Polen-Spezial
Unser Nachbarland Polen bildet schon seit Gründung der PBS einen Schwerpunkt der Beratung im Spezialgebiet Internationales Steuerrecht. Und das nicht ohne Grund! Denn unser Partner Martin Pekala ist in Polen geboren und zweisprachig aufgewachsen. Als Steuerberater und Fachberater für Internationales Steuerrecht hat er sich früh für die Beratung von Unternehmen und Privatpersonen mit Geschäftsbeziehungen zu beiden Ländern interessiert und entsprechend spezialisiert.
Für die wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Themen dieser Mandantengruppe sind zudem mehrere zweisprachige Mitarbeiter verantwortlich. Sie können sich daher voll auf ihre Kerntätigkeit konzentrieren und sich um ihre wirtschaftlichen oder privaten Interessen kümmern. Wir übernehmen alle erforderlichen oder gewünschten Aufgaben in Deutschland und Polen!
Wir als PBS bieten grenzüberschreitende Beratung von polnischen Unternehmen und Privatpersonen, die eine Geschäftstätigkeit aufbauen wollen oder sonstige rechtliche oder steuerliche Interessen in Deutschland haben. Ebenso betreuen wir deutsche Unternehmer und Personen bei ihren rechtlichen und steuerlichen Interessen in Polen. Die Beratung in Polen kann unsere polnische Gesellschaft übernehmen, auf Wunsch arbeiten wir aber selbstverständlich auch mit von Ihnen ausgewählten Kollegen in Polen zusammen. Dank der langjährigen Erfahrung der hier tätigen Berater und Mitarbeiter sind wir Ihr Partner und in beiden Ländern an Ihrer Seite. Wir vertrauen dabei auf ein enges Netzwerk von Experten der Rechtsberatung, Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung in Deutschland und Polen.
Neben dem Markt und den Geschäftsgepflogenheiten sprechen wir die Sprachen und schätzen und kennen die Menschen und Kultur in beiden Ländern. Auch wenn beide Länder nah beieinanderliegen und viele Gemeinsamkeiten haben, sind es oft die kleinen, aber wichtigen Feinheiten, die den Unterschied ausmachen. Daher garantieren wir Beratung auf Augenhöhe mit unseren Mandanten, Kollegen und den Finanzbehörden in beiden Ländern in einem grenzüberschreitenden und interkulturellen Kontext.
Polnischen Unternehmen, die eine Geschäftstätigkeit in Deutschland aufbauen wollen, bieten wir bei Bedarf einen Full-Service an. Je nach individuellen Wünschen reicht dieser von steuerlichen Belastungsvergleichen über Melde- und Registrierungsaufgaben bis hin zur Erstellung von Finanzbuchhaltungen, Reporting Packages und Steuererklärungen. Unser Beratungs- und Dienstleistungsangebot richtet sich nicht nur an deutsche Personen und Unternehmen mit wirtschaftlichen Interessen in Polen. Auch in umgekehrter Richtung betreuen wir polnische Personen in Deutschland – rechtlich wie steuerlich. Und dies natürlich immer zweisprachig. Skontaktuj się z nami!
PBS ist in der Rechts- und Steuerberatung in Polen bestens vernetzt und mit einer eigenen Gesellschaft am Markt vertreten. Wir verfügen über enge Kontakte zu polnischen Rechtsanwälten, Steuerberatern, Notaren und Wirtschaftsprüfern, die wir im Laufe unserer Beratertätigkeit in Polen und anderen Ländern aufbauen und pflegen konnten. Daneben sind wir auch in deutsch-polnischen Netzwerkverbänden und grenzüberschreitenden Berufsorganisationen vertreten. Nennen Sie uns Ihre Bedürfnisse und wir benennen Ihnen einen verlässlichen Kontakt im Nachbarland, der am besten zu Ihnen passt!
Wir sind Mitglied der Deutsch-Polnischen Industrie- und Handelskammer (AHK). Die Deutsch-Polnische Industrie- und Handelskammer (AHK Polen) ist nicht nur die mitgliederstärkste bilaterale Kammer in Polen, sondern auch eine der größten deutschen Auslandshandelskammern (AHK) der Welt. Sie vertritt die Interessen von fast 1.000 Mitgliedsunternehmen und fördert seit 20. Jahren die deutsch-polnischen Wirtschaftsbeziehungen.
