Deutschlandticket als Jobticket nutzen! Der bequeme und steuerlich optimierte Arbeitsweg in 2023

Roter Regionalzug der im Bahnhof einfährt

Zum 01. Mai 2023 wurde bundesweit das Deutschlandticket eingeführt, mit dem für 49,00 € monatlich der Nahverkehr genutzt werden kann. Bereits lange angekündigt und ersehnt, soll dieses nun an das 9-Euro-Ticket anknüpfen, dass im Sommer 2022 als Teil des Energie-Entlastungspaket des Bundes angeboten wurde.

Das Deutschlandticket eignet sich perfekt als Jobticket, mit dem Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern vergünstigt oder sogar kostenlos Zugang zu vielen öffentlichen Verkehrsmitteln gewähren können. Dabei gibt es zahlreiche Formen und Varianten, in denen es in der Lohnabrechnung berücksichtigt werden kann, die wir euch kurz vorstellen möchten:

1. Das Jobticket als Sachbezug

Wird das Jobticket als zusätzliche Leistung zum Lohn zur Verfügung gestellt, kann es steuerfrei gewährt oder mit einer pauschalen Steuer von 25% versteuert werden.

Im Fall der steuerfreien Gewährung darf das Jobticket als Nutzungsberechtigung für den öffentlichen Personennahverkehr sowohl für die Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstrecke als auch für Privatfahrten genutzt werden. Es ist jedoch zu beachten, dass das Jobticket in der steuerfreien Version die abziehbare Entfernungspauschale und damit die Werbungskosten mindert.

Beispiel: Der Arbeitnehmer A kann aufgrund seines Weges zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte Werbungskosten in Höhe von 1.200,00 € jährlich geltend machen. Bekommt er nun das Jobticket von seinem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt, vermindert sich sein Werbungskostenabzug um den Betrag, um den der Arbeitgeber dadurch belastet wird. Zahlt der Arbeitgeber den (für Arbeitgeber) reduzierten Ticketpreis in Höhe von 46,55 € monatlich bzw. 558,60 € pro Jahr, verbleibt A somit ein Werbungskostenabzug von 641,40 €.

Wird hingegen die pauschale Versteuerung mit 25% gewählt, findet kein Abzug im Rahmen der Werbungskosten statt und der Lohnbestandteil, der auf das Jobticket entfällt, muss nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen werden. Dies wäre bei der steuerfreien Gewährung der Fall. In beiden Varianten liegt eine Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung vor.

2. Das Jobticket als Barzuschuss

Grundsätzlich gilt die Steuerbefreiung nur, sofern die Arbeitgeberleistung zusätzlich zum vereinbarten Lohn gewährt wird. Bei einem Barzuschuss bzw. einer Barlohnumwandlung in Höhe von bis zu 50,00 €, worunter auch das Deutschlandticket fällt, greift jedoch die Sachbezugsfreigrenze – sofern keine weiteren Sachbezüge vorliegen – und es liegt kein steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Auch in diesem Fall läge Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung vor.

3. Das Jobticket als Gehaltsumwandlung

Anstelle der Steuerbefreiung kann das Jobticket und damit auch das Deutschlandticket auch in Form einer Gehaltsumwandlung finanziert werden.

Die Lohnsteuer kann dann pauschal mit 25% erhoben werden, was dazu führt, dass kein Abzug der Werbungskosten eintritt und der Ausweis auf der Lohnsteuerbescheinigung unterbleibt. Auch in diesem Fall kann das Ticket neben den Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte auch für private Fahrten genutzt werden.

Alternativ kann die Lohnsteuer auch pauschal mit 15% erhoben werden. Hier ist eine Pauschalierung jedoch nur bis zu dem Betrag zulässig, den der Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend machen könnte. Durch diese Form der pauschalen Besteuerung mindert sich demnach der Werbungskostenabzug, was zur Folge hat, dass ein Ausweis in der Lohnsteuerbescheinigung zwingend ist.   

4. Staatlicher Zuschuss bei Arbeitgeberbeteiligung von mind. 25 %
Für Lohnzahlungszeiträume bis zum 31.12.2024 gilt ein zusätzlicher Preisabschlag von 5 %, wenn sich der Arbeitgeber an den Kosten seiner Arbeitnehmer für das 49-EUR-Ticket mit mind. 25 % beteiligt, also mind. 12,25 EUR zahlt. Der Preis für die Monatsfahrkarte reduziert sich in Form eines staatlichen Zuschusses des Bundes und der Länder um 5 %. Das 49-EUR-Ticket verbilligt sich dadurch für den Arbeitnehmer um mind. 30 % und kostet ihn max. 34,30 EUR.

Der staatliche Zuschuss ist durch die erforderliche Kostenbeteiligung des Arbeitgebers an das jeweilige Dienstverhältnis geknüpft und damit aus rechtlicher Sicht Arbeitslohn von dritter Seite.

 

PBS-Fazit:

Aus unserer Sicht ist das Jobticket eine tolle Möglichkeit für Arbeitgeber, ihre Arbeitnehmer in Zeiten der Inflation steueroptimiert zu entlasten und “on top”, unsere Umwelt zu schonen.

Wenn du weitere Fragen zum Thema Job-Ticket oder anderen Möglichkeiten der Lohnoptimierung hast, stehen wir als PBS gerne zur Verfügung.

 

Weitere Informationen hierzu findet du unter:

Lohn und Gehaltsabrechnung – PBS – Ihre Steuerberater in Paderborn, Berlin und Köln (pb-steuern.de)

Kontakt – PBS – Ihre Steuerberater in Paderborn, Berlin und Köln (pb-steuern.de)

 

 

 

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