Bundesregierung beschließt weitergehenden KfW-Schnellkredit für den Mittelstand mit 100% Haftungsfreistellung für Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten.

(Quelle 06.04.2020 – Gemeinsame Presseerklärung BMF und KfW)

Die Bundesregierung hat gemeinsam mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eine Konkretisierung der durch die Corona-Krise notwendig gewordenen Finanzierungshilfen veröffentlicht. Auf Basis des am 03.04.2020 von der EU-Kommission veröffentlichten angepassten Beihilfenrahmens (sog. Temporary Framework) führt die Bundesregierung umfassende KfW-Schnellkredite für den Mittelstand ein.

Die KfW-Schnellkredite für den Mittelstand umfassen im Kern folgende Maßnahmen:

Unter der Voraussetzung, dass ein mittelständisches Unternehmen im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen hat, soll ein „Sofortkredit“ mit folgenden Eckpunkten gewährt werden:

  • Der Schnellkredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind.
  • Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 3 Monatsumsätzen des Jahres 2019, maximal € 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal € 500.000 für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.
  • Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
  • Zinssatz in Höhe von aktuell 3 % mit Laufzeit 10 Jahre.
  • Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100% durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
  • Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Hierdurch soll der Kredit schnell bewilligt werden können.
  • Außerplanmäßige Tilgungen und Rückzahlungen sollen ohne Vorfälligkeit erfolgen dürfen.

Der KfW-Schnellkredit soll nach Genehmigung durch die EU-Kommission direkt starten können.

PBS-Fazit:

Kritisiert wird bereits, dass die Sofortkredite erst ab einer Mitarbeiterzahl von mehr als 10 Beschäftigten die 100% Haftungsfreistellung durch den Bund erhalten. Bei kleineren Betrieben beträgt die Bundesbürgschaft damit weiterhin „nur“ 90%, was aber zu einer eher restriktiven Handhabung der Hausbanken durch umfassende Risikoprüfen, zusätzlichen Sicherheiten und damit zu Verzögerungen und auch vermehrten Ablehnungen führen wird.

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