Nicht nur Unternehmen sind durch ein Zusammenwachsen von Wirtschafträumen häufig mit dem benachbarten Ausland verflochten. Auch auf privater Ebene und durch die europäische Freizügigkeit für Wohnen und Arbeiten, sind vielfältige grenzüberschreitende private und berufliche Verflechtungen zwischen Deutschland und Polen vorhanden und nicht mehr wegzudenken. Dies gilt nicht nur in den Grenzregionen, sondern landesweit.
Bei privaten und familiären Aktivitäten mit Bezug zu Deutschland und Polen bieten wir umfassende Beratung in rechtlichen und steuerlichen Themen: Für „Grenzgänger“, Tätigkeitsaufnahme in Polen oder Deutschland, bei Wohnsitzwechsel und Immigrationen, Familien- Erbangelegenheiten, Immobilieninvestitionen und vielem mehr. Gern unterstützen wir Sie in Ihrer Sprache bei allen privaten und beruflichen Belangen und Vorhaben mit grenzüberschreitendem Bezug zu Polen. Für diese Beratungen haben wir über unseren Kooperationspartner PBL Rechtsanwälte einen neuen Standort in Berlin für dieses Beratungssegment zur Verfügung, um noch besser für Sie und ihre Bedürfnisse erreichbar zu sein. Vereinbaren Sie gern einen Termin und wir sprechen persönlich miteinander über Ihre Belange.
Aus unserem Leistungsangebot für Privatpersonen
- Rechtliche und steuerliche Beratung deutscher Arbeitnehmer bei Tätigkeitsaufnahme in Polen, insbesondere zur Einkommensteuer und Sozialversicherungsfragen
- Beratungen auf dem Gebiet des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) zwischen Deutschland und Polen
- Beratungen und Steuererklärungen für Expatriats
- Beratungen und Erstellung von Einkommensteuererklärungen bei Grenzgängern mit Arbeitgeber in Polen und Deutschland
- Beratung und Steuerdeklaration von Personen mit beschränkter Steuerpflicht in Deutschland und Polen (bei Einkunftsquellen im Nachbarland)
- Erstellung von deutschen und polnischen Einkommensteuererklärungen
- Beratung und rechtliche und steuerliche Interessenvertretung bei Immigrationen aus Deutschland nach Polen und umgekehrt
- Beratung bei Emigrationen aus Deutschland im Bereich der Wegzugsbesteuerung (Außensteuergesetz)
- Rechtliche und steuerliche Beratung bei Immobilieninvestitionen in Deutschland und Polen (Zur Selbstnutzung, als Anlageobjekt oder Ferienimmobilie)
- Steuerliche Beratung bei grenzüberschreitendem Familienrecht
- Grenzüberschreitende Erbfälle oder Schenkungen: Gestaltungsberatungen und Erstellung von deutschen und polnischen Erbschaftsteuererklärungen mit Bezug zum internationalem Erbschaftsteuerrecht, zum Beispiel aufgrund des letzten Wohnsitzes oder Auslandsvermögen.
Weitere Informationen für die Interessenvertretung von polnischen Unternehmen in Deutschland finden Sie hier auf unserer polnischen Internetpräsenz. Skontaktuj się z nami!
Haben Sie Mandanten mit wirtschaftlichen Beziehungen zu Polen? Oder sind Sie polnischer Steuerberater/Rechtsanwalt und Ihre Mandanten haben steuerliche Interessen in Deutschland? Gern unterstützen wir Sie hier in allen rechtlichen und steuerlichen Belangen Ihrer Mandanten mit Bezug zum Nachbarland. Selbstverständlich garantieren wir Ihnen Mandantenschutz. Wir übernehmen nur die rechtlichen und steuerlichen Bereiche, die Sie zur Wahrnehmung der Interessen im internationalem Kontext auslagern und mit PBS zusammen bearbeiten wollen. Hier können wir bestimmte und im Vorfeld abgestimmte Beratungen direkt gegenüber Ihren Mandanten übernehmen oder Ihre Kanzlei im Hintergrund punktuell zu einzelnen Themen unterstützen. Auch bei Betriebsprüfungen in den Bereichen des internationalen Steuerrechts oder der Umsatzsteuer sind wir gern unterstützend an Ihrer Seite!
