Doppelbesteuerung und Außensteuergesetz-NL

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Die deutschen Steuergesetze zu verstehen ist schon schwer genug, für Unternehmen wie Privatpersonen. Es gilt unzählige Steuergesetze, Verwaltungsanweisungen und Richtlinien zu beachten, die sich auch noch ständig verändern. Für Mandanten aus dem Ausland wird dies nicht einfacher, da ausländische Steuerrechtsordnungen in der Regel sehr unterschiedlich sind. Dazu kommt die sprachliche Herausforderung. Die deutsche (Amts-)Sprache im Steuerrecht ist geprägt von einer Vielzahl von Fachbegriffen und Legaldefinitionen, die auch einen Muttersprachler fordern.

Bei Berührungspunkten mit dem Ausland erweitert sich der Themenkreis auf europäische und internationale Rechtsvorschriften und Abkommen sowie die deutschen Spezialgesetze für Auslandssachverhalte. Hierzu bedarf es dann nicht nur der Unterstützung eines Steuerberaters, sondern eines in diesen Themen versierten Spezialisten aus Deutschland, der täglich mit dem internationalen Steuerrecht aus deutscher Sicht befasst ist. Uns!

Unser Leistungsangebot zu Doppelbesteuerung und Außensteuergesetz

  • Beratung zu deutschen Doppelbesteuerungsabkommen, insbesondere bei Ansässigkeit im Ausland
  • Beratung bei doppeltem Wohnsitz im Ausland und Deutschland
  • Beratung ausländischer Kapitalgesellschaften von deutschen Anteilseignern zur Hinzurechnungsbesteuerung und Besteuerung von Zwischengesellschaften
  • Beratung und Erstellung von deutschen Steuererklärungen bei beschränkter Steuerpflicht (Einkunftsquelle oder Vermögen in Deutschland)

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