Umsatzsteuer auf Weihnachtsbaumverkäufe – müsste doch eigentlich ganz einfach sein? 🤔
Ist es aber nicht!
Wir wären nicht Deutschland, wenn unser lieber Steuergesetzgeber sich hier etwas ganz besonders ausgedacht hat, wenn auch sicher nicht bewusst… 😉
Das Weihnachtsfest rückt immer näher und Geschäfte und Weihnachtsmärkte sind schon prächtig geschmückt. Vielleicht hast auch Du bereits einen Weihnachtsbaum gekauft oder der Kauf steht bald bevor. Sicher habt ihr euch bislang noch keine Gedanken darübergemacht, wieviel Umsatzsteuer hier anfallen könntet, oder? Vielleicht besser so…
Hier zeigt sich wunderbar die Komplexität unserer lieben deutschen Steuergesetzgebung, fällt doch je nach Baum – zwischen Null und 19% Umsatzsteuer an.
Die Höhe der Umsatzsteuer, die Du für deinen Tannenbaum bezahlen musst, hängt nämlich ab von der Art, Herkunft und dem Verkäufer des Baums:
• Der ganz normale Umsatzsteuersatz in Höhe von 19% wird fällig bei künstlichen Bäumen, das dürften meist Weihnachtsbäume aus Plastik sein. Dies gilt auch für vorgeschmückte, echte Weihnachtsbäume.
• Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7% wird angewendet, wenn es sich um einen echten Baum handelt, der zwar artgerecht aufgewachsen ist (Baumschule), aber durch einen Händler (zum Beispiel einen Baumarkt) oder aber einen nicht-pauschalierenden Landwirt verkauft wird.
• 5,5% Umsatzsteuer wird fällig, wenn der Baum „zufällig“ im Wald aufgewachsen ist und von einem Landwirt verkauft wird, der sich für die Pauschalierung der Vorsteuer entschieden hat.
• Kaufst Du bei einem pauschalierenden Landwirt, der den Weihnachtsbaum in einer Sonderkultur großgezogen hat, fallen 10,7% Umsatzsteuer an.
• Falls der Weihnachtsbaum-Verkäufer Ihres Vertrauens Privatverkäufer oder Kleinunternehmer ist, fällt keine Umsatzsteuer an.
Noch Fragen? 🧐
#PBS #PBSteuern #Steuergesetz #Tannenbaum #Paderborn #PB #Steuern #TAX #OWL #NRW #Weihnachten #Christmas #Xmas #Adventszeit #Weihnachtsbaum #UStG #USt #Umsatzsteuer #Umsatzsteuergesetz #klingtkomischistaberso
Kategorie(n): News Steuern