Aus unserem Leistungsangebot für Berufskollegen und deren Mandanten:
- Betriebsprüfungen mit Bezug zum Internationalen Steuerrecht
- Gründung und Betreuung von Tochtergesellschaft oder Betriebsstätten
- Aufbau von Vertriebsstrukturen in Deutschland und Polen
- Umsatzsteuer im internationalem Kontext, insbesondere im Warenverkehr und Leistungsaustausch zwischen Deutschland und Polen
- Bau- oder Montagearbeiten in Deutschland und Polen
- Mitarbeiterentsendungen durch Arbeitgeber und Entsendeunternehmen und Anstellung von Personal in Deutschland und Polen
- Immobilieninvestitionen
- Beratungen für Expatriats und Grenzgänger
- Beratung zu grenzüberschreitenden Angelegenheiten des Familien- und Erbrechts mit steuerlichem Bezug
Weitere Informationen für die Interessenvertretung von polnischen Unternehmen in Deutschland finden Sie hier auf unserer polnischen Internetpräsenz. Skontaktuj się z nami!
Bei der Ausweitung der geschäftlichen Aktivitäten von deutschen Unternehmen in Polen und umgekehrt beraten und unterstützen wir alle steuerlichen und rechtlichen Themen, von der Planung bis zur Umsetzung. Für deutsche und polnische Unternehmen ist das direkte Nachbarland ein wichtiger Markt. Seit dem EU-Beitritt 2004 verzeichnet Polen ein Dauerwachstum mit Raten bis zu 7,2 Prozent des realen Bruttoinlandsprodukts. Die deutsch-polnischen Wirtschaftsbeziehungen der letzten 25 Jahre sind in vielerlei Hinsicht eine Erfolgsgeschichte. Der bilaterale Austausch hat wesentlich dazu beigetragen, dass Polen heute über eine funktionierende, auch international konkurrenzfähige Marktwirtschaft verfügt. Im Gegenzug hat auch die deutsche Wirtschaft von den Beziehungen zu Polen deutlich profitiert.
Es gibt also viele gute Gründe und Chancen für deutsche und polnische Unternehmen auf dem Markt im Nachbarland direkt aktiv zu werden. Gerne unterstützen wir Sie hier tatkräftig!
Aus unserem Leistungsangebot für Unternehmer:
- Rechtliche und steuerliche Betreuung von Vertriebsaktivitäten in Polen und Deutschland durch ausländische Unternehmen
- Beratung bei der Begründung von Tochtergesellschaften und Betriebsstätten im Nachbarland
- Beratungen zu Verrechnungspreisen bei Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten in Deutschland oder den Niederlanden
- Beratungen auf dem Gebiet des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA Deutschland-Polen)
- Beratung von Mitarbeiterentsendung durch Unternehmen nach Deutschland oder Polen
- Beratung deutscher und polnischer Unternehmen bei Personaleinstellung im Nachbarland
- Beratung bei Immobilieninvestitionen in Deutschland und Polen
- Beratung bei Bauleistungen oder Montagearbeiten in Deutschland und Polen
- Umsatzsteuerberatung, insbesondere bei Lieferketten und Leistungsbeziehungen zwischen Deutschland und Polen
- Umsatzsteuerregistrierungen und -deklarationen, Warenanmeldung und sonstige Deklarationspflichten in Deutschland und Polen
Weitere Informationen für die Interessenvertretung von polnischen Unternehmen in Deutschland finden Sie hier auf unserer polnischen Internetpräsenz. Skontaktuj się z nami!
Immobilieninvestitionen im Ausland sind immer eine Herausforderung! Bei Immobilieninvestitionen in Polen können wir Ihnen über unseren Partner und Steuerberater Martin Pekala, einen kompetenten Ansprechpartner an die Seite stellen. Wir verfügen wir über ein breitgefächertes Netzwerk an polnischen Immobilienspezialisten bestehend aus Steuerberatern, Rechtsanwälten, Notaren und Maklern.
Hierbei kann es sich um reine Anlageobjekte mit Renditeabsichten oder privat motivierte Anschaffungen, wie ein eigenes Ferienhaus oder eine Ferienwohnung in Polen (z.B. an der Ostsee) zur eigenen Nutzung, handeln. Bei Zweit- oder Ferienimmobilien ist häufig auch eine gemischte Nutzung geplant.
