Verrechnungspreise

Unternehmen müssen bei Leistungsbeziehungen zu verbundenen Unternehmen im Ausland genaue Vorgaben für die Berechnung der Leistung und Gegenleistung einhalten (sog. Verrechnungspreise). Hierdurch soll sichergestellt werden, dass durch unzulässige Preisgestaltungen internationale Steuergefälle gezielt ausgenutzt werden. Verrechnungspreise und deren Dokumentation für grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen zwischen verbundenen Unternehmen werden für Unternehmen mit Auslandsgesellschaften immer bedeutender. Denn auch die Finanzverwaltungen und der Steuergesetzgeber haben sich dieses Thema in den vergangenen Jahren immer mehr angenommen und eine Vielzahl von neuen Gesetzen und Vorgaben erlassen. Dies gilt für Tochtergesellschaften und Betriebsstätten zukünftig gleichermaßen.

Aus unserem Beratungsleistungen zu Verrechnungspreisen:

  • Entwicklung oder Prüfung von Verrechnungspreisdokumentationen und Methodenwahl
  • Koordination und Abstimmung mit Berufskollegen aus den betroffenen Ländern
  • Umsetzung von Verrechnungspreissystemen in steuerlicher und rechtlicher Hinsicht

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