Klimapaket 2030 und die steuerlichen Folgen

Die Parteien der großen Koalition einigten sich am 20.09.2019 auf Maßnahmen, mit denen die Klimaschutz-Ziele für 2030 erreicht werden sollen. Enthalten sind in dem Klimapaket auch einige Steueränderungen, die wir hier gern kurz vorstellen möchten: 

Als zentrales Element soll klimaschädliches Kohlendioxid (CO2) einen Preis bekommen und Benzin und Diesel, Heizöl und Erdgas verteuern – dieser soll allerdings auf einem moderaten Niveau, erst ab 2021 beginnen und in den folgenden Jahren immer weiter steigen. Im Gegenzug sollen u. a. folgende Steuerentlastungen kommen, die insbesondere Anreize für klimafördernde Anschaffungen schaffen sollen:

 

Erhöhung der Entfernungspauschale

Die Entfernungspauschale für Berufspendler soll ab 2021 auf 35 Cent ab dem 21. Kilometer erhöht werden. Die Regelung soll Ende 2026 auslaufen.

Ermäßigte Mehrwertsteuer für Fernreisen mit der Bahn

Für Fernzugreisen (ICE und IC) soll zukünftig der ermäßigte Umsatzsteuersatz gelten (7 %). Im Nahverkehr gilt der ermäßigte Tarif bereits. Die Deutsche Bahn kündigte umgehend an, dass die Preise für ICE und Intercitys mit Inkrafttreten um 10 % sinken sollen. Im Gegenzug zu dieser Steuersenkung soll die Luftverkehrsteuer für Starts von deutschen Flughäfen zum 1.1.2020 steigen.

Umstieg auf Elektrofahrzeuge als Dienstfahrzeuge

Bereits mit dem Jahressteuergesetz 2019 (derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren) soll die Halbierung der Bemessungsgrundlage bei der Dienstwagenbesteuerung für die private Nutzung eines batterieelektrischen Fahrzeuges oder eines Plug-in-Hybrid-Fahrzeuges bis 2030 verlängert werden. Die Bemessungsgrundlage soll mit dem Klimapaket zukünftig darüber hinaus für reine Elektrofahrzeuge bis zu einem Preis von 40.000 EUR noch weiter von 0,5 % auf 0,25 % des Bruttolistenpreises abgesenkt werden.

Zudem soll die Steuerbefreiung von der Kraftfahrzeugsteuer bis zum 31.12.2025 verlängert werden. Es ist geplant, die auf 10 Jahre befristete Dauer der Steuerbefreiung bis längstens 31.12.2030 zu begrenzen.

In einem weiteren Schritt soll die von Bund und Herstellern getragene Kaufprämie ab 2021 für Pkw mit Elektro-, Hybrid- und Wasserstoff-/Brennstoffzellenantrieb verlängert und für Autos unter 40.000 EUR angehoben werden.

Energetische Sanierung

Energetische Sanierungsmaßnahmen (Heizungstausch, der Einbau neuer Fenster, die Dämmung von Dächern und Außenwänden) sollen ab 2020 steuerlich gefördert werden. Gebäudebesitzer sollen einkommensunabhängig durch einen Steuerabzug profitieren. Geplant ist eine Steuervergünstigung in der Form, dass die Steuerschuld – verteilt über 3 Jahre – um 20 % der investierten Kosten gemindert werden kann. Die bestehenden KfW-Förderprogramme sollen zudem um 10 Prozent erhöht werden.

Kfz-Steuer soll sich nach CO2-Emissionen richten

Die Bundesregierung will die Kfz-Steuer stärker an den CO2-Emissionen ausrichten und dazu ein Gesetz zur Reform der Kfz-Steuer bei Pkw vorlegen. Für Neuzulassungen ab dem 1.1.2021 wird die Bemessungsgrundlage der Steuer hauptsächlich auf die CO2-Emissionen pro km bezogen.

 

PBS-Fazit

Mit dem Klimapaket wird vor allem – wenn auch schrittweise – das „klassische“ Autofahren mit Verbrennungsmotoren immer weiter verteuert, sowohl durch erhöhte Spritkosten in Form der CO2-Bepreisung als auch durch die Umstellung der KfZ-Steuer. Die Erhöhung der Pendlerpauschale wird dies – auch aufgrund der Befristung – nicht auffangen und gilt auch nicht für Berufstätige, deren Arbeitsweg unter 21 km liegt. Finanzgerichtliche Klagen gegen diese Ungleichbehandlung sind zu erwarten, bleiben abzuwarten und waren in der Vergangenheit auch erfolgreich.

Als Gegenmaßnahmen wird der Kauf von Elektrofahrzeugen gefördert. Die Privilegierung bei der Dienstwagenbesteuerung und die Befreiung von der KfZ-Steuer waren aber bereits vorher im Gesetz verankert und werden nur ausgeweitet. Es bleibt abzuwarten, ob die Anschaffungskosten durch eine steigende Nachfrage durch die Hersteller gesenkt werden (kann) und wie schnell der notwendige flächendeckende Ausbau der Ladestationen tatsächlich umgesetzt werden wird. Erst wenn diese Maßnahmen greifen, dürfte eine solche Umstellung nicht nur ökologisch, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll sein.

Kategorie(n): News Steuern