma, die rechtlich in den Niederlanden angemeldet wird, aber in den Niederlanden keinen Geschäftsbetrieb unterhält, können aufgrund von nicht genügend Substanz vor Ort die niederländischen Innovationsprogramme nicht in Anspruch genommen werden.
Eine weitere Voraussetzung der Nutzung der Steuerbegünstigung durch die Innovationsbox in den Niederlanden ist zudem, dass lediglich eigene Forschungs- und Entwicklungsarbeiten steuerbegünstigt sind. Dies bedeutet, dass die geförderten Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in den Niederlanden stattfinden müssen.
Trotz dieser neueren Einschränkungen bleiben die Niederlande ein interessanter Standort für Forschungs- & Entwicklungsprojekte mit steuerlichen Vorteilen, ausgebildeten Fachkräften, moderner Infrastruktur und guter Erreichbarkeit für andere Märkte.
Eine weitere Förderung in den Niederlanden für Forschung und Entwicklung besteht auf dem Gebiet der Lohnsteuer:
Ein niederländisches Unternehmen, das Forschungs- und Entwicklungsarbeiten betreibt, kann Anspruch auf einen niederländischen Lohnkostenzuschuss, die sogenannte WBSO-Steuerermäßigung, haben. WBSO steht für das niederländische Gesetz zur Förderung der Forschung und Entwicklung. Mitarbeiter, die bestimmte Tätigkeiten der Entwicklung von Produkten, Produktionsprozessen, Softwareprogrammen oder der Durchführung technisch-wissenschaftlicher Forschung ausüben, können hier von begünstigten pauschalen Lohnsteuertarifen profitieren.
Möchten Sie von der niederländischen Innovationsbox oder der Lohnsteuerermäßigung profitieren, ist immer eine vorherige Abstimmung mit niederländischen Behörden zu empfehlen. Nehmen Sie gern hierzu Kontakt mit uns auf!
30%-Regelung (Expat Tax Regine Niederlande)
Die Niederlande locken ausländische Arbeitnehmer mit einer 30%-Steuerbefreiung. Wenn diese Arbeitnehmer aus dem Ausland zum Arbeiten in die Niederlande kommen, erhalten diese als Anreiz oft vom Arbeitgeber eine Vergütung für die Zusatzkosten, die durch den Aufenthalt außerhalb des Herkunftslandes entstehen, die sogenannten extraterritorialen Kosten. In diesem Rahmen können Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen entscheiden, die 30%-Regelung anzuwenden. Diese bedeutet, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unter bestimmten Bedingungen 30% des Bruttogehalts steuerfrei auszahlen kann.
Die 30%-Regel in den Niederlanden – kompakt:
- 30% pauschalierte Steuerbefreiung bei der Einkommensteuer
- Auch bei Entsendungen anwendbar
- Arbeitgeberwechsel während der 8 Jahre Laufzeit möglich
- Keine Anwendung für Grenzgänger (150 km Radius)
- Ausnahmen für Doktoranden
Um die 30%-Regelung in Anspruch nehmen zu können, muss der ausländische Arbeitnehmer eine spezielle Fachkenntnis besitzen, die auf dem niederländischen Arbeitsmarkt nicht oder kaum vorhanden ist. Die erforderliche Fachkenntnis kann sich aufgrund des Ausbildungsniveaus, des Umfangs der Erfahrung oder auch nur pauschal aus der Höhe des Gehalts ergeben.
Der ausländische Arbeitnehmer muss zudem innerhalb von mindestens 16 der 24 Monaten vor Beginn seiner Anstellung in den Niederlanden mehr als 150 Kilometer Luftlinie von der niederländischen Grenze entfernt gewohnt haben. Deutsche Grenzarbeiter sind daher im Prinzip von der Anwendung der Regel leider ausgeschlossen. Die Arbeit muss nicht zwingend in den Niederlanden geleistet werden und der Arbeitgeber muss kein niederländischer Arbeitgeber sein. Es reicht vielmehr aus, dass das Einkommen auf der Grundlage der niederländischen Steuergesetze oder eines Doppelbesteuerungsabkommens in den Niederlanden steuerpflichtig ist. Es kann also auch bei Entsendefällen oder Tätigkeiten für eine niederländische Betriebsstätte zur Anwendung kommen.
Ein Antrag zur Anwendung der 30%-Regelung wird durch einen Arbeitgeber und einen Arbeitnehmer gemeinsam beim Finanzamt gestellt und wird für höchstens acht Jahre lang gewährt. In diesem Zeitraum von acht Jahren darf der ausländische Arbeitnehmer durchaus auch den Job innerhalb der Niederlande wechseln, ohne dass die 30%-Regelung verfällt. Wichtig ist, dass der Antrag vor Tätigkeitsaufnahme in den Niederlanden gestellt wird, nur bedingt sind Rückwirkungen möglich.
Ausnahmen gibt es für Doktoranten, und Arbeitnehmer mit einem Doktortitel, die innerhalb eines Jahres nach ihrer Promotion zum Arbeiten in die Niederlande kommen. Diese können die 30%-Regelung teilweise auch in Anspruch nehmen, wenn sie die 150-Kilometer-Grenze nicht einhalten.
Sie möchten uns kennenlernen?
Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns in einem Standort in Ihrer Nähe.
Wir freuen uns auf Sie!
Unsere Standorte:
- Paderborn
- Berlin (ZNdl. der PBL Bandl und Partner mbB)
- Köln (ZNdl. der PBL Bandl und Partner mbB)