Steuerliche Optimierung für Jobfahrräder in 2023: So maximierst du deine Vorteile!

Mann fährt mit Fahrrad zur Arbeit in 2023

Die Bereitstellung von Fahrrädern und E-Bikes von Unternehmen an ihre Mitarbeiter liegt 2023 voll im Trend. Immer mehr Mitarbeiter entscheiden sich für das Fahrrad als mobile alternative zum Auto wenn es darum geht den Arbeitsweg zu bestreiten. Das ist nicht nur umweltbewusst und spart Zeit und Geld für die Parkplatzsuche, sondern fördert obendrein auch die Gesundheit und Fitness.
In diesem Blogartikel werfen wir daher einen genauen Blick auf die steuerlichen Vorteile der Nutzung von Firmenfahrrädern und E-Bikes. Wie profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer von steuerlichen Anreizen und welche Regelungen und Vorschriften sind dabei zu beachten?
Der Beitrag behandelt von der Möglichkeit der steuerfreien Überlassung bis hin zum vergünstigten Kauf eines Dienstfahrrads und was dies steuerlich nach sich zieht – alle relevanten Punkte, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer interessieren dürften.

Das komplett steuerfreie Dienstfahhrad

Der Eigentümer des Dienstfahrrads ist der Arbeitgeber. Er überlässt das Fahrrad seinem Mitarbeiter zur Verwendung (dienstlich und privat), zusätzlich zu seinem ohnehin geschuldeten Arbeitslohn. In diesem Fall ist das Fahrrad für den Arbeitnehmer im Sinne des Einkommenssteuergesetztes komplett steuerfrei (§3Nr37 EstG). Als Dienstfahrrad gelten entweder Fahrräder ohne Elektroantrieb oder ein E-Bike bis max. 25 km/h. Alle E-Fahrräder, die über 25km/h schnell sind, gelten in Deutschland als Kraftfahrzeuge und sind wie ein PKW zu versteuern.

Das Dienstfahrrad mit Bruttogehaltsumwandlung

Wird das Dienstfahrrad Teil des Gehaltes, erfolgt eine sogenannte Bruttogehaltsumwandlung beim Arbeitnehmer. Vertragliche Ausgestaltungen mit dem Arbeitgeber können wie folgt aussehen:

  1.  Zuerst wird ein Rahmenvertrag zwischen dem Arbeitgeber und einem Fahrradanbieter (Provider) geschlossen. Der Provider übernimmt regelmäßig die gesamte Abwicklung des Leasings. Der Arbeitnehmer sucht sich direkt beim Fahrradhändler sein Wunschfahrrad aus. Dieses wird dann vom späteren Leasinggeber (Provider) erworben.
  2. Für das ausgesuchte Wunschfahrrad des Arbeitnehmers wird zwischen dem Arbeitgeber (Leasingnehmer) und dem Anbieter (Provider) ein Einzelleasingvertrag mit einer festen Laufzeit von zumeist 36 Monaten abgeschlossen.
  3. Ein Nutzungsüberlassungsvertrag erfolgt zwischen dem Arbeitgeber und Mitarbeiter hinsichtlich des einzelnen (Elektro-)Fahrrads (siehe Punkt 2) für eben diese Dauer. Dieser lässt auch eine private Nutzung zu.

Danach erfolgt eine Änderung des Arbeitsvertrags, in dem einvernehmlich das künftige Gehalt für die Dauer der Nutzungsüberlassung um einen festgelegten Betrag (in der Regel in Höhe der Leasingrate des Arbeitgebers) herabgesetzt wird (sogenannte Gehaltsumwandlung). Das Bruttogehalt wird demnach um die Leasingrate gemindert. Somit zahlt der Arbeitgeber weniger Lohnsteuer und Sozialabgaben. Zu beachten gilt lediglich die Versteuerung der privaten Nutzung des Jobfahrrads. Seit dem 01.01.2020 ist der steuerliche Vorteil mit 1% des auf 100 EUR abgerundeten Bruttolistenpreises x 0,25 zu versteuern und unterliegen der Sozialversicherung.
Der Arbeitgeber wiederum kann die Anschaffungskosten der Fahrräder steuerlich geltend machen.

