Ankündigung des Bundesfinanzministeriums: Aufgrund der Corona-Krise sollen Sonderzahlungen für Beschäftigte bis zu einem Betrag von 1.500 Euro im Jahr 2020 steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt werden.

06.04.2020

Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Pressemitteilung vom 03.04.2020 angekündigt, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten nun Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren können. Erfasst werden Sonderleistungen, die Beschäftigte zwischen dem 01.03.2020 und dem 31. 12. 2020 erhalten. Voraussetzung hierfür soll sein, dass die Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden.

Mit der Steuer- und Beitragsfreiheit der Sonderzahlungen soll die besondere und unverzichtbare Leistung der Beschäftigten in der Corona-Krise anerkannt werden.

PBS-Fazit:

Die Ankündigung enthält keinen Hinweis, dass nur bestimmte, besonders durch die Covid-19 Pandemie betroffene Berufsgruppen oder Branchen, zu dem Adressatenkreis zählen sollen. Damit wäre die angekündigte Maßnahme grundsätzlich für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und berufsunabhängig möglich.

Nach der Ankündigung bleibt noch die konkrete Umsetzung abzuwarten, da es noch keinen gesetzgeberischen Akt hierzu gegeben hat. Gerade im Bereich der Sozialversicherungsfreiheit ist dieses aber zwingend notwendig, damit die Krankenkassen die Maßnahme auch umsetzen können. Dies werden wir für Sie weiterverfolgen.

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