Steuerfallen, in die wir bei der Gründung einer Firma in Deutschland fallen können

Steuerfalle

Wenn wir eine Firma in Deutschland registrieren möchten, müssen wir nicht nur einen Business-Plan erstellen, sondern auch alle Finanzfragen erledigen, ein Bankkonto eröffnen und einen Versicherungsvertrag abschließen. Da es sehr viele Formalitäten gibt, kann es passieren, dass wir leider einen wichtigen Aspekt vergessen – nämlich die Steuern. Dies ist deswegen so wichtig, dass wir schon in der Anfangsphase solche Entscheidungen treffen können, dank denen es möglich ist, viel Geld zu sparen. Hauptsache ist es, nicht in eine der typischen Steuerfallen zu fallen.

Erste Falle – zu niedriges Niveau von zukünftigen geschätzten Kosten

Alle Unternehmer sind verpflichtet, eine Steueranmeldung bei Finanzamt abzugeben. Dies erfolgt über ein Formular, in dem es eine Frage gibt, die mit künftigen Einkünften zusammenhängt. Der hier angegebene Wert determiniert dann die Höhe der Steueranzahlung. Man darf nicht vergessen, dass niedrige Einkünfte gar nicht niedrige Steuern bedeuten müssen.

Sehr wichtig ist nachhaltiges Denken. Dass Geld, das nicht in der ersten Reihe in die Staatskasse geht, muss dorthin später eingezahlt werden. Im Endeffekt kann sich dann erweisen, dass man nicht nur mehr Geld zahlen muss, sonder dass auch die Steueranzahlungen höher sind. Es besteht auch das Risiko, dass zwei Jahre im Voraus bezahlt werden müssen. Leider führt das in vielen Fällen zu verschiedenen Problemen, z.B. mit der Finanzliquidität.

Andererseits ist die Angabe von überhöhten Schätzungen hinsichtlich der Einkünfte auch keine gute Lösung. Man soll sich hier bewusst sein, dass das ans Finanzamt eingezahlte Geld nicht verzinst ist. Deswegen kann es lange dauern, bis wir die Rückerstattung des Steuerüberschusses erhalten.
Eine Lösung? Am besten wäre es die Höhe der Einkünfte so schnell wie möglich einzuschätzen. Sollte sich diesbezüglich etwas ändern, soll man einen Antrag um eine korrekte Anpassung der Steueranzahlung an die laufende Firmenlage stellen.

Zweite Falle – nicht immer lohnt es sich, auf eine UG zu setzen

Unternehmergesellschaft (UG) bringt uns nicht in jedem Fall nur die Vorteile. Bei einer GmbH ist die eingeschränkte Haftung ein großer Vorteil. Eine UG kann schon für 1 EUR gegründet werden. Bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) muss das Stammkapital in Höhe von wenigstens 25.000 EUR eingezahlt werden.
Wenn wir eine Gesellschaft für das oben genannte 1 EUR gründen, haben wir keine Sicherung. Des Weiteren können potentielle Investoren kein Interesse an der Zusammenarbeit haben. So niedrige Geldanlage bedeutet, dass man nach den ersten Ausgaben nicht mehr zahlungsfähig ist. Außerdem müssen 25% der Gewinne direkt in Form von Rücklagen gebucht werden, bis der Betrag in Höhe von 25.000 EUR erreicht wird.

Bevor wir eine konkrete Option wählen, lassen wir uns überzeugen, ob eine selbständige Tätigkeit oder eine Personengesellschaft für uns nicht eine bessere Lösung darstellen würde. Auf diese Art und Weise können wir sehr viel Zeit sparen, die für die Erstellung der Dokumentation gewidmet werden müsste. Mehr noch, von Vorteilen der UG oder GmbH können wir auch dann profitieren, wenn wir uns für eine attraktive Haftpflichtversicherung unserer Firma entscheiden.