Beispiel:
Leasing eines E-Bikes für 3.005,00 EUR Bruttolistenpreis. Berechnung des zu versteuernden Vorteils der Privatnutzung:
3.005,00 EUR abgerundet 3.000,00 EUR 3.000,00 EUR * 1% = 30,00 EUR
300,00 EUR * 0,25 = 7,50 EUR
Von den 75 EUR werden Steuer- und Sozialabgaben berechnet. Lohnabrechnung:
Bruttolohn Leasingrate
+ Privatnutzung E-Bike
Bruttolohn für Steuer/ Sozialabgaben
2.500,00 EUR 100,00 EUR 7,50 EUR
2.407,50 EUR

Gut zu wissen! 

  1. Keine 0,03% Regelung wie beim Firmen-PKW ́s
    Bei der Nutzung eines Firmen-PKW, werden zusätzlich zum Bruttolistenpreis die Fahrten zur Arbeit mit 0,03% des Bruttolistenpreises mal gefahrene Kilometer versteuert. Der Weg zur Arbeit muss bei einem E-Bike nicht zusätzlich versteuert werden.
  2. Keine Anwendungsmöglichkeit der 50 EUR Sachbezugsgrenze
    Generell werden Sachbezüge in Höhe von 50,00 EUR pro Monat steuerlich freigestellt, wenn diese keine Barleistung, sondern in Sachzuwendungen bestehen. Die Regelung ist in diesem Fall aber nicht anwendbar.
  3. Steuerbefreiung für Ladestrom
    Das Nutzen einer kostenlosen Auflademöglichkeit beim Arbeitgeber wird aus Billigkeitsgründen nicht dem Lohn hinzugerechnet und ist somit steuerfrei.

Kauf des Dienstfahrrads nach Auslauf des Leasingvertrages durch Arbeitnehmer:

Nach Auslaufen des Leasingvertrages hat der Arbeitnehmner die Möglichkeit das Dienstfahrrad vergünstigt zu kaufen. Der oft bestehende preisliche Vorteil ist jedoch als Arbeitslohn zu versteuern. Bemessungsgrundlage ist der ortsübliche Endpreis mit Umsatzsteuer am Abgabeort. Beschäftigte bei Fahrradanbietern können einen Personalrabattfreibetrag in Höhe von 1.080,00 EUR berücksichtigen.
Pauschale Versteuerung durch AG möglich
Der Arbeitgeber kann den geldwerten Vorteil aus dem abschließenden Kauf des Dienstrades pauschal mit 25% Lohnsteuer + Solidaritätszuschlag versteuern. Der Erwerb des Dienstfahrrads ist somit für den Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei.

Beispiel:
Nach 3-jähriger Nutzung des Fahrrades durch den Arbeitnehmer hat dieser die Möglichkeit das Fahrrad für 800,00 EUR zu erwerben. Der tatsächliche ortsüblichen Bruttowert beläuft sich aber auf 1.600,00 EUR.
Der geldwerte Vorteil beträgt somit 800,00 EUR, da der Arbeitnehmer ein vergünstigtes Angebot erhält. Dieser Vorteil kann mit einer Pauschalsteuer in Höhe von 25% durch den Arbeitgeber abgegolten werden.
Berechnung: 800,00 EUR * 25% = 200,00 EUR Lohnsteuer + 44 EUR SolZ
Der Preisvorteil ist durch die Zahlung der 244,00 EUR beim Arbeitnehmer abgegolten.

Fazit:

Als Steuerberater empfehlen wir sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern, die steuerlichen Möglichkeiten im Zusammenhang mit Dienstfahrrädern und E-Bikes zu nutzen. Die steuerfreie Überlassung von Dienstfahrrädern kann in 2023 eine kostengünstige und umweltfreundliche Alternative zur Dienstwagenregelung sein. Durch die Bruttogehaltsumwandlung können Arbeitnehmer den Kauf eines Dienstfahrrads zu attraktiven Konditionen realisieren. Es ist jedoch ratsam, sich professionell beraten zu lassen, um die individuellen steuerlichen Auswirkungen zu verstehen und die bestmögliche Lösung zu finden. Eine solide Planung und Umsetzung der steuerlichen Optimierung von Dienstfahrrädern kann sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer finanzielle Vorteile bieten und gleichzeitig zur Förderung einer nachhaltigen Mobilität beitragen.

Wenn du weitere Fragen hast oder Unterstützung zu dem Thema benötigst, stehen wir als PBS gerne zur Verfügung. Wir sind auf die Beratung von Lohnoptimierungen spezialisiert und bieten Arbeitgebern im Bereich Personalmanagement ein umfassendes Leistungsspektrum zu Lohn- und Gehaltsabrechnungen an.

Unsere Leistungen im Bereich Lohn und Gehaltsabrechnung

Kontakt

Kategorie(n): News PBS