Handelt es sich beim Käufer um eine Gesellschaft oder Privatperson aus Deutschland, gelten besondere steuerliche Regelungen: Hier greifen das deutsche und das polnische Steuerrecht sowie das einschlägige Doppelbesteuerungsabkommen mit vielfältigen Regelungen ineinander: Es gilt dann die individuelle Konstellation auf die steuerlichen Folgen in beiden Ländern genau zu analysieren, um die Wirtschaftlichkeit einer Investition auch anhand der Steuerbelastungen einschätzen zu können.
In rechtlicher Hinsicht gilt für den Erwerb und das sonstige Sachenrecht ausschließlich polnisches Immobilienrecht, welches teils deutliche Unterschiede zum Immobilienrecht in Deutschland aufweist.
Aus unserem Leistungsangebot bei Immobilieninvestitionen in Polen:
- Beratung bezüglich der Besteuerung der Immobilieninvestition für Investoren und Privatpersonen unter Einbeziehung der Besteuerung in Polen, Deutschland und des einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommens
- Optimierung der Immobilieninvestition durch Vergleichsberechnungen zur Eigentümerstruktur (Einbindung von Personen- oder Kapitalgesellschaften) und Finanzierungsmodellen
- Beratung zu sonstigen steuerlichen Themen des Immobilienerwerbs (polnische Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer)
- Rechtliche Begleitung des Ankaufs durch polnische Rechtsanwälte und Notare
- Begleitung der notwenigen steuerlichen Registrierungen und Steuererklärungen (Einkommensteuer und Umsatzsteuer) in Polen durch Einbindung polnischer Steuerberater (bei Bedarf deutschsprachig)
- Prüfung der steuerlichen Folgen einer Immobilienveräußerung, insbesondere eines steuerlichen Veräußerungsgewinns in Deutschland
- Einbindung der polnischen Immobilie in Vermögensnachfolgeplanungen unter Berücksichtigung der erbschaftsteuerlichen Folgen in Deutschland einschließlich Erstellung der notwenigen Erb- und Schenkungsgestaltungen
- Übernahme der Erb- und Schenkungssteuererklärungen in Deutschland unter Einbeziehung polnischer Immobilien und deren steuerlicher Bewertung nach deutschen Bewertungsmaßstäben
Spezialthemen Polen
Polen gilt als Sinnbild erfolgreicher Transformation und als Inbegriff marktwirtschaftlicher Reformen nach dem Fall des Eisernen Vorhangs, inzwischen auch als Wachstums-Champion Europas. Bei ausländischen Investoren gilt Polen aber längst nicht mehr als verlängerte Werkbank, d.h. ein Standort, der – wie etwa Südostasien – in erster Linie wegen seiner niedrigen Lohnkosten attraktiv ist.
Ausländische Investoren zählen zu den Stärken des Landes die EU-Mitgliedschaft, den großen und dynamischen Binnenmarkt, die geographische Nähe zu Deutschland sowie gut ausgebildete und engagierte Arbeitskräfte. Dies veranlasst beispielsweise deutsche Unternehmen zu großen Investitionen in der Automobilindustrie sowie Kooperationen im IT-Bereich.
Im Gegenzug zieht Deutschland viele polnische Unternehmen an, die investieren und Arbeitsplätze schaffen. Schon seit vielen Jahren sind Unternehmen und Arbeitskräfte im Bausektor und in der Pflege nicht mehr wegzudenken. Zunehmend erschließen aber auch andere Branchen den deutschen Markt oder gründen in Deutschland eine Gesellschaft, um von hier aus weitere Geschäftsbeziehungen zu anderen westlichen Staaten aufzubauen. Hierzu gehören Unternehmen der Mineralölwirtschaft, der Chemieindustrie, Unternehmen aus dem IT-Bereich, Logistik- und Handelsunternehmen sowie Anbieter aus dem Dienstleistungssektor.
Es gibt einige polnische Spezialitäten, die wir gern gesondert darstellen möchten. Es sind die steuerlichen Themen, die für ausländische Investoren interessant sein können.
