Steuerfreier Zuschuss zu Kinderbetreuungskosten durch Arbeitgeber
Familie und Beruf unter einen Hut zu bekommen, ist eine große Herausforderung für berufstätige Eltern. Wichtig ist hierbei, eine gute Kinderbetreuung zu finden, die dann aus der Familienkasse bezahlt werden muss. An dieser Stelle bietet sich Arbeitgebern die Möglichkeit, ihre Mitarbeitenden zu unterstützen und gleichzeitig steuerliche Begünstigungen zu nutzen.
Steuerfreie Zuschüsse oder sogar die volle Erstattung von Betreuungskosten durch den Arbeitgeber sind unter den folgenden Voraussetzungen möglich:
• Das Kind darf noch nicht schulpflichtig sein. Die Aufwendungen müssen nachgewiesen werden und der steuerfreie Zuschuss ist nur bis zur Höhe der tatsächlichen Beiträge möglich.
• Die Zuschüsse müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn bezahlt werden. Neben Barzuschüssen sind auch Betriebskindergärten des Arbeitgebers begünstigt.
• Neben Kindergärten fallen auch Beiträge für vergleichbare Einrichtungen, wie etwa Kindertagesstätten, Tages- oder Wochenmütter oder Ganztagspflegestellen, unter diese Regelung.
• Es können nur Beiträge für die Unterbringung und Betreuung, einschließlich der Verpflegung der Kinder, bezuschusst werden. Für andere Leistungen, wie zum Beispiel die Beförderung zwischen Wohnsitz und Kindergarten oder Unterrichtsleistungen, ist dies nicht möglich.
• Liegen die genannten Voraussetzungen vor, ist der Zuschuss auch in der Sozialversicherung beitragsfrei.
• Werden Zuschüsse vom Arbeitgeber bezahlt, so ist zu beachten, dass diese den eigenen Sonderausgabenabzug der Eltern in der Steuererklärung mindern.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten die Möglichkeit dieser steuerfreien Zuschüsse kennen und als attraktiven steuerfreien Benefit zur Lohnoptimierung nutzen, möglicherweise auch als interessante Alternative zur klassischen Gehaltserhöhung, die voll steuerpflichtig ist.
Wenn Sie zu diesem Thema oder anderen Optionen der Lohnoptimierung Fragen haben und eine Beratung möchten, sprechen Sie uns gern an.