Betriebliche Steuererklärungen
Steuererklärungen im Detail
Wer in Deutschland ein Unternehmen betreibt oder mit einem ausländischen Unternehmen Geschäftstätigkeiten im Inland ausführt, ist zur Abgabe von betrieblichen Steuererklärungen verpflichtet. Welche Steuererklärungen im Detail zu erstellen sind, hängt von mehreren Faktoren ab. Einfluss haben u.a. folgende Themen:
- Rechtsform des Unternehmens
- Freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit oder Tätigkeit als Kleinunternehmer
- Einkunftsarten
- Anzahl der beteiligten Personen/Gesellschaften
- Organschaftsverhältnisse
Mit den Steuererklärungen melden die Unternehmen bestimmte Kennzahlen gegenüber der Finanzbehörde, u.a. ihren Gewinn, die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage oder die Höhe des Vorsteuerabzugs. Ferner geben Sie in den Steuererklärungen Auskunft über in Anspruch genommene Wahlrechte und informieren die Finanzbehörden über steuerlich relevante Sachverhalte.
Fristen von Steuererklärungen
Steuererklärungen sind zu bestimmten Fristen einzureichen, die entweder generell oder anlassbezogen gelten. Wer keinen steuerlichen Berater beauftragt hat, muss die Steuererklärungen für sein Unternehmen grundsätzlich bis zum 31.07. des Folgejahres abgeben. Werden die Steuererklärungen dagegen von einem steuerlichen Berater erstellt, verlängert sich die Abgabefrist bis zum letzten Februartag des übernächsten Jahres. Die Fristen sollten – ob Sie einen steuerlichen Berater beauftragt haben oder nicht – beachtet werden. Denn die Finanzverwaltung setzt bei nicht fristgerechter Abgabe Verspätungszuschläge fest. Zudem muss bedacht werden, dass die verspätete Abgabe von Steuererklärungen als Steuerverkürzung auf Zeit und damit als Steuerstraftat gewertet werden kann.
Abweichende Fristen gelten für Erklärungen, die anlassbezogen erstellt werden müssen, z.B. bei Ausschüttungen von Dividenden einer Kapitalgesellschaft durch Abgabe einer Kapitalertragsteueranmeldung.
Seien Sie daher achtsam und führen Sie die steuerlich relevanten Unterlagen laufend und geordnet. Bedenken Sie zudem, dass die Steuerberatungskanzleien insbesondere zum Jahresende viel Arbeit haben und Ihre Steuererklärungen bei einer späten Zurverfügungstellung der Unterlagen nicht mehr fristgerecht bearbeiten können.
Damit es nicht so weit kommt, erinnern wir unsere Mandanten frühzeitig über Ihre Erklärungspflichten und fordern die notwendigen Unterlagen an. Auf Basis Ihrer Unterlagen, unserer Erkenntnisse und Rechtsauffassung erstellen wir alle notwendigen Steuererklärungen für Sie und übermitteln diese in Anlehnung an die rechtlichen Anforderungen ausschließlich in elektronischer Form an die Finanzbehörden.
Vorausschauende und planende Beratung
Als Ihr Steuerberater tragen wir nicht nur Zahlen zusammen und fügen diese in Formulare ein. Vielmehr steuern wir durch eine vorausschauende und planende Beratung dazu bei, die vom Gesetzgeber geschaffenen Möglichkeiten und Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen und optimal auf Basis Ihrer Bedürfnisse und Möglichkeiten einzusetzen. Denn hinter den nackten Zahlen sehen wir Ihr Unternehmen und Ihre Wünsche und spüren dies als Ansporn, jederzeit neue Herausforderungen anzunehmen und erfolgreich abzuschließen. Wir wollen die besten Ergebnisse erzielen, ohne dabei für Sie Risiken in Kauf zu nehmen. Daher legen wir großen Wert auf transparente Erläuterungen und klärende Nachweise, die wir unseren Steuererklärungen beifügen.
Da wir von unseren Mandanten in der Regel bevollmächtigt werden, klären wir alle aufkommenden Rückfragen direkt mit der Finanzverwaltung und stellen die gewünschten Unterlagen und Nachweise auf Anfrage zur Verfügung.
Bei Eingang des Steuerbescheides prüfen wir diesen mit der von uns erstellten Steuererklärung. Entspricht der Bescheid unserer Berechnung, leiten wir Ihnen das Original mit unserem Prüfungsvermerk zu. Ist das Finanzamt dagegen von unserer Berechnung abgewichen, analysieren wir gemeinsam mit Ihnen die Gründe der Abweichung, besprechen die Konsequenzen und stimmen ab, ob wir die Änderungen akzeptieren oder durch Einlegung von Rechtsmitteln anfechten wollen.
Dank unserer Beratung sparen Sie Zeit und Geld! Konzentrieren Sie sich daher auf Ihre Kernkompetenz und überlassen Sie uns die steuerlichen Themen.
Überblick der betrieblichen Steuererklärungen:
- Körperschaftsteuererklärung inkl. Zerlegung
- Gewerbesteuererklärung inkl. Zerlegung
- Umsatzsteuererklärung
- Gesonderte Gewinnfeststellung
- Gesonderte und einheitliche Feststellung
- Kapitalertragsteueranmeldung
Wir beraten Sie und Ihr Unternehmen in den Bereichen:
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