Sonderwirtschaftszonen (SWZ) sind ein gesondert ausgewiesenes, unbewohntes Gebiet auf dem Territorium Polens, die für die Ausübung von Unternehmenstätigkeiten zu Vorzugsbedingungen bestimmt sind. In Polen wurden insgesamt 14 dieser SWZ errichtet, um ausländische Investoren mit Förderungen und Steuererleichterungen anzulocken. Damit sollen Know-how und Kapital ins Land geholt werden, um die wirtschaftliche Entwicklung zu beschleunigen, neue Arbeitsplätze zu schaffen und neue Geschäftsfelder aufzubauen. Die Laufzeit aller Zonen sollte ursprünglich bis zum 31.12.2020 befristet sein. Allerdings verlängerte die aktuelle Regierung die Laufzeit der SWZ bis zum Jahr 2026.
Der Aufbau einer Unternehmenstätigkeit in einer Sonderwirtschaftszone bietet eine Reihe von Vorteilen. Lassen Sie uns das erklären.
Unternehmen, die sich in einer Sonderwirtschaftszone ansiedeln, bekommen attraktive, erschlossene Grundstücke samt der notwendigen Infrastruktur für ihre gewerbliche Tätigkeit zur Verfügung gestellt. Auf den Flächen können Geäude errichtet oder vorhandene Gebäude gekauft oder angemietet werden.
Die Verwaltungsgesellschaften der SWZ bieten administrative Unterstützung bei rechtlichen und organisatorischen Fragen im Zusammenhang mit Investitionen (Versorgungsunternehmen, kommunale Behörden usw.) sowie die sog. Nachinvestitionsbetreuung.
Aus steuerlicher Sicht ist die Körperschaftsteuerbefreiung ein wichtiger Faktor. Diese greift für die Steuer auf Einnahmen, die durch die gewerbliche Tätigkeit in der Sonderwirtschaftzone erzielt wurde. Für die Kosten einer neuen Investition oder die Schaffung neuer Arbeitsplätze können Unternehmer eine staatliche Beihilfe in Form der Steuerbefreiung in Anspruch nehmen. Die Höhe der Beihilfe wird in Abhängigkeit von der jeweiligen Sonderwirtschaftszone und der Investition bestimmt. Daneben werden diese Unternehmen möglicherweise auch von der Immobiliensteuer befreit.
Unternehmensgewinne unterliegen in Polen einem einheitlichen Steuersatz von 19%. Dabei ist zu beachten, dass Polen keine Gewerbesteuer kennt. Die Gesamtsteuerbelastung von Unternehmensgewinnen ist daher im Vergleich zu Deutschland deutlich geringer.
Polen will mit der Einführung der Innovation Box (Patent Box, IP Box) steuerliche Anreize schaffen, damit polnische und ausländische Unternehmer vermehrt Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten in Polen ausüben und zur kommerziellen Nutzung freigeben. Im Gegenzug sollen ihre diesbezüglich erwirtschafteten Einkünfte nur mit 5% statt zuvor mit 19% besteuert werden.
Um in den Genuss der Steuersatzreduzierung zu kommen, müssen die Unternehmen folgende Voraussetzungen erfüllen:
1. Sie müssen eine Forschungs- und Entwicklungstätigkeit ausüben, die direkt mit der Schaffung, Kommerzialisierung, Entwicklung oder Verbesserung eines Vermögensgegenstands in Form eines gewerblichen Eigentumsrechts verbunden ist.
2.Die Vorgänge müssen in der Buchhaltung des Unternehmens gesondert erfasst und analysierbar sein, damit die Reduzierung der Bemessungsgrundlage nachvollziehbar überprüft werden kann.
Mangels einheitlicher Regelungen wurden die Einkünfte aus dem Handel und dem Verkauf von Kryptowährungen in Polen bislang unterschiedlich besteuert. Im Zweifel sogar mit einem Steuersatz von bis zu 32%. Dies veranlasste zahlreiche Player dieser Branche Polen den Rücken zu kehren und ihre Tätigkeit in andere Länder zu verlagern. Nunmehr wurde eine einheitliche Regelung geschaffen. Seit Januar 2019 werden Einkünfte aus dem Handel mit virtuellen Währungen mit 19% besteuert.
Da der Handel mit virtuellen Währungen nach Ansicht der Steuerbehörden zu Einnahmen aus Vermögensrechten führt, ist bei entsprechenden Kauf- und Tauschverträge die Steuer auf zivilrechtliche Handlungen (PCC) in Höhe von 1% abzuführen. Die Besteuerung ist aber insoweit bis zum 30.06.2019 ausgesetzt worden.
Geschäftsführer und leitende Angestellte werden in Polen häufig nicht auf Basis eines Arbeitsvertrages tätig. Dies hat Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung und sozialversicherungsrechtliche Abgaben.
