Bei einer Tochtergesellschaft handelt es sich um ein rechtlich selbständiges Unternehmen, welches in der Regel durch das bestehende inländische Unternehmen gegründet wird. Die Gründung einer Tochtergesellschaft (Gründungsvorschriften, Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung) unterliegt dem Recht des Gründungslandes der Tochtergesellschaft. Aufgrund der rechtlichen Selbstständigkeit des deutschen Unternehmens von Ihrer Auslandsgesellschaft, kann eine entsprechende Haftungsbegrenzung für das ausländische Unternehmen hergestellt werden. Die deutsche Gesellschaft firmiert und bilanziert eigenständig und ermittelt hierdurch ihren steuerlichen Gewinn, der nach nationalen Vorschriften in Deutschland unterliegt.
Gängigste Rechtsform der Kapitalgesellschaften in Deutschland ist die GmbH, eine rechtlich als Körperschaft mit begrenzter Haftung, vergleichbar mit einer ausländischen Limited, gegründet werden kann. Daneben können Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften auf Aktien, die besonderen Form der Europäischen Gesellschaft (SE) gegründet werden. Die Gründung erfolgt zwingend über einen deutschen Notar und muss in das örtlich zuständige Handelsregister eingetragen werden. Bei der GmbH beträgt das Mindeststammkapital EUR 25.000, wobei bei der Errichtung auch unter bestimmten Voraussetzungen nur die Hälfte (EUR 12.500) eingezahlt werden muss.
Als Sonderform gibt es mit der Unternehmergesellschaft (UG) eine Art Mini-GmbH, die mit einen Stammkapital von ab einem EUR 1,00 gegründet werden kann. Allerdings muss jede UG jährlich 25% ihres Jahresüberschusses abzüglich des Verlustvortrages aus dem Vorjahr als Gewinnrücklage einstellen, bis das Mindeststammkapital von EUR 25.000 erreicht ist.
Alternativ kann auch eine Personengesellschaft mit oder ohne Haftungsbegrenzung gewählt werden, die Kommanditgesellschaft (KG) oder Offene Handelsgesellschaft (OHG). In Deutschland ist die Haftungsbegrenzung bei Personengesellschaften für Gesellschafter nur möglich, wenn mindestens ein Gesellschafter unbeschränkt haftet.
Zudem gibt es in Deutschland eine Mischform, die sogenannte GmbH & Co. KG, bei der die haftende Gesellschafterin der Personengesellschaft (KG) eine GmbH als Kaptalgesellschaft wird, die am Vermögen und Gewinnverteilung der Personengesellschaft nicht beteiligt werden muss.
Die Unternehmensgründung und der Ablauf hierzu sind in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Um alle Schritte vor Beginn der unternehmerischen Aktivität in Deutschland durchführen zu können, sollte ein Vorlauf von 8 Wochen eingeplant werden.
Übersicht über den Ablauf einer Gesellschaftsgründung in Deutschland:
Gründungsversammlung und Beschluss der Satzung
Anmeldung der Gesellschaft beim Handelsregister
Einzahlung des Eigenkapitals durch Gesellschafter
Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister
Gewerbeanmeldung bei der lokalen Gemeindeverwaltung
Steuerliche Registrierungen beim zuständigen Finanzamt