Internationales Steuerrecht und Corona – BMF kündigt Sonderregelungen in Doppelbesteuerungsabkommen für Grenzpendler an

03.04.2020

Der Ausbruch der Covid-19-Pandemie erfordert derzeit, dass möglichst viele Menschen von zuhause aus arbeiten. Auch Grenzpendler, die normalerweise täglich von ihrem Wohnsitz aus in einen anderen Staat zur Arbeit pendeln, arbeiten vermehrt im Home-Office und damit in Ihrem Wohnsitzstaat. Dies kann eine eher nicht gewollte steuerliche Folge auslösen, etwa dann, wenn nach den zugrundeliegenden Regelungen des Doppelbesteuerungsabkommens der beiden betroffenen Staaten die Tätigkeit im Wohnsitzstaat zu einem teilweisen Wechsel des Besteuerungsrechts führt.

Das Bundesministerium der Finanzen strebt gemäß BMF-Schreiben vom 04.03.2020 daher an, bilaterale Sonderregelungen zu vereinbaren, um den Effekt, der mit einem ungewollten Wechsel des Besteuerungsrechts einhergeht, zu verhindern.

In diesen Fällen will das Bundesministerium der Finanzen den angrenzenden Staaten eine zeitlich befristete Konsultationsvereinbarung vorschlagen. Ziel ist, eine Sonderregelung für die Zeit zu schaffen, in denen aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr durch die Covid-19 Pandemie die Gesundheitsbehörden weiterhin zu Home-Office raten. Ziel soll hier sein, es den betroffenen Beschäftigten zu ermöglichen, dass sie in diesem Zeitraum so behandelt werden, als hätten sie ihrer Arbeit wie gewohnt an ihrem eigentlichen Tätigkeitsort nachgehen können. Die Covid-19-bedingte Home-Office-Tätigkeit soll hierdurch keine steuerlich nachteiligen Folgen für die betroffenen Grenzpendler auslösen.

Sobald die aufgrund der Covid-19 Pandemie ausgerufenen Maßnahmen wieder zurückgefahren werden, soll auch diese Sonderregelung wieder aufgehoben werden.

Weitere Informationen und das BMF-Schreiben finden Sie hier:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Allgemeine_Informationen/2020-04-03-Covid-19-Sonderregelungen-Grenzpendler-innen.html?cms_pk_kwd=03.04.2020_Covid-19+Sonderregelungen+f%C3%BCr+Grenzpendler+innen&cms_pk_campaign=Newsletter-03.04.2020

 

PBS-Fazit:

Auch wenn es derzeit sicherlich akuteren Handlungsbedarf gibt, handelt es sich um eine sinnvolle Maßnahme, um die Auswirkungen der Covid-19 Pandemie zu einem späteren Zeitpunkt für die Personengruppe interessengerecht auflösen zu können. Den Verlauf und Erfolg der befristeten Konsultationsvereinbarung werden wir für Sie weiterverfolgen.

Kategorie(n): News PBS