Die Vergütung für eine reine Organtätigkeit eines beschränkt steuerpflichtigen Geschäftsführers in Polen wird nach Art. 29 EStG-PL mit 20 % pauschalbesteuert. Dabei dürfen keine Werbungskosten abgezogen werden. Auch Sozialversicherungsbeiträge sind nicht abziehbar. Diese Pauschalsteuer hat in Polen Abgeltungscharakter. Der beschränkt steuerpflichtige Geschäftsführer hat der polnischen Gesellschaft eine Ansässigkeitsbescheinigung der deutschen Steuerbehörden vorzulegen.
Daneben kann ein beschränkt Steuerpflichtiger zur Netto-Besteuerung nach dem Progressionstarif (zurzeit 0, 18, 32 %) optieren. Die Möglichkeit einer Zusammenveranlagung sowie ggf. zustehende Sonderabzüge werden bei der Ermittlung der kritischen Einkünfte vernachlässigt.
Die reine Organtätigkeit - ohne Begründung eines zivil- oder arbeitsrechtlichen Verhältnisses - ist in Polen nicht sozialversicherungspflichtig. Die Vergütung für die Organtätigkeit unterliegt auch nicht der Krankenversicherung.
Ist der Geschäftsführer neben seiner Organtätigkeit auch operativ für die Gesellschaft tätig, sollten diese Tätigkeiten in einem getrennten Rechtstitel erfasst werden. Bei der Veranlagung des beschränkt steuerpflichtigen Geschäftsführers in Polen ist - je nach Art der Anstellung - wie folgt zu differenzieren:
1. Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis sind nach dem Progressionstarif (0, 18, 32 %) zu versteuern. Der Abzug von pauschalierten Werbungskosten von etwa 35 EUR monatlich ist möglich.
2. Einkünfte aus einem anderen zivilrechtlichen Verhältnis können - ähnlich wie bei der Vergütung für eine reine Organtätigkeit - mit der Pauschalsteuer von 20 % der Einnahmen (Art. 29 EStG-PL) oder nach dem Progressionstarif (0, 18, 32 %) besteuert werden. Der beschränkt steuerpflichtige Geschäftsführer hat der polnischen Gesellschaft die Ansässigkeitsbescheinigung vorzulegen.
Deutsche Geschäftsführer, die auf Grundlage eines Arbeitsvertrages, eines Auftragsverhältnisses oder eines anderen zivilrechtlichen Vertrages in Polen tätig sind, sind grundsätzlich in Polen, d.h. im Tätigkeitsstaat, sozialversicherungspflichtig. Sozialversicherungsrechtlich bliebe es bei einer deutschen Sozialversicherungspflicht, wenn im Wohnsitzstaat eine berufliche Tätigkeit von min. 25% erfolgt. Diese Themen sollten allerdings vorab berücksichtigt und mit den jeweiligen Behörden abgestimmt werden.
Neu gegründete Kapitalgesellschaften können einen reduzierten Körperschaftsteuersatz von 9% in Anspruch nehmen, wenn Sie Umsatzerlöse inkl. Umsatzsteuer von weniger als umgerechnet 1,2 Mio. EUR erzielen. Die Ermäßigung gilt für Gewinne aus betrieblicher Tätigkeit. Zum 01.01.2020 soll die entsprechende Umsatzgrenze auf umgerechnet 2,0 Mio. EUR angehoben werden.
Zu beachten ist, dass Kapitalgruppen die Vergünstigung nicht in Anspruch nehmen dürfen. Für sie gilt weiterhin der Körperschaftsteuersatz von 19%. Selbst wenn Unternehmen ihre Gesellschaften entsprechend aufwendig umstrukturiert haben, dürfen Sie im Jahr der Umstrukturierung und im Folgejahr den ermäßigten Steuersatz trotz möglicherweise eingehaltener Umsatzgrenzen nicht in Anspruch nehmen.
Polen will mit der Reduzierung des ermäßigten Körperschaftsteuersatzes kleine Unternehmen fördern. Dabei ist aber zu erwähnen, dass die kleinen Unternehmen in Polen regelmäßig von natürlichen Personen betrieben werden. Insbesondere kleinere und mittlere Investoren aus dem Ausland werden aber dadurch einen günstigen Markteintritt in Polen erzielen können.
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