Worin unterscheidet sich eine UG von einer GmbH?

UG-vs-GmbH

Die Bereitschaft, in Deutschland ein eigenes Unternehmen zu gründen, oder mit anderen Worten eine Selbstständigkeit, ist mit einer sehr ernsten Lebensentscheidung verbunden. Selbstverständlich sollten wir hier nicht voreilig und nicht spontan handeln. Man sollte zunächst die eigenen Möglichkeiten zur Unternehmensführung analysieren und dann entscheiden, was die beste Lösung für die Registrierung einer Gewerbetätigkeit ist. Es gibt noch eine andere Frage – UG oder GmbH? Für welche Variante sollte man sich entscheiden?

Um sich die Frage zu beantworten, welche Lösung im Endeffekt besser ist, soll man vorerst beide Varianten vergleichen. Es gibt nämlich Details, die in der Entscheidungsphase ausschlaggebend sein können.

UG und GmbH – grundlegende Ähnlichkeiten und Unterschiede

Beginnen wir mit der Tatsache, dass eine UG – Unternehmergesellschaft keine neue Art der Gesellschaft ist. Es handelt sich hier um die ursprüngliche Form einer GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Unterschied besteht darin, dass kein Anfangskapital in Höhe von 25.000 EUR eingezahlt werden muss. Im Prinzip unterliegt eine UG identischen Regelungen wie eine GmbH.

Bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH handelt es sich um eine juristische Person, die sowohl eigene Rechte als auch Pflichten hat. Darüber hinaus hängen die Rechte und Pflichten vom Gesellschafter ab. Das Unternehmen kann selbst Klage erheben, aber auch verklagt werden. Sie kann Immobilien und Mobilien besitzen und dabei auch eigenes Vermögen haben.

Im deutschen Gesellschaftsgesetz wurde das Anfangskapital definiert, das benötigt wird, um in Deutschland eine Gesellschaft gründen zu können. Zurzeit beträgt die Höhe des Stammkapitals 25.000 EUR. Die Höhe des Anfangskapitals kann tatsächlich zwischen 1 Euro bis 24.999 Euro betragen. Man sollte die Tatsache berücksichtigen, dass sich die Kapitalhöhe vor allem nach den künftigen Bedürfnissen der Gesellschaft richten muss.

Der Gesellschaftsvertrag sollte die wichtigsten Informationen beinhalten, die sich auf die Anteile der Gesellschaft beziehen, d.h. auf ihre Anzahl, Art und Verteilung unter den Gesellschaftern. Es ist wichtig, zu wissen, dass ein Gesellschafter mehr als einen Anteil besitzen kann. Der Betrag, der jedem einzelnen Anteil entspricht muss unbedingt in vollen Euro ausgedrückt werden. Deswegen beträgt hier der Mindestwert genau 1 EUR. Wenn es sich um einzelne Anteile handelt, kann ihr Wert variieren.

Sowohl bei der GmbH als auch bei der UG sind wir an unterschiedliche Standards für die Kapitalzahlung gebunden. Zum einen ist die Zahlung von Kapital durch Barzahlung möglich, während die Lösung auch darin besteht, materielle oder immaterielle Vermögenswerte einzubringen, und dann haben wir es mit zwei wichtigen Regeln zu tun:

1. Der Wert der eingebrachten Anlagen muss sich immer auf ihren vollständigen Wert beziehen.
2. Der Wert der eingebrachten Anlagen muss in einem speziellen Bericht erfasst werden, der sich gerade auf diesen Wert beziehen muss.

Wenn wir unsere Gesellschaft zur Eintragung zum Register anmelden, ist die Geschäftsführung verpflichtet, sicherzustellen, dass die eingebrachte Sachanlage oder das eingezahlte Bargeld der Geschäftsführung uneingeschränkt und fristlos zur Verfügung stehen. Bei einem UG-Unternehmen besteht die einzige Möglichkeit darin, in bar zu bezahlen. Das Kapital sollte vollständig bis zu dem Zeitpunkt eingezahlt werden, in dem die Gesellschaft ins Register eingetragen wird.

Umwandlung einer UG in eine GmbH

Die Gesetzgeber haben sich bei der Gestaltung der Vorschriften, die sich auf eine UG beziehen, auch danach gerichtet, dass die Gründung der Gesellschaft durch Personen, die über die erforderliche Geldsumme nicht verfügen, leichter gemacht werden sollte. Nennenswert ist hier auch die Tatsache, dass es sich bei einer UG um eine ursprüngliche Form der Gesellschaft handelt, die im Endeffekt zu einer GmbH führen soll.

Die UG sollte in ihrer Bilanz eine Position beinhalten, die als „Rücklagen“ bezeichnet wird. Die UG ist verpflichtet, unter dieser Position 25% des Jahresüberschusses zu erfassen, bis die Mindesthöhe des Kapitals erreicht wird, das für eine GmbH definiert ist – 25.000 EUR. Wird dieser Wert erreicht, reicht es aus, einen entsprechenden Antrag bei dem Registergericht zu stellen. Die UG wird dann in eine GmbH umgewandelt.

Wenn man die UG gründet, muss berücksichtigt werden, dass andere Teilnehmer des wirtschaftlichen Verkehrs diese Firma mit einer gewissen Distanz betrachten könnten und beim Abschluss von Transaktionen mit solchen Unternehmen vorsichtig sein könnten. Dies resultiert daraus, dass das Sicherheitsgefühl für einzelne Unternehmen bei allen Geschäftsbeziehungen eine wesentliche Rolle spielt. Dies bedeutet, dass eine bevorzugte Lösung eher eine GmbH wäre.

 

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