Dritte Falle – die Regelung bezüglich der Kleinunternehmer bring nicht nur die Vorteile

Die Kleinunternehmer sind nicht verpflichtet die Mehrwertsteuer zu zahlen. Daraus ergeben sich gewisse Ersparnisse. Dies aber nur theoretisch. Erst eine spätere und genaue Analyse der Finanzlage lässt uns feststellen, ob dies tatsächlich für uns günstig ist oder wir auf Grund der Zuzahlungen für andere Zwecke im Endeffekt Verluste hinnehmen müssen.

Wenn wir Mehrwertsteuer bezahlen, können wir die durch das Finanzamt errechnete Steuern zurück bekommen. Für die Firma bedeutet das einen höher Gewinn, vorausgesetzt, dass ihre Kunden auch Unternehmer sind.
Wenn wir in dem Kalenderjahr, in dem die Firma gegründet wurde, teure Betriebsmittel und Geräte kaufen müssen, dann ist der Vorsteuerabzug eine gute Lösung. Die Kleinunternehmer sind verpflichtet aufzuweisen, dass ihre Umsätze im ersten Jahr ihrer Tätigkeit nicht höher als 22.000 EUR waren. Leider ist dies für die Kunden sehr oft ein Grund, um nach einem anderen Lieferanten zu suchen.

Vierte Falle – die Steuern sind eine Angelegenheit, mit der man sich entsprechend früh beschäftigen soll

Auf jeden Fall wird davon abgeraten, jegliche Steuerfragen für einen späteren Zeitraum zu verschieben. Das ist ein Fehler, der durch die Unternehmer begangen wird, den sie später bereuen. Bereits am Anfang der Gewerbetätigkeit gibt es Zeit dafür, sich mit Steuern zu beschäftigen und entsprechende Entscheidungen in diesem Zusammenhang zu treffen.

Sogar dann, wenn wir noch keine Arbeitnehmer einstellen, sind wir gezwungen, einen Verwandten um die Hilfe zu bitten. Es lohnt sich, mit dieser Person einen normalen Vertrag abzuschließen. Wenn wir nicht daran denken, dann können wir darauf durch einen Inspektor bei der Finanzkontrolle aufmerksam gemacht werden. Dann kann die Abschreibung der operativen Ausgaben nicht mehr möglich sein.
Wenn wir ein Kleinunternehmer sind, dann haben wir gewisse Möglichkeiten und eine Chance, davon zu profitieren. Wenn wir feststellen, dass vor dem Ende des jeweiligen Jahres der Grenzwert der Umsätze (22.000 EUR) beinahe erreicht wurde, lohnt es sich, die Dezember-Umsätze auf das nächste Jahr zu verschieben. Damit tragen wir dazu bei, dass uns der Status eines Kleinunternehmers verlängert wird.

Fünfte Falle – es lohnt sich nicht die Zahlung der Mehrwertsteuer zu verschieben

Wenn die Situation des Unternehmens sehr schwierig ist, unternimmt man derartige Maßnahmen, damit die Firma weiter trotz der Probleme funktionieren kann. Leider ist die Verschiebung der Zahlung der Mehrwertsteuer nur eine kurzfristige Lösung, die uns zusätzlich viele Probleme bereiten kann. Es ist strengstens verboten, falsche Angaben in der Steuererklärung zu machen. Bei einer Steuerkontrolle kann nämlich alles ans Tageslicht kommen. Dann wird auf unsere Firma eine strenge Strafe für Steuerbetrug auferlegt.

Obwohl unsere Entscheidungen, als die Entscheidungen eines Firmenbesitzers, in unserer Auffassung als begründet angesehen werden, können sie nach einiger Zeit schmerzhaft überprüft werden. Man muss sich dessen bewusst sein, dass eine UG nicht immer die bestmögliche Lösung ist und dass der Status eines Kleinunternehmers nicht immer eine bessere Position für uns bedeuten muss. Wir dürfen nicht vergessen, dass wir uns mit den Angelegenheiten, die mit Steuern verbunden sind, entsprechend früh beschäftigen müssen. Nur so können wir ernsthafte Konsequenzen vermeiden.

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