Umsatzsteuer
Umsatzsteuer leichtgemacht? Nur mit der notwendigen Beratung und Spezialisierung!
Die Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer begegnet uns täglich, ist sie doch nahezu auf jeder Rechnung ausgewiesen. Das scheinbar einfache System von Umsatzsteuerausweis und Vorsteuerabzug bindet vermehrt Ressourcen bei Unternehmen und in der Beratung. Die Umsatzsteuer hat sich in den letzten Jahren zu einem sehr eigenen Steuerrechtsgebiet gewandelt, welches in vielen Bereichen nur über eine entsprechende Spezialisierung vollständig im Blick behalten werden kann. Längst kommen der Einfluss und ständige Anpassungen nicht mehr nur vom nationalen Gesetzgeber. Die europäische Mehrwertsteuersystemrichtlinie und der Europäische Gerichtshof (EuGH) leisten entscheidende Beiträge, ist doch die Umsatzsteuer das einzige Steuergebiet, auf welchem eine europäische Harmonisierung schon weit fortgeschritten ist. Wer die aktuellen Entwicklungen und Rechtsprechungen des EuGH zur Umsatzsteuer nicht im Blick hat, verliert hier schnell den Überblick.
Unser Beratungsansatz
Bei unserer Umsatzsteuerberatung stehen der Mandant und seine wirtschaftliche Aktivität im Mittelpunkt. Wir untersuchen und prüfen die bestehenden Liefer- und Leistungsbeziehungen, kümmern uns um die ordnungsgemäße Umsetzung und Optimierung Ihrer Tätigkeiten sowie die Einhaltung der notwendigen Formalitäten. Wir sehen unsere Umsatzsteuerberatungen immer auch als Schnittstelle zu unseren anderen Spezialisierungen. Wer international agiert und Strukturen im Ausland aufbaut, wird neben Fragen des Internationalen Steuerrechtes immer auch Änderungen bei der Umsatzsteuer durch grenzüberschreitende Lieferstrukturen auslösen. Und wer seine Buchhaltung digitalisieren will, digitalisiert ein Stück weit immer auch seine Umsatzsteuerthemen. Am liebsten beraten wir diese Themen ganzheitlich – von A bis Z.
Aus dem Leistungsangebot unseres Spezialgebietes Umsatzsteuer:
Die Umsatzsteuer soll für den Unternehmer neutral bleiben, d.h. ihn nicht belasten. Die in Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer hat der Unternehmer abzuführen und in Rechnung gestellt bekommene Umsatzsteuer kann als Vorsteuer geltend gemacht und mit der Umsatzsteuer saldiert werden. Ist eigentlich ganz einfach und wird in der Buchhaltung erledigt? So schien es lange zu funktionieren. Aufgrund der steigenden Komplexität der Umsatzsteuer, ist dies aber in der heutigen Wirklichkeit lange nicht mehr so einfach und in vielen Fällen kein Fall mehr für die Buchhaltung. Dies gilt spätestens dann, wenn Leistungsbeziehungen zum Ausland bestehen und die europäischen Mechanismen greifen für innergemeinschaftliche Lieferungen und innergemeinschaftliche Erwerbe, Verlagerungen der Umsatzsteuerschuld (Reverse-Charge-Verfahren) sowie Ausfuhr- und Einfuhrfälle mit Bezug zu Drittländern, also Ländern außerhalb der Europäischen Union.
Zudem ist die Umsatzsteuer sehr formalisiert geregelt. Vorsteuerabzug und Steuerbefreiungen werden an vielen Stellen von der Einhaltung von Formalien abhängig gemacht, wie eine ordnungsgemäße Rechnungsstellung und Buch- und Belegnachweise für grenzüberschreitende Lieferungen. Werden diese nicht erfüllt, kann die Neutralität der Umsatzsteuer schnell kippen und zu einer teuren Fehlerquelle in einem Unternehmen werden. Umsatzsteuerliche Sachverhalte werden gezielt in Außenprüfungen, Umsatzsteuer-Sonderprüfungen oder Umsatzsteuer-Nachschauen unter die Lupe genommen und unter Zuhilfenahme entsprechender Prüfsoftware ausgewertet. So kann die Nichteinhaltung von Formalien schnell zu einem hohen Risiko für Unternehmen werden und auch zusätzliche Sanktionen dürfen nicht unterschätzt werden.
Lieferstrukturen und Leistungsbeziehungen bleiben heutzutage selten auf das Inland beschränkt. Im Warenverkehr oder bei der Erbringung von Dienstleistungen ist es aufgrund des freien Dienstleistungsverkehrs und dem Zusammenwachsen von Wirtschaftsräumen heutzutage normal, dass Kunde oder Lieferant aus verschiedenen Ländern stammen und das Einzugsgebiet eines Unternehmens nicht an der deutschen Landesgrenze endet. Grenzüberschreitende Aktivitäten von Unternehmen und Freiberuflern können sehr schnell zur Umsatzbesteuerung und ergänzenden Meldepflichten in verschiedenen Ländern führen. Kein Problem, wir beraten Sie!
