Internationales Erb- und Schenkungssteuerrecht-NL

Auch im Erb- und Schenkungssteuerrecht gibt es grenzüberschreitende Sachverhalte, die Berührungspunkte zum Internationalen Steuerrecht aufweisen. Anknüpfungspunkte im Internationales Erb- und Schenkungssteuerrecht können für die Begründung einer Steuerpflicht neben dem Wohnsitz der beteiligten Personen oder die Belegenheit des Vermögens in manchen ausländischen Rechtsordnungen auch die Nationalität des Erblassers sein. Hier in Deutschland kann bei Inlandsvermögen eine beschränkte Erb- und Schenkungssteuerpflicht in Deutschland für Personen ohne deutschen Wohnsitz entstehen.

Aus unserem Leistungsangebot auf dem Gebiet der Internationalen Erb- und Schenkungssteuer für beschränkt Steuerpflichtige:

  • Gestaltungen der Vermögensnachfolge unter Einbindung von Vermögen in Deutschland unter Berücksichtigung des anwendbaren Erbrechts und deutschem Erbschaftsteuerrecht
  • Erstellung von deutschen Erb- und Schenkungssteuererklärungen bei beschränkter Steuerpflicht in Deutschland aufgrund inländischer Vermögen (Immobilien)
  • Prüfung und Koordinierung von Erb- und Schenkungsangelegenheiten im Ausland unter Einbindung von ausländischen Berufskollegen
  • Prüfung des anwendbaren Erbrechts, Gestaltung von erbrechtlichen Verfügungen mit Rechtsformklauseln und Beantragung Europäischer Nachlasszeugnisse bei Erbangelegenheiten mit Bezug zu Deutschland

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