- Beratung bei Warenlieferung ins Ausland oder bei der Lieferung oder dem Bezug von Waren aus oder in anderen Ländern, bei innergemeinschaftlichen Lieferungen, innergemeinschaftlichen Erwerben und Verbringungen, Reihengeschäften, Dreiecksgeschäften und Konsignationslagern im Ausland
- Beratung zu und Erstellung von Lieferverträgen sowie Bedingungen zur umsatzsteuerlichen Umsetzung, insbesondere bei der Verwendung von Incoterms und individuellen Lieferbedingungen (Identifizierung der bewegten Lieferung)
- Prüfung der Einhaltung der umsatzsteuerlichen Buch- und Belegnachweise, wie von CMR-Frachtbriefen oder Gelangensbestätigungen, Umsatzsteuer-Identifikationsnummern
- Umsatzsteuerberatung bei Einfuhr von Waren für den freien Warenverkehr innerhalb der EU, in Deutschland oder Einfuhr außerhalb Deutschlands und bei Ausfuhrlieferungen
- Umsatzsteuerberatung bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen, z.B. bei Veranstaltungen im Ausland, Messen, Schulungen und Kongressen
- Unterstützung bei Zusammenfassenden Meldungen und Intrastatmeldungen
- Beratung und Umsetzung des MOSS Verfahrens (Mini-One-Stop-Shop)
Der Versandhandel ist aus unserer Sicht ein eigenes Feld der Umsatzsteuerberatung geworden, insbesondere durch die unumgängliche Nutzung von Amazon, Ebay und anderen oder eigenen Online-Plattformen. Dieser Bereich ist geprägt von eigenen Regeln und der Herausforderung, eine Vielzahl von Transaktionen möglichst zeitnah, automatisiert und digital einzurichten und auszuwerten und dennoch die Umsatzsteuer immer richtig abzubilden. Manuelle Tätigkeiten sind hier längst überholt. Vielmehr geht es darum, die bereits vorhandenen und immer wieder neu hinzukommenden Systeme und Softwarelösungen zu verstehen und zu nutzen. Dabei ist das Augenmerk sowohl auf Programme zur Rechnungsschreibung, der Warenwirtschaft als auch auf Bezahldienste zu legen.
- Umsatzsteuerberatung bei der Einrichtung und Überwachung von Versandhandelsaktivitäten
- Beratung und Einrichtung aller notwendigen Vorkehrungen bei Teilnahme am Amazon CEE oder PAN-EU Programm
- Prüfung und Überwachung der relevanten Lieferschwellen aller betroffenen Länder
- Koppelung von Warenwirtschaftssystemen, Onlineshop-Auswertungen und Bezahldienstleister mit Ihrer Finanzbuchhaltung, z.B. Plentymarkets, JTL, Taxdoo, Paypal
- Unterstützung bei der Registrierung und Abwicklung der Umsatzsteuerpflichten im Ausland
Unternehmen, die über mehr als eine Gesellschaft im In- und Ausland verfügen oder Betriebsstätten begründet haben, müssen auch im Bereich der Umsatzsteuer fit sein und den Finanzverwaltungen auf Augenhöhe begegnen. Besser noch, sie sind Ihnen einen Schritt voraus und umkurven mögliche Risiken geschickt. Der Leistungsaustausch zwischen verbundenen Unternehmen, Beteiligungen oder den Gesellschaftern unterliegen eigenen umsatzsteuerlichen Regeln. Hier gilt es festzustellen, wer als eigener Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes anzusehen ist oder ob Unternehmensbeteiligungen Teile einer umsatzsteuerlichen Organschaft sind. Eine solche entsteht mit teils weitreichenden Folgen, wenn die Voraussetzungen tatsächlich vorliegen (finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung in das Unternehmen des Organträgers) und nicht etwa durch ein Wahlrecht der betroffenen Unternehmen.
Bei Unternehmenskäufen ist die umsatzsteuerliche Behandlung und die Abbildung durch entsprechende Steuerklauseln in den Verträgen von entscheidender Bedeutung. Hier ist – je nach Art des Unternehmenskaufes (Share-Deal oder Asset-Deal) – die Frage der umsatzsteuerlichen Behandlung zu beantworten und die Vertragsklauseln entsprechend zu gestalten.
Auch für den Leistungsaustausch zwischen einem Unternehmen und seinem Gesellschafter gelten umsatzsteuerliche Besonderheiten und Spielregeln, die entsprechend geprüft und eingehalten werden sollten.
- Beratung und Prüfung der Unternehmereigenschaft innerhalb von nationalen Unternehmensgruppen und Verflechtungen, Stichwort umsatzsteuerliche Organschaft
- Umsatzsteuerliche Behandlung von Unternehmenskäufen und Steuerklauseln, insbesondere zur steuerfreien Geschäftsveräußerung im Ganzen und Immobilientransaktionen
- Beratung zur umsatzsteuerlichen Behandlung des Leistungsaustauschs mit Gesellschaftern und verbundenen Unternehmen mit Auslandsbezug oder steuerneutralen Innenumsätzen
- Unterstützung bei Transaktionen und Due Diligence-Prüfungen
- Umsatzsteuer-Review der vorhandenen Liefer- und Leistungsbeziehungen
Aus umsatzsteuerlicher Sicht haben bestimmte Branchen ihre Besonderheiten mit eigenen Regeln. Diese gilt es im Vorfeld zu kennen und in ihrer Anwendung zu optimieren. Durch unsere langjährigen Erfahrungen in unterschiedlichen Branchen und unseren stetigen Austausch mit Kollegen im In- und Ausland haben wir ein breites Wissen angesammelt. Und dennoch gilt auch hier, den Respekt vor der Komplexität nicht zu verlieren und wachsam zu bleiben. Denn was gestern noch richtig und logisch war, kann morgen schon wieder anders aussehen.
- Umsatzsteuerbefreiungen für bestimmte Berufsgruppen (insbesondere Bildungs-, Gesundheits- und Finanzwesen)
- Prüfung des anzuwendenden (ermäßigten) Steuersatzes unter Berücksichtigung der Zolltarifgruppen bei Warenlieferungen
- Umsatzsteuerberatung bei Bauleistungen im In- und Ausland (Bauträger, Generalunternehmer und Subunternehmer)
- Umsatzsteuerberatung und Vertragsklauseln bei Grundstückskäufen und Immobilientransaktionen
- Beratung im Zusammenhang mit Reiseleistungen
- Spezialthemen in Autohäusern, wie Differenzbesteuerung, Tauschumsätze, Finanzierungen und Provisionen
- Beförderungsleistungen im In- und Ausland sowie damit zusammenhängende Bereiche wie Be- und Entladung, Verzollung etc.
Am liebsten sind wir beim Thema Umsatzsteuer von Anfang an dabei und an Ihrer Seite, damit Geschäftsvorfälle gezielt analysiert und gesetzeskonform umgesetzt werden können. Manchmal kommen umsatzsteuerliche Probleme aber erst in einer Betriebsprüfung auf den Tisch. Hier ist dann häufig Schadensbegrenzung durch Abwehrberatung gefragt. Sollten Sie nicht unser Mandant sein, aber in einem derartigen Fall unsere Unterstützung benötigen, sind wir natürlich gern für Sie da!
- Übernahme oder Unterstützung bei Betriebsprüfungen, Umsatzsteuer-Sonderprüfungen und Umsatzsteue-Nachschauen
- Übernahme von umsatzsteuerlichen Rechtsbehelfs- oder Finanzgerichtsverfahren
- Prüfung von Möglichkeiten einer Schadensbegrenzung (Rechnungskorrekturen und nachträgliche Belegnachweise)
Häufig sind ausländische Unternehmen nur umsatzsteuerpflichtig in Deutschland ohne dabei auch für Ertragsteuerzwecke registriert zu sein. Zuständig ist dann ein Finanzamt in Abhängigkeit der Herkunft des ausländischen Unternehmers. Beginnt der Transport einer Warenlieferung im Inland, führt dies in der Regel zu einer umsatzsteuerlichen Registrierungspflicht in Deutschland. Aber auch andere Konstellationen und Begleitumstände von wirtschaftlichen Aktivitäten können Unternehmen veranlassen, sich für Umsatzsteuerzwecke in Deutschland zu registrieren. Bei all diesen Themen helfen wir gerne – you are warmly welcome!
- Beratung zu umsatzsteuerlichen Fragen zum deutschen Umsatzsteuerrecht
- Umsatzsteuerdeklaration in Deutschland für ausländische Unternehmen
- Vorsteuervergütungsanträge für Unternehmen aus Drittstaaten
- VAT on e-Services für ausländische Unternehmen aus Drittstaaten mit online oder ansonsten auf elektronischem Weg erbrachten Dienstleistungen an europäische Verbraucher (B2C)
Gerne kommen wir auch zu Ihnen und beraten pro-aktiv zu den bestehenden Strukturen oder sensibilisieren Ihre Mitarbeiter im Rechnungswesen, Einkauf und Vertrieb durch Schulungen zu spezifischen und aktuellen Umsatzsteuerfragen, maßgeschneidert für Ihr Unternehmen.
- Durchführung von Schulungen zu allgemeinen, aktuellen oder auch branchenspezifischen Themen
- Umsatzsteuer-Checks zur Identifikation von Risiken, z.B. im Hinblick auf die Compliance-Prozesse und Rechnungsgestaltung
- Vor-Prüfung im Rahmen angekündigter Außenprüfungen, z.B. der vorhandenen Buch- und Belegnachweise, Umsatzsteuer-Verprobung und Vorsteueranspruch
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Wir freuen uns auf Sie!
Unsere Standorte:
- Paderborn
- Berlin (ZNdl. der PBL Bandl und Partner mbB)
- Köln (ZNdl. der PBL Bandl und